Hoffmann und Pesditschek in einem Bett
Viele hatten es erwartet oder gar befürchtet. Sollte der Oberbürgermeister seine Mehrheit im Rat verlieren, wird die SPD schon einspringen; sie wird es ihm schon besorgen. Und so kommt es dann nun auch. Noch nicht mal eine Anstandsfrist wurde abgewartet. Noch vor der Konstituierung des neuen Rates stimmte die SPD dem Viersterne+ - Hotel auf dem FBZ-Gelände zu. Damit zeigt die SPD nun auch nach Außen ihr Demokratiedefizit auf und schließt sich den Machenschaften der Hoffmann-Politik an, die der Bürger zu Recht abgewählt hatte. Was rechtlich machbar ist, wird eben noch schnell durchgedrückt. Das ist ein ganz mieser Politikstil. Dem hat sich die SPD durch ihren famosen Fraktionsvorsitzenden Manfred Pesditschek nun angepasst.
Wie schrieb noch vor wenigen Tagen Herr Pesditschek in seiner Wahl-Kurz-Analyse an seine "lieben Genossinnen und Genossen": "Die FDP wurde pulverisiert ..." Nun, so geht es einer Partei, die sich mit Hoffmann einlässt. Gelernt hat Pesditschek daraus nichts. Seine Parteifreunde haben fast alle gewarnt in der Sitzung vor der Abstimmung im Rat. Doch Pesditschek verlangte Fraktionsdisziplin, er entschied alleine wie abzustimmen ist. Das ist sein Führungsstil, dem sich niemand aus der Fraktion entgegenzustellen wagt.
Foto: © Subea / pixelio.de
Das Versprechen das FBZ und das Hotel an der Stadthalle zu bauen, ist nichts wert. Diese Projekte sollen erst mal geprüft werden, aber das Grundstück im Bürgerpark, zumal fast verschenkt mit 80 €/qm, ist weg (Verkehrswert 600 €/qm). Im neuen Rat ab 8.11. hätte man das neue FBZ und das Stadthallenhotel auch beschließen können. Die SPD als Steigbügelhalter für Hoffmanns Prestigeobjekt, als Hoffmanns Erfolgsgarant, als Förderer der Hoffmann-Politik. Überrascht das wirklich?
Was schrieb Pesditschek in der o.g. Wahlanalyse noch: "Die schwarz-gelbe Mehrheit ist geknackt". Na und, möchte man sagen, nun macht die SPD halt die FDP-Hoffmann-Politik! Und wie schreib er weiter: "Die Braunschweigerinnen und Braunschweiger haben entschieden: Das (die Hoffmannpolitik) wollen sie nicht - und das ist gut so." So ernst sollte man die Sprüche von Pesditschek auch seinen Parteifreunden gegenüber anscheinend nicht nehmen. Ebensowenig wie das Wahlprogramm der SPD, in dem der "Erhalt und die Pflege öffentlicher Grünanlagen in allen Stadtteilen sicherzustellen ist". Auch wollte die SPD ein FBZ im Bürgerpark. Alles Schnee von gestern, Spüche für die lieben Genossinnen und Genossen, die sich das bieten lassen.
Im Rat der Stadt hat vor der Abstimmung der Fraktionsvorsitzende der Linken, Udo Sommerfeld eine treffende Rede gehalten, der es kaum etwas zuzusetzen gilt. Der Braunschweig-Spiegel veröffentlicht hier ausnahmsweise seine Rede und den Link dazu, weil sie dokumentarischen Charakter in der sich anbahnenden Liaison zwischen OB Hoffmann und Manfred Pesditschek hat und der Anfang einer Pulverisierung der SPD sein kann.
Rede von Udo Sommerfeld
Zur Sondersitzung des Rates am 07.10.2011 zum Thema:
"Ansiedlung eines First Class Superior Hotels auf dem Gelände des ehemaligen Freizeit- und Bildungszentrums"
BZ vor Ort – wie schön! Zu Friede, Freude, Eierkuchen in Volkmarode
Es war ein großer Bericht - eine Doppelseite - in der Braunschweiger Zeitung heute. Das kulturelle Leben, einschließlich die neue und erfolgreiche IGS in Volkmarode wurden vorgestellt. Selbstverständlich wurde auch über die Verlängerung der Straßenbahn bis ins Neubaugebiet Volkmarode-Nord berichtet. Befürworter und Gegner kamen zu Wort. War`s das?
„Dort wo man Bücher verbrennt…“
Das neue „Spaßbad“ und das Ende der Gemeinnützigkeit
Ratssitzung am 7. Oktober – Protokolle von BIBS und Piraten
Jedes geborgene Fass reduziert die Gefahr
Das Bundesumweltministerium knüpft die grundsätzliche Entscheidung zur Rückholung des Atommülls aus Asse II an die Bedingung, dass ein Großteil der Abfälle herausgeholt werden kann (Bericht in der BZ vom 5.10.2011 und http://www.spiegel.de/wissenschaft/technik ). Die Wolfenbütteler AtomAusstiegsGruppe - Initiative für eine nachhaltige Energiepolitik - nimmt dazu wie folgt Stellung:
Einige Bemerkungen zum Gerichtsverfahren in Sachen Demonstrationsrecht und Rosenbaum
Eigentlich ist es jedem Gericht ein Gräuel, zwischen die politischen Fronten zu geraten. Doch lässt sich das nur schwer vermeiden, wenn ein Streit zwar vor Gericht ausgetragen wird, aber politische Wurzeln hat und auch weiterhin politisch motiviert ist. So wirft die Stadt Ratsherr Rosenbaum vor, dass er sich "grob rechtswidrig" verhalte und die Grenzen des Versammlungsrechts, wie sie ihm durch Auflagen gesetzt seien, nicht beachte. Rosenbaum wirft der Stadt dagegen - in allegorischer Form - vor, dass sie ihn mit rechtswidrigen Auflagen drangsaliere: "Man trifft den Leithammel, um die Herde unter Kontrolle zu bekommen," wird er von der Braunschweiger Zeitung zitiert.
Das salomonisch beseelte Gericht erkannte mit ausgewogenem Urteil, dass beide Parteien ihre Vorwürfe zu Recht erheben, das verbale Hauen und Stechen damit beidseits zu Recht erfolgt.
- Für drei entschiedene Fälle waren die Auflagen rechtmäßig: wie die Stadt richtig sieht, steht Rosenbaum hier im Unrecht.
- Für vier entschiedene Fälle waren die Auflagen rechtswidrig: wie Rosenbaum richtig sieht, steht die Stadt hier im Unrecht.
(einen von Rosenbaum zur Entscheidung vorgetragenen Fall nahm das Gericht nicht an).
Beide Seiten stehen also im Unrecht, entschied das Gericht, indem es ihnen hierin recht gab, und implantierte mit seiner ausgleichenden Gerechtigkeit einmal mehr den Genius der kosmischen Harmonie in die unvollkommene soziale Welt. (Röm. 3,5: "wenn aber unsere Ungerechtigkeit Gottes Gerechtigkeit nur noch besser ins Licht stellt, was sollen wir dazu sagen?")
Ablehnung des Versammlungsleiters im Verfahren 5 A 82/10
Zum Teil wurden die versammlungsrechtlichen Auflagen als rechtswidrig eingestuft, zum Teil als rechtmäßig bestätigt. Eine Zusammenstellung der Entscheidung zu den einzelnen "Auflagen" findet sich auf der homepage der BIBS-Fraktion.
Den meisten Raum nahm vor Gericht die Verhandlung über die Auflage der Ablehnung Rosenbaums als Versammlungsleiter im Verfahren 5 A 82/10 ein (eine andere Ablehnung als Versammlungsleiter hatte das Gericht als rechtswidrig eingestuft).
Nostalgisch? Ja. Das Grundstück des alten FBZ
Das FBZ wurde abgerissen, dort gab es nur noch eine Trümmerlandschaft. Wehmütige Berichte, erst jetzt, so äußern sich einige, hat dort mehr als eine ganze Generation, einen Teil der Freizeit verbracht. Rock, Blues, Folksongs und Vorträge alles hatte sein Publikum. Kein Braunschweiger fühlte sich belästigt, der Platz war ideal. Die schöne Sonnenterasse an der Oker war ein Ort im Grünen. Die vielfältige Nutzung war zu erkennen, so konnte man schon vor Jahren einen jugendlichen Deutschen mit einem älteren Türken Schach spielen sehen. Begegnungen dieser Art waren ganz normal. Viele Gruppen hatten dort ihre Heimat.
Dem sprichwörtlichen Plattmachen war man hilflos ausgeliefert. Da gab es nichts zu sanieren. Wer das glaubt. Mit etwas Aufwand hätte man an dieser Stelle, genau dort, einen guten Treffpunkt aller Kulturen, vieler Jugendlicher vor allen Dingen, aufrecht erhalten müssen.
Nun sollen zwei Hotelneubauten entstehen. Werden die denn wirklich gebraucht? Dem Leser schwant es langsam, ist denn so viel Bedarf da? Der Gedanke liegt nahe: Sollen sie sich doch alle untereinander abwürgen. Der eine Kasten steht dann demnächst auf einem der schönsten Grundstücke, das diese Stadt hat, nämlich nahe dem Teich, im Bürgerpark, sowie ganz nahe der Oker mit der romantischen kleinen Okerbrücke. So ein Juwel mit Zugang zur Innenstadt, ist ziemlich selten. Der alte Wasserturm, sowie einige alte Bäume sind ganz nahe.
Das alte FBZ hat nicht dominiert. Es passte sich in das Umfeld der Bäume und dem Turm an. Hier soll nun wieder geklotzt werden. Es entsteht ein 4 Sterne Hotel für 24,5 Millionen Euro, 175 Zimmer inklusive 17 Suiten. Tagungsbereich, Wellness Bereich, was der Mensch so heute alles braucht. 2009 gab es schon einmal einen Käufer, der ist wegen der schlechten Finanzlage zurückgetreten.
Am 6. Oktober entscheidet das Verwaltungsgericht Braunschweig über die Rechtmäßigkeit der Auflagen zur Einschränkung...
Am nächsten Donnerstag, den 6. Oktober, findet um 9.00 Uhr vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig ein Gerichtsverfahren statt, in dem über die Rechtmäßigkeit der Auflagen entschieden wird, für deren Missachtung Ratsherr Rosenbaum mit letztlich mehr als 20.000 Euro bestraft wurde. Die Verhandlung ist öffentlich.
Vor nicht ganz einem Jahr wurde Ratsherr Peter Rosenbaum wegen vermeintlicher Straftaten bei Demonstrationen gegen die Verlängerung der Start- und Landebahn des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg zu mehr als 20.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Das Urteil wurde von Rosenbaum angefochten und eine erste Antwort werden wir am 6. Oktober auf die Frage bekommen, ob das erstinstanzliche Urteil Bestand haben wird. Hauptsächlich wurde Rosenbaum verurteilt, weil er beschränkenden Auflagen der Stadt Braunschweig nicht gefolgt war. Dies seien Straftaten. So
- habe er ein Megaphon in Gegenwart von weniger als 50 Demonstranten benutzt, obwohl ihm das von der Stadt per Auflage untersagt war,
- habe er "faktisch" die Ordnungsfunktionen eines Versammlungsleiters ausgefüllt, obwohl ihm das von der Stadt per Auflage untersagt war,
- habe er die Demonstration statt über einen Radweg über die Straße geführt, obwohl ihm per Auflage auch die Benutzung der Straße zu Demonstrationszwecken von der Stadt untersagt war und er
- habe ein rotweiß gestreiftes Flatterband nicht beachtet, obwohl ihm die Stadt auch die Missachtung von rotweiß gestreiften Flatterbändern ausdrücklich per Auflage untersagt hatte.
Als "kleinkarierte Drohgebärden" der Stadt zur Einschüchterung von Bürgerprotesten empfand die TAZ diese Auflagen.
Dr. Hoffmann, die CDU und die Verachtung der Demokratie (zweiter Teil)
Ungeachtet des Verlustes seiner Mehrheit (schlechtestes CDU-Ergebnis einer Ratswahl seit 37 Jahren) will Dr. Hoffmann noch schnell Fakten schaffen, und zwar mit dem alten, überholten Verwaltungsausschuss und dem alten, ebenfalls überholten Rat. Den ersten Streich hat er am vergangenen Dienstag ausgeführt (500 000 Euro, um dem Spruch der Vergabekammer zuvor zu kommen). Am kommenden Donnerstag soll der zweite Streich folgen.
Fall Nr.2: Schnellverkauf eines First-Class-Superior-Grundstücks für wenig Geld ?
Die Stadt soll nun schnell noch mit alter Ratsmehrheit das 10.500 Quadratmeter große Grundstück im Bürgerpark verkaufen, und zwar für 850.000 Euro. Das ist nicht viel, es entspricht einem Quadratmeterpreis von knapp 90 Euro. Für das Schlossparkgrundstück wurde von einem Quadratmeterpreis von 1.350 Euro ausgegangen ( ECE zahlte allerdings bekanntlich gar nichts für das Areal, aber das ist ein anderes Thema). Im Wallringgebiet mag der Quadratmeterpreis bei 400-500 Euro liegen. Selbst wenn man für das Grundstück im Bürgerpark nur 350 Euro veranschlagte, bliebe immer noch ein Kaufpreis von über 3,6 Millionen übrig - statt lediglich 850.000 Euro.
Das ist aber noch nicht alles.