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Nachhilfe für die Stadt Braunschweig: Bürgerbegehren ist kostenneutral
In einer Pressemitteilung vom heutigen Tage behauptet die Verwaltung der Stadt Braunschweig, dass das Bürgerbegehren zum Erhalt der bestehenden Bäder nicht rechtskonform sei, da kein angemessener Kostendeckungsvorschlag darin enthalten sei. Dazu nimmt das Bürgerbegehren wie folgt Stellung:
Nachhilfe für die Stadt Braunschweig
Bürgerbegehren ist kostenneutral
Das Bürgerbegehren lautet:
ohne ein neues großes Erlebnisbad an der Hamburger Straße, allerdings mit
weitgehender Erhaltung und Renovierung der bestehenden Bäder und einem
neuen Hallenbad im Westen der Stadt. Das neue Konzept soll im Rahmen der
bisher für Bäder geplanten Aufwendungen umgesetzt werden.
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AAI-Stellungnahme zur Diskussion über öffentliche Toiletten in der Innenstadt
Anlässlich der Diskussion über die Errichtung drei weiterer öffentlicher Toiletten in der Innenstadt beziehen wir im Namen des AAI Stellung: Der AAI begrüßt ausdrücklich, dass die Stadt Braunschweig Mittel für weitere Toiletten in den Haushalt eingestellt hat und den in der Pressemitteilung vom 26. März 2019 kommunizierten Planungsstand.
Bereits seit 2014 beschäftigt der stetig wachsende Bedarf an öffentlichen Toiletten den AAI. Unsere Innenstadt ist attraktiv und vielseitig und folglich Anlaufpunkt für Braunschweiger und Gäste gleichermaßen: Sie bummeln durch die Straßen, kaufen ein, gehen essen, verbringen ihre Freizeit in einer der zahlreichen Kultureinrichtungen oder bei einer der vielen Veranstaltungen. Vor dem Hintergrund statistischer Entwicklungen wie der Steigerung der Tourismuszahlen von rund 480.000 Gästeübernachtungen in 2010 zu 685.000 in 2018 und Nutzungsentwicklungen in innerstädtischen Quartieren wie dem Kultviertel ist der Bedarf umso höher.