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Verbrauchertipp – Umtausch und Kennzeichnung reduzierter Ware
Pressemitteilung"
Gut zu wissen
Kaum ist der Weihnachtstrubel vorbei, werben viele Geschäfte mit Rabatten und Sonderangeboten. Besonders Winterkleidung ist jetzt günstig zu haben. Doch wie sieht es mit Umtausch und Reklamation von reduzierter Ware aus? Und sind Preisauszeichnungen und Rabatthinweise an der Ware bindend? Die Verbraucherzentrale Niedersachsen erklärt, welche Rechte Kunden haben.
Grundsätzlich gilt: Reduzierte Ware heißt nicht reduzierte Rechte. „Ist ein Artikel mangelhaft, hat der Kunde einen Anspruch auf Ersatz – auch wenn ihm beim Kauf ein Rabatt gewährt wurde“, erklärt Irina Prosenok, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Hier greift die gesetzliche Gewährleistung. Ist also beispielsweise der Reißverschluss der neu erworbenen Winterjacke kaputt, kann der Kunde wählen, ob der Defekt repariert oder die Jacke ausgetauscht wird.