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Paul-Joseph Raue oder die Abwicklung des Gebots der Wahrhaftigkeit in der BZ (Teil 28)

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"... eindeutig ist kein Wort, jedes Wort ist eine Interpretation. Und jeder hat Recht" - beschließt Raue einen seltsamen Kommentar, mit dem die Braunschweiger Zeitung am 29.12.2006 "den Weg der kontroversen Debatte" um die Verwendung des Wortes "Schloss" in der Diskussion um die neue ECE-Ansiedlung in Braunschweig "dokumentierte". (Vergleiche dazu auch die Beiträge der Schlossparkfreunde)

Unter einer Rubrik: "Stichwort" kommt auf der Seite der Zeitung auch Bundespräsident Köhler zu Wort mit einem Zitat aus einer Rede zum 50-jährigen Bestehen des deutschen Presserats: Ein wesentlicher Kern der Arbeit des Presserates sei "die Einsicht nämlich, dass in der freien Presse niemand die Wahrheit für sich gepachtet hat."

Präsident Köhler und dem Presserat geht es aber darum, klarzustellen, dass es deshalb gerade Aufgabe des Journalismus sein muss, sich um Wahrheit zu bemühen. Die Tatsache, dass man sie nicht pachten kann und also nie gepachtet hat, macht die Arbeit der Wahrheitssuche zur Pflicht des Journalismus. Ziffer 1 des Pressekodexes beschreibt als ethische Maxime des Journalismus die folgenden "publizistischen Grundsätze":

"Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse."

Raue erstickt hier dies oberste Gebot eines seriösen Journalismus mit einem Gemeinplatz über das Wesen der Sprache ("Sprache ist immer Interpretation und jeder hat Recht"). Denn wie in diesem Fall kann oft durchaus sehr gut unterschieden werden zwischen wahr und falsch - und immer dann ist es auch ein Gebot; das Bemühen um Wahrhaftigkeit muss guten Journalismus auszeichnen. Dabei geht es hier um mehr als um den "freien" Gebrauch des Wörtchens "Schloss" - es geht um richtige oder falsche Tatsachenbehauptungen.

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