Leserbrief: Replik auf „BÜRGER SOLLEN FÜR DUMM VERKAUFT WERDEN“

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Replik auf
"BÜRGER SOLLEN FüR DUMM VERKAUFT WERDEN"
Leserbrief von Bernd Bähre in der Braunschweiger Zeitung vom 08.08.2006

Zu den politischen Aussagen des OB-Kandidaten der Bürgerinitiative:

Zum wiederholten Male versucht diese „Bürgerinitiative“, die Bürger für dumm zu verkaufen. Zum Bei­spiel wird der Eindruck erweckt, als ob heute die Stadt im Gegensatz zu früher die Verluste der Verkehrs-AG ausgleichen müsste. Dies ist aber nicht der Fall:

Während noch z. T. in den 90er Jahren die Stadtwerke dafür einen Zuschuss aus dem städtischen Haushalt brauchten, ist dies in den letzten Jahren längst vorbei. Die Stadt erhält aus ihren steigenden Gewinnen der 25-prozentigen Betei­ligung an der Braunschweiger Ver­sorgungs-AG, der Gewerbesteuer in Höhe von rund 9 Millionen Euro (die gab es früher nicht, weil die Stadtwerke keinen Gewinn mach­ten) und den ersparten Zinsen (durch den Einsatz des Verkaufspreises zur Schuldentilgung) in Hö­he von 14 Millionen Euro längst mehr finanzielle Vorteile, als sie heute noch hätte, wenn sie alleine die Gewinne aus der Versorgungs­-AG hätte.

Außerdem brauchte dieses Unter­nehmen einen starken strategischen Partner im Markt. Deshalb hatte schon der frühere Rat mit rot-grüner Mehrheit diese Partnersuche begon­nen. Deshalb hat ja schließlich auch die SPD trotz härtester Opposition dieser Privatisierung zugestimmt.

Bernd Baehre, Braunschweig

PRIVATISIERUNGSTRICKSER

Bernd Bähre berücksichtigt in seinem Leserbrief geflissentlich nur Punkte, die den Verkauf städtischer Betriebe attraktiv erscheinen lassen. Vom städtischen Anteil am immer gewinnträchtigeren Energiegeschäft liest man. Die von ihm zur Veranschaulichung von Erfolg und Misserfolg vorgenommene Trennung der Geschäftsfelder Wasser, Gas, Strom und Verkehr entspricht der Argumentationsabsicht des Autors. Effektvoll plazierte Millionenbeträge sollen Sachkunde andeuten.

Mündliche Verhandlung der Klage gegen das Land Niedersachsen

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Mündliche Verhandlung der Klage gegen das Land Niedersachsen
am Mittwoch, den 11. Oktober 2006
um 11 Uhr
Sitzungssaal 1 des Verwaltungsgerichts Braunschweig
Am Wendentor 7

Zwei Bohlweg-Anwohnerinnen haben am 7.4.2006 ihre Klage gegen das Land Niedersachsen eingereicht. Sie leiden unter Atemwegs- und Herz/ Kreislauf -erkrankungen und verlangen einen Aktionsplan, der sicherstellt, dass der seit dem 1.1.2005 vorgeschriebene Grenzwert für Feinstaub endlich eingehalten wird. Ihre Interessen werden durch den Berliner Rechtsanwalt Dr. Löwenberg vertreten. Die Stadt Braunschweig, "vertreten durch den Oberbürgermeister", ist beigeladen.

Rede zum Jahrestag der Auschwitz-Befreiung vom OB Hannovers Stefan Schostock

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Joachim Gottschalk aus Laatzen bei Hannover wandte sich an den Braunschweig-Spiegel und bat um Veröffentlichung der Rede von Stefan Schostock (SPD), dem neuen OB von Hannover, zum  63. Jahrestag der Befreiung von Auschwitz durch die Rote Armee. Der B-S kommt dieser Bitte zur Veröffentlichung gerne nach, weil Hannover kein entsprechendes Medium hat und weil die Rede wichtig ist. Zeigt sie doch eine unerträgliche Ignoranz der Problematik gegenüber und ein bürokratisches Abarbeiten einer Pflicht - und das bei diesem grauenvollen Zivilisationsbruch, der in einer deutsch- bürokratischen Perfektion durchgeführt wurde (um).

Herr Gottschalk sandte dem B-S folgende Dokumente:

Rede von Oberbürgermeister Schostok am 25.01.2014 in der Marktkirche beim Konzert anlässlich des Gedenktages für die Opfer des Nationalsozialismus. Die Rede wurde von einem Diktiergerät auf Papier überragen. Übertragungsfehler können nicht vollständig ausgeschlossen werden.

Brief von Gottschalk an OB Schostock

Leserbrief  an die HAZ

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BISS – Kritik an städtischem Flugblatt, Informationsabend am Donnerstag, 26.02.2015, um 19 Uhr, DHG...

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Das Flugblatt „Information zum Bebauungsplanentwurf „Gieselweg/Harxbütteler Straße“, TH 22“, herausgegeben von der Stadt Braunschweig, enthält laut Angaben der Bürgerinitiative Strahlenschutz falsche Angaben und missverständliche Darstellungen. Diese seien in den Augen der BISS geeignet, Leser in die Irre zu führen.

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