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Kfz-Versicherung bis 30. November kündbar
"Pressemeldung"
Autofahrern flattert jetzt wieder die Beitragsrechnung der Kfz-Versicherung für das kommende Jahr ins Haus. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät, diese genau zu prüfen: Durch eine Vertragsanpassung, eine Tarifumstellung oder auch durch einen Anbieterwechsel lässt sich mitunter erheblich Geld sparen. Stichtag für die Kündigung ist der 30. November. Bei einer Beitragserhöhung besteht zudem ein außerordentliches Kündigungsrecht, auf das der Versicherer hinweisen muss.
Jahr für Jahr verändern sich die Beiträge zu den Kfz-Versicherungen, die Preise unterscheiden sich teils erheblich. „Verbraucher sollten sich spätestens nach Erhalt der Beitragsrechnung für das neue Versicherungsjahr eingehend informieren und dabei Preise und Leistungen vergleichen“, empfiehlt Andreas Gernt, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Übereilt kündigen sollten Verbraucher jedoch nicht. Mitunter reicht es schon aus, mögliche Kostentreiber im bestehenden Vertrag auszumerzen: Entspricht die versicherte jährliche Fahrleistung noch den Gegebenheiten? Nutzen die angegebenen Fahrer unter 25 Jahren tatsächlich das Fahrzeug? „Eine Änderung dieser Rabattkriterien kann bereits zu einer deutlichen Beitragsersparnis führen“, sagt Gernt. Mitunter kann sich auch die Vereinbarung einer höheren Selbstbeteiligung, eines Werkstatttarifes in der Kaskoversicherung oder die Tarifumstellung auf einen aktuellen Tarif beim bisherigen Versicherer lohnen.
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BLSK: Wer seine Spardose plündert, zahlt bis zu 8 Euro
Die Braunschweigische Landessparkasse nimmt jetzt satte Gebühren, wenn Kunden ihr gesammeltes Kleingeld abgeben wollen. Foto: Braunschweigische Landessparkasse
Braunschweigs öffentlich-rechtliche Sparkasse BLSK hat eine neue Gebühr eingeführt. Bis zu 8,-Euro muss seit diesem Jahr berappen, wer sein eigenes Kleingeld auf seinem eigenen Girokonto einzahlt. Bisher war der Service gebührenfrei.
Nach Einführung diverser und zum Teil teurer „Kontomodelle“ im vergangenen Jahr werden nun jene Kunden zur Kasse gebeten, die ihre Spardose plündern. Lediglich 50 Münzen werden am Einzahlautomaten oder Schalter noch umsonst angenommen. Ab der 51. Münze sind 7,- Euro Einzahlgebühren fällig - selbst wenn es sich nur um 1-Cent - Stücke handelt! Für Schaltereinzahlungen legen Kunden je nach Kontomodell noch mal einen Euro drauf.






























