NACHFRAGE Brawo-Turm: Die Stadtverwaltung gibt Auskunft

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So soll es mal Aussehen. Montage und Foto: Stadt Braunschweig

Die Redaktion des Braunschweig-Spiegel nahm zwei Artikel von der Partei „Die Linke“ aus 2019 und der BIBS (Kommentare beachten) zum Anlass, bei allen Parteien im Rat der Stadt nachzufragen wie ihr Stimmverhalten bei der Entscheidung über die Anmietung des BRAWO-Turm gewesen ist. Schließlich hatte sich die Stadt 30 Jahre für einen recht hohen Mietpreis von 14 €/qm verpflichtet. Es anworteten alle Fraktionen außer die SPD und die CDU. Hier finden Sie die Antworten und Kommentare, einschließlich den zum bürgerfernen und intransparenten Verhalten der SPD und CDU.

Die Partei „Die Linke“ schrieb in ihrer Stellungnahme u.a.:

Vor diesem Hintergrund ist unsere Fraktion der Ansicht, dass die Anmietung des Business Center III im BraWoPark nicht nur ein Fehler ist, sondern auch gegen die Kommunalverfassung (Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit) verstößt. Daher wollten wir eine Rüge durch das Innenministerium erreichen und haben die Kommunalaufsicht angeschrieben. Die Kommunalaufsicht konnte zum jetzigen Stand keinen Rechtsverstoß feststellen. Es wurde aber mitgeteilt, dass sich dies ändern kann, wenn bekannt wird, welche der derzeitigen dezentralen Verwaltungsstandorte aufgegeben werden und welche zusätzlichen Kosten dann zu erwarten sind. Das vom Oberbürgermeister bereits vor einem Jahr versprochene Konzept bezüglich der Aufgabe dieser dezentralen Standorte liegt immer noch nicht vor.

Diese Antwort, veranlasste die Redaktion Nachfragen an die Verwaltung zu stellen. Die Fragen der Redaktion und die Antworten der Verwaltung können Sie hier lesen:

Zu 1:

a.      War die in Rede stehende Akte tatsächlich unvollständig?

Über einzelne Gespräche sind keine Protokolle geführt worden. Die Kommunalaufsicht hat daher darum gebeten, in Zukunft eine lückenlose Aktenführung sicher zu stellen. Die Nachvollziehbarkeit der Akte war dadurch jedoch nicht gefährdet.

b.      Gibt es die behauptete Rüge des Innenministeriums an den OB oder an die Verwaltung?

Nein, es gab keine formelle Rüge der Kommunalaufsicht, sondern lediglich den Hinweis zum unter a genannten Sachverhalt.

c.       Falls ja, wie lautet sie? Welche Punkte umfasst sie?

Siehe Antwort a und b.

d.      Falls es die Rüge tatsächlich gibt, sind die beanstandeten Aspekte der Akte inzwischen beseitigt worden?

Da es keine Rüge gab und die Protokolle nicht nachgefertigt werden können, bleibt die Akte so bestehen. Sie wird gemäß dem genannten Hinweis nun lückenlos geführt.

Zu 2:

a.      Ist die Aussage, dass ein solches Konzept vor einem Jahr zugesagt wurde, zutreffend?

Ja, der OB hat ein Umzugskonzept in Aussicht gestellt. Ein solches Konzept ist für eine geordnete Umzugsplanung der verschiedenen Organisationseinheiten in das BCIII aber auch innerhalb der aktuellen Liegenschaften und in Vorbereitung der Sanierung des Rathausneubaues zwingend nötig, um einen geordneten und möglichst störungsarmen Ablauf der Umzüge und Konzentrationen der Verwaltungseinheiten zu gewährleisten. Das Konzept wird eine Zentralisierung von Verwaltungsstandorten und eine Bündelung der Verwaltungseinheiten vorsehen. Die Aufgabe dann nicht mehr benötigter Standorte wird entsprechend verfolgt. Das ist ein zentrales Ziel, welches mit der Anmietung des BCIII verfolgt wird.

b.      Wäre ein solches Konzept nicht für die Beschlussfassung zum o. g. Mietprojekt sinnvoll gewesen?

Nein, denn ein Konzept zum Umzug von mehreren und insbesondere größeren Fachbereichen setzt natürlich voraus, dass man zunächst die Größe des neu zu beziehenden Objektes kennt. Nur so kann im Vorfeld geprüft werden, welche Kapazitäten am neuen Standort vorhanden sind und welche Verwaltungseinheiten räumlich und organisatorisch zusammen passen und in die neue Immobilie einziehen können. Somit kann ein passendes Umzugskonzept erst begonnen werden, wenn die Immobilie bekannt ist, die belegt werden soll. Davon abhängig sind dann auch alle nachfolgenden Umzugs- und Konzentrationsschritte. Z.B. für den zu sanierenden Rathausneubau und andere größere Immobilien der Stadtverwaltung.

c.       Oder liegt das Konzept bereits vor? Falls nicht, bis wann wird es voraussichtlich vorliegen?

Das Konzept ist verwaltungsintern in intensiver Abstimmung. Zunächst wird intern geklärt, welche Organisationseinheiten zusammen in das BCIII ziehen. Hierzu liegen aktuell mehrere Varianten vor, die, nach Festlegung der Vorzugsvariante, dann Teil des Umzugskonzeptes werden. Je nach Variante unterscheiden sich sowohl die Anzahl der umzuziehenden Arbeitsplätze, als auch die im Vorfeld der Rathaussanierung notwendigen Teilumzüge der betroffenen Teileinheiten. In Abhängigkeit von der noch auszuwählenden Belegung des BCIII ist das Umzugskonzept daher entsprechend komplex. Ziel des Konzeptes ist es einerseits die sinnvollste Belegung des BCIII zu ermitteln und gleichzeitig die Umzugsnotwendigkeiten innerhalb der Verwaltung zu minimieren. Gleichzeitig soll damit die größtmögliche Abmietung von kleineren Liegenschaften erfolgen und damit eine entsprechende Kosteneinsparung sowie die angestrebte Konzentration auf wenige Standorte erreicht werden.

d.      Inzwischen ist bekanntlich bezüglich des Langerfeldhauses ein weiterer Mietvertrag für einen dezentralen Standort geschlossen worden. Wird dieser nach Fertigstellung des o. g. Mietobjektes wieder gelöst oder ist er auf längere Dauer angelegt?

Es handelt sich bei der Anmietung des Langerfeldhauses um eine Anmietung der städtischen Gesellschaften „Braunschweig Zukunft“ und „Braunschweig Stadtmarketing“, die keine Organisationseinheiten der städtischen Verwaltung sind. Unabhängig davon befindet sich das Langerfeldthaus in überaus zentraler Lage. Der Mietvertrag im Langerfeldhaus ist auf länger angelegt, da die dort angesiedelten Funktionen nicht Teil der Umzugsnotwendigkeiten in anderen Bereichen sind.

Mit freundlichen Grüßen

i. A.

Rainer Keunecke

Pressesprecher
Stadt Braunschweig
Referat Kommunikation

Der Braunschweig-Spiegel bedankt sich bei der Verwaltung für die ausführliche Stellungnahme. Sie zeigt damit vor allem auch ihre Bürgernähe.

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