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Gemeinwohl-Ökonomie: Regionalgruppe „Harz bis Heide“
Duale Studienmesse im BiZ – Studium und Praxis im Doppelpack am 25.08.16
Gemeinsam mit regionalen Anbietern dualer Studiengänge lädt die Agentur für Arbeit Braunschweig zur Dualen Studienmesse am 25. August in der Zeit von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr ins Berufsinformationszentrum (BiZ) am Cyriaksring ein.
Mehrheit des Stadtrats Braunschweig: Die Unbelehrbaren
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Gezielte Verbraucher-Täuschung Vodafone tarnt Werbung als offizielles Schreiben
"Presseinformation"
Viele Verbraucher erhalten jetzt Post von der Vodafone Kabel Deutschland GmbH: Per Brief oder Postkarte informiert das Unternehmen über „wichtige Neuerungen der Telefon- und Internet-Technologie“ oder die bevorstehende DVB-T-Abschaltung. Vermeintliche Zustellungsstempel, Vorgangsdaten und Rückmeldefristen sollen den Anschein erwecken, die Information habe eine gewisse Dringlichkeit und erfordere schnelles Handeln der Verbraucher. In Wirklichkeit geht es nur um eines – Werbung. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät Betroffenen, sich von den Schreiben nicht blenden oder unter Druck setzen zu lassen.
Mehrere Betroffene haben sich bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen gemeldet, da sie diese Werbung von Vodafone erhalten haben. Zwar variieren Format und Inhalt, die Masche ist jedoch immer gleich: Ein vermeintlich echter abgezeichneter Stempel ‚Wiederholter Zustellversuch‘, Vorgangsdaten sowie ein scheinbarer QR-Code sollen den Schreiben einen offiziellen Charakter geben. „Unserer Ansicht nach handelt es sich bei den Briefwurfsendungen um gezielte Verbrauchertäuschung“, erklärt Mona M. Semmler, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Die Schreiben sind so gestaltet, dass sie nicht sofort als Werbung erkennbar sind. Die Empfänger werden aufgefordert, sich spätestens bis Ende Februar 2017 telefonisch bei Vodafone zu melden. So wird bewusst Handlungsdruck erzeugt“, sagt Semmler. Viele Verbraucher berichten, für sie habe der Eindruck bestanden, sie müssten tätig werden. Dies sei jedoch keineswegs der Fall. Verbraucher, die sich nicht innerhalb der gesetzten Frist bei dem Unternehmen melden, haben keinerlei rechtliche Folgen zu erwarten. „Schweigen gilt nämlich grundsätzlich nicht als Willenserklärung“, so Semmler.