
Von BIBS-Ratsfraktion
Die BIBS-Fraktion hat für die Ratssitzung am 27. Mai 2025 die Erhebung einer Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen/-geschirr/-bestecke in Braunschweig beantragt. Die Verwaltung wird gebeten, eine entsprechende Satzung zu erarbeiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Ende Januar 2025 wurde die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes bekannt, dass die Tübinger Verpackungssteuersatzung rechtmäßig ist. Tübingen erhebt bereits seit Anfang 2022 eine Steuer auf den Verbrauch von nicht wiederverwendbaren Verpackungen, Geschirr und Besteck für den unmittelbaren Vor-Ort und Mitnahmeverzehr. Zur Entrichtung der Steuer ist der Endverkäufer von entsprechenden Speisen und Getränken verpflichtet. Diese Vorgehensweise Tübingens hat das Bundesverfassungsgericht für rechtmäßig erklärt.
„Die BIBS-Fraktion begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes. Einwegverpackungen finden sich nach Gebrauch häufig im Stadtbild oder im Straßenseitenbereich wieder und müssen dort auf Kosten der Kommune entfernt werden. Sie verursachen auch bei einer Entsorgung in den Abfallbehältern der Stadt immer Zusatzkosten. Die generelle Umweltbelastung durch Plastik ist zudem ein Dauerproblem“, erklärt Silke Arning, Fraktionsvorsitzende der BIBS.
„Das aktuelle Urteil bietet nun in Verbindung mit der Aktualisierung der Verpackungsgesetzgebung, wonach für die Mitnahme von Speisen auch immer Mehrwegverpackungen zur Verfügung gestellt oder akzeptiert werden müssen, einen rechtssicheren Hebel zur besseren Nutzung dieser umweltfreundlichen Angebote. Die BIBS-Fraktion wird sich dafür einsetzen, dass diese Maßnahme in unserer Stadt etabliert wird“, ergänzt die BIBS-Ratsfrau.
„Gastronomiebetriebe können diese Steuer durch die seit 2023 verpflichtende Verwendung von Mehrwegverpackungen zum Beispiel durch das Mehrwegsystem Recup in Braunschweig leicht vermeiden und leisten damit einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz“, betont BIBS-Ratsfrau Sabine Bartsch.
Da die niedersächsische Landesregierung die Verantwortung für die Erhebung einer Verpackungssteuersatzung bei den Kommunen sieht, sind diese damit aufgefordert, eigene Konzepte zu erarbeiten. Das Land plane nicht, in die Steuerhoheit der Kommunen einzugreifen, gab das Umweltministerium bekannt.
Niedersächsische Kommunen wie Göttingen, Hildesheim und Lüneburg sind dieser Aufforderung inzwischen bereits gefolgt. Während die Göttinger Verwaltung beauftragt wurde, die Einführung einer Verpackungssteuer ab 2027 zu prüfen, will die Stadt Hildesheim selbst initiativ werden und dem dortigen Rat einen eigenen Vorschlag zur Beschlussfassung vorlegen.
Noch weiter ist man bereits im Bundesland Bremen: Hier hat der Senat schon angekündigt, zu Beginn des kommenden Jahres in der Stadt eine Steuer auf Einweggeschirr umzusetzen.
„Nachdem die Braunschweiger Stadtverwaltung gegenüber der Presse erklärte, dass es zunächst keine Initiative zur Einführung einer Verpackungssteuer geben werde, setzen wir dieses wichtige Thema in Braunschweig nun auf die Agenda“, schließt Silke Arning.