Verwaltungsgericht: Die Verwaltung hat ohne Beschränkung zu dienen

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Heute wurde in den zwei Rechtsstreitigkeiten BIBS und Piratenpartei gegen die Stadt Braunschweig vor dem Verwaltungsgericht in Braunschweig das Urteil gesprochen. Es ging um Akteneinsichten und Auskunftpflichten durch die Verwaltung Ratsmitgliedern gegenüber (Siehe B-S) Hoffmann hatte der BIBS-Fraktion Akteneinsicht und einem Piraten-Stadtrat die Auskunft verweigert. Den Rechtsauffassungen der BIBS und der Piratenpartei folgte das Gericht in seinen Urteilen vollumfänglich. Die zwei Entscheidungen des OB Dr. Hoffmann waren rechtswidrig. Dr. Hoffmann wurde verurteilt dem Abgeordneten der Piraten den vollen Wortlaut der Verträge mitzuteilen. Und er wurde verurteilt, dass er der BIBS die Akteneinsicht von vornherein nicht verwehren durfte. Darüber hinaus habe der Rat eine umfassende Pflicht, den OB zu überwachen.

Die Kosten, zweimal 5000,00 € trägt die Beklagte (Stadt). Eine Berufung wird nicht zugelassen. Beim OVG kann jedoch eine Berufung beantragt werden.

Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts

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