Groko verhindert Ausstieg aus fossiler Förderung
Gewährleistung: Händler kassieren ab
"Pressemitteilung"
Möglicher Mangel muss kostenfrei geprüft werden
· Elektrohändler fordern während Gewährleistung Gebühr für Überprüfung
· Käufer haben Rechte – Ware muss kostenfrei überprüft werden
· Verbraucher-Umfrage zu Gewährleistung und Garantie noch bis 31.08.17
Geht ein Produkt kaputt, haben Käufer innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf ein Gewährleistungsrecht. Der Käufer kann die Nachbesserung der fehlerhaften Sache oder eine Ersatzlieferung fordern. Immer wieder erleben Verbraucher, dass sich Händler quer stellen. So beschweren sich derzeit Verbraucher über Elektrohändler, weil diese für die Prüfung des defekten Gerätes während der Gewährleistungszeit eine Überprüfungsgebühr fordern. Dieses Vorgehen ist nach Auffassung der Verbraucherzentrale rechtswidrig. Verbraucher, die schon mal Probleme hatten, ihre Rechte wahrzunehmen, können noch bis zum 31. August an der Umfrage zu Gewährleistung und Garantie teilnehmen.
Im Rahmen der Gewährleistung hatte eine Kundin ihr Smartphone einem Elektrohändler zur Reparatur überlassen. Bereits bei der Übergabe des Smartphones zur Prüfung eines möglichen Mangels verlangte der Elektrohändler eine Anzahlung von 40 Euro. „So werden Kunden davon abgehalten, während der gesetzlichen Gewährleistung Fehler zu beanstanden“, moniert Josina Starke, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Denn als Laien können sie häufig nicht einschätzen, ob das Produkt bereits beim Kauf einen Mangel hatte oder ob beispielsweise ein Bedienungsfehler vorliegt“.
Eigentumsfrage der Kanäle
Neues über KPMG, den bevorzugten Geschäftspartner von OB Hoffmann
„Green New Deal“ – ein Ausweg aus der Krise? Zwischen Illusion und Wirklichkeit
Sie sind gescheitert, Herr Bode!
Sie sind doch gescheitert, Herr Bode! Diesen Vorwurf schleuderte mir
kürzlich der Topmanager eines Lebensmittelkonzerns entgegen. Eine
Unverschämtheit? Oder hat der Mann Recht? Fraglos, einiges haben wir seit
der Gründung von foodwatch vor 11 Jahren erreicht. Wir haben dreiste
Werbelügen gestoppt, Hersteller mussten ihre Produkte aus den Regalen
nehmen und es gibt ein "Verbraucherinformationsgesetz". Doch leider ist
immer noch Fakt: Der tägliche Lug und Trug im Supermarkt ist die
skandalöse Normalität.
Anlass zu tiefer Besorgnis: „Europäische Bürgerinitiative“ gegen das Freihandelsabkommen TTIP wird von der ...
Gegen das geplante Freihandelsabkommen der EU mit den USA, TTIP (sowie das demnächst in Kraft tretende CETA-Abkommen mit Kanada) formiert sich seit längerem ein tiefgreifender Widerstand. Über 230 Gruppen aus der ganzen EU wollen sich zu einer „Europäischen Bürgerinitiative“ zusammenschließen, die eine Anhörung vor dem Europäischen Parlament erzwingen kann. Sie kann weiterhin die Kommission auffordern, die Verhandlungen abzubrechen.
Neuausschreibung der Restmüllverbrennung (BKB-Vertrag)
Verwaltung und OB haben 198 Mio. DM Einnahmen vergessen – Welche Konsequenzen hat dies?
„BIO“ reicht nicht – Glaubwürdigkeit ist gefragt
Ungarisches Wollschwein Foto: Stephan A. Lütgert / PIXELIO
Nein, die Landwirtschaft ist nicht ins Gerede gekommen. Über diese wird schon immer geredet - und das zu Recht. Denn schließlich geht es um gesunde Nahrungsmittel, ausreichende Ernährung für alle und um ein nachhaltiges Wirtschaften im Sinne des Brundtland-Berichts von 1987, also des Sustanzerhalts für kommende Generationen.
Mit dem Film "Wie billig kann Bio sein?" wird die Bio-Branche in der Landwirtschaft an den Pranger gestellt. Und das ist richtig so. So wie die konventionelle Landwirtschaft hat auch die Bio-Landwirtschaft ihre Skandale, denn beide wirtschaften auf der Grundlage der Marktgesetze und die verleiten insbesondere im Zeitalter des Ökonomismus auch zum Betrug.