Eine „Ökonomie des Teilens“: Vom Wachstumsparadigma zur Gemeingüter-Ökonomie

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Silke Helfrich beim Vortrag

Wer die der­zei­ti­gen Debat­ten um fast alle unsere gesell­schaft­li­chen, wirt­schaft­li­chen und poli­ti­schen Pro­bleme ver­folgt, sieht sich per­ma­nent zwi­schen den bei­den Polen »Poli­tik« und »Wirt­schaft« hin und her geris­sen. Die einen sind für mög­lichst freie Märkte, die ande­ren für einen star­ken Staat. Es gibt aber noch eine dritte Alter­na­tive, sagt die freie Publi­zis­tin Silke Helf­rich: Die Gemein­gü­ter oder auch All­mende oder besser auf Englisch "Commons". Es geht um das Gemeinschaftseigentum und um das Prinzip des miteinander teilens. Ein äußerst erfolgreiches Prinzip, wie zahlreiche Beispiele belegen. Man denke nur an Wikipedia, das entstand aus einer guten Idee, millionen ehrenamtlich engagierten Menschen und alles steht kostenlos zur Verfügung. Die Menschen der Welt teilen ihr Wissen. Und nicht nur das. Wir teilen jeden Tag vieles mit anderen Menschen. Das Treppenhaus, Straßen und Plätze, Parks, die Energieversorgung, die Abwasserentsorgung, die Schulen, die ganze Stadt und vieles mehr. Das beweist also, dass das Teilen ein äußerst erfolgreiches Wirschaftsprinzip ist - wenn Regeln eingehalten werden!

Silke Helfrich, auf diesem Gebiet wohl renommierteste Publizistin war gestern in der Ev. Akademie Abt Jerusalem, um über die Commons zu sprechen. Helfrich bloggt regel­mäs­sig unter www.commons.wordpress.org und hat zahl­rei­che Bücher ver­öf­fent­licht.

Gewährleistung: Händler kassieren ab

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"Pressemitteilung"

Möglicher Mangel muss kostenfrei geprüft werden
·    Elektrohändler fordern während Gewährleistung Gebühr für Überprüfung
·    Käufer haben Rechte – Ware muss kostenfrei überprüft werden
·    Verbraucher-Umfrage zu Gewährleistung und Garantie noch bis 31.08.17

Geht ein Produkt kaputt, haben Käufer innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf ein Gewährleistungsrecht. Der Käufer kann die Nachbesserung der fehlerhaften Sache oder eine Ersatzlieferung fordern. Immer wieder erleben Verbraucher, dass sich Händler quer stellen. So beschweren sich derzeit Verbraucher über Elektrohändler, weil diese für die Prüfung des defekten Gerätes während der Gewährleistungszeit eine Überprüfungsgebühr fordern. Dieses Vorgehen ist nach Auffassung der Verbraucherzentrale rechtswidrig. Verbraucher, die schon mal Probleme hatten, ihre Rechte wahrzunehmen, können noch bis zum 31. August an der Umfrage zu Gewährleistung und Garantie teilnehmen.

Im Rahmen der Gewährleistung hatte eine Kundin ihr Smartphone einem Elektrohändler zur Reparatur überlassen. Bereits bei der Übergabe des Smartphones zur Prüfung eines möglichen Mangels verlangte der Elektrohändler eine Anzahlung von 40 Euro. „So werden Kunden davon abgehalten, während der gesetzlichen Gewährleistung Fehler zu beanstanden“, moniert Josina Starke, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Denn als Laien können sie häufig nicht einschätzen, ob das Produkt bereits beim Kauf einen Mangel hatte oder ob beispielsweise ein Bedienungsfehler vorliegt“.

Neues über KPMG, den bevorzugten Geschäftspartner von OB Hoffmann

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Das Handelsblatt berichtet aktuell über Scheingeschäfte zulasten des US-Steuerzahlers, weswegen die Hypovereinsbank und KPMG angeklagt wurden. Danach mußte KPMG ürber 460 Mio.$ Schadenersatz leisten!...

Eigentumsfrage der Kanäle

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Die NB berichtet heute in einem guten, sachlichen Beitrag über die Pressekonferenz der Bürgerinitiative "Dicke Luft in den Kanälen" und bringt ganz nebenbei eine...

„Green New Deal“ – ein Ausweg aus der Krise? Zwischen Illusion und Wirklichkeit

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Donnerstag, 21. Juni 2012, 18.30 Uhr Aula, Haus der Wissenschaft, Pockelsstr. 11  Es diskutieren * Sven Giegold, Europaabgeordneter der Grünen * Bernd Röttger, Braunschweig...

Sie sind gescheitert, Herr Bode!

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Sie sind doch gescheitert, Herr Bode! Diesen Vorwurf schleuderte mir
kürzlich der Topmanager eines Lebensmittelkonzerns entgegen. Eine
Unverschämtheit? Oder hat der Mann Recht? Fraglos, einiges haben wir seit
der Gründung von foodwatch vor 11 Jahren erreicht. Wir haben dreiste
Werbelügen gestoppt, Hersteller mussten ihre Produkte aus den Regalen
nehmen und es gibt ein "Verbraucherinformationsgesetz". Doch leider ist
immer noch Fakt: Der tägliche Lug und Trug im Supermarkt ist die
skandalöse Normalität.

Anlass zu tiefer Besorgnis: „Europäische Bürgerinitiative“ gegen das Freihandelsabkommen TTIP wird von der ...

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Gegen das geplante Freihandelsabkommen der EU mit den USA, TTIP (sowie das demnächst in Kraft tretende CETA-Abkommen mit Kanada) formiert sich seit längerem ein tiefgreifender Widerstand. Über 230 Gruppen aus der ganzen EU wollen sich zu einer „Europäischen Bürgerinitiative“ zusammenschließen, die eine Anhörung vor dem Europäischen Parlament erzwingen kann. Sie kann weiterhin die Kommission auffordern, die Verhandlungen abzubrechen.

„Achtsamkeit als Strategie für ein gutes Leben in einer Kultur des Zuviel“

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Zwischenruf  vom Denkwerk Zukunft                                                                                   

Eine der neuen großen kulturellen Herausforderung moderner Gesellschaften besteht nun nicht mehr darin, Mangelerfahrungen durch ein Mehr zu beseitigen, sondern ein Zuviel zu begrenzen, das aus der Forderung nach dem ALLESIMMER resultiert. Dieses Zuviel umfasst keinesfalls nur materielle Dinge, wie überdimensionierte Pkws oder niemals getragene Kleidungsstücke, sondern auch immateriell-symbolische Text-, Bild- und Tonbotschaften eines permanenten Info- und Entertainmentstroms.

TTIP-Urteil: Schallende Ohrfeige für EU-Kommission

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3,3 Millionen Menschen haben vor zwei Jahren für unsere selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative (EBI) gegen TTIP und CETA unterschrieben. Selbstorganisiert war sie, weil die EU-Kommission eine offizielle EBI zu dem Thema verboten hatte. Sie begründete die Ablehnung damit, dass EBIs nicht gegen einen Rechtsakt gerichtet sein und nicht in laufende Verhandlungen eingreifen dürfen. Na super, dann könnten wir die EBI als Instrument ja gleich begraben, dachten wir uns. Das wollten wir nicht hinnehmen und haben deshalb gegen die Entscheidung der Kommission geklagt. 

Und nun haben wir vor dem EuGH Recht bekommen – in allen Punkten! Dieser Sieg ist von großer Tragweite! Denn das Urteil des EuGH war eine Entscheidung über Grundsätze. Damit hat der EuGH die Strategie der EU-Kommission durchkreuzt, die Bürger/innen bei der Entwicklung internationaler Verträge außen vor zu halten! Selbstverständlich kann eine EBI dann auch darauf ausgerichtet sein, Pläne der EU-Kommission zu verhindern. Und sie muss kritische Debatten rechtzeitig anstoßen können, also auch bevor ein Abkommen wie TTIP fertig verhandelt oder gar schon ratifiziert ist.

Neuausschreibung der Restmüllverbrennung (BKB-Vertrag)

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Die grüne Ratsfraktion bezweifelt, dass in Braunschweig nach der kostengünstigsten Form der Restabfallbehandlung gesucht wird. Der Antrag der Grünen wurde in der Bauausschussitzung...

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