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PM. Grüne begrüßen Stärkung der Informationsrechte des Rates
Grüne begrüßen Stärkung der Informationsrechte des Rates - Stellungnahme zum Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig
Das heutige Gerichtsurteil (Pressemitteilung) zu den Rechten und Pflichten von Rat und Verwaltung stößt bei den Grünen auf ungeteilte Zustimmung. Der Grüne Fraktionsvorsitzende Holger Herlitschke dazu: "Mit diesem Urteil werden die Informationsrechte des Rates eindeutig gestärkt. Die Verweigerungshaltung des amtierenden Oberbürgermeisters, der seinen Auskunftspflichten oftmals mit fadenscheinigen Begründungen entgehen wollte, hat das Verwaltungsgericht für unzulässig erklärt. Für den Verwaltungschef und Volljuristen Dr. Hoffmann ist das eine schwere Niederlage."
Braunschweiger Zeitung: „BIBS und Piraten feiern Erfolg im Verwaltungsgericht“
"Der Oberbürgermeister wird verurteilt, Einblick in Verträge der Stadt zu gewähren. Eine Begründung ist nicht nötig."
Braunschweig. "Oberbürgermeister Gert Hoffmann hat gestern vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig eine Schlappe einstecken müssen. Der OB wurde verurteilt, dem Ratsmitglied Jens-Wolfhard Schicke-Uffmann (Piraten) im Rahmen des Auskunftsrechts den Inhalt von Verträgen mitzuteilen, ohne dass dazu konkrete Tatsachenfragen gestellt wurden.
Zudem durfte der OB im Rahmen des Akteneinsichtsrechts von der BIBS-Fraktion keine Begründung dafür fordern, Einblick in Verträge mit der Richard Borek Stiftung nehmen zu wollen. In beiden Fällen, so das Verwaltungsgericht, habe der Oberbürgermeister keine Begründung verlangen dürfen. Eine solche Einschränkung des Auskunfts- und Akteneinsichtsrechts sehe das Kommunalverfassungsgesetz nicht vor." Weiter in der BZ und dem Beitrag von Henning Noske.
Pressemitteilung: Piraten-Spitzenkandidat und Ratsherr Schicke-Uffmann gewinnt Prozess um Auskunftsrechte
Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat entschieden: Der Oberbürgermeister der Stadt Braunschweig, Herr Dr. Hoffmann, wurde am 25. April 2013 dazu verurteilt, die Frage des Ratsherrn Jens-Wolfhard Schicke-Uffmann zum Wortlaut der Verträge zwischen Stadt und Richard Borek Stiftung zu beantworten. Die Berufung wurde nicht zugelassen.
Verwaltungsgericht: Die Verwaltung hat ohne Beschränkung zu dienen
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„Grenze überschritten“
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Staatlich geförderte Pflegeversicherung – Hit oder Niete?
Statt „Pflege-Bahr“ besser Pflegetagegeldversicherung ohne staatliche Zulage
Verbraucherzentrale-Niedersachsen in Braunschweig
Hannover, 24.04.2013. Seit Anfang 2013 fördert der Staat die zusätzliche private Pflegevorsorge. Wer eine private Pflegetagegeldversicherung nach den gesetzlichen Vorgaben (Mindestleistung von 600 Euro in Pflegestufe III) abschließt und mindestens zehn Euro monatlich selbst zahlt, erhält eine Zulage von fünf Euro im Monat. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät zu einem anderen Weg: Wer es sich leisten kann und noch keine Erkrankung hat, sollte besser eine ungeförderte Pflegetagegeldpolice abschließen. Sie kann die mögliche finanzielle Lücke im Pflegefall tatsächlich decken.