Jedes geborgene Fass reduziert die Gefahr

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Das Bundesumweltministerium knüpft die grundsätzliche Entscheidung zur Rückholung des Atommülls aus Asse II an die Bedingung, dass ein Großteil der Abfälle herausgeholt werden kann (Bericht in der BZ vom 5.10.2011 und http://www.spiegel.de/wissenschaft/technik ). Die Wolfenbütteler AtomAusstiegsGruppe – Initiative für eine nachhaltige Energiepolitik – nimmt dazu wie folgt Stellung:

Ein Verbleib von jeglichen radioaktiven und toxischen Stoffen in Asse II ist mit nicht zu vertretenden Risiken – nicht nur für die direkte Umgebung der Asse – belastet. In diesem Sinne ist die Schlussfolgerung des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), sich im Optionenvergleich für eine Rückholung des Atommülls auszusprechen, schlüssig.

Sich von vornherein darauf zu beschränken nur den sogenannten “mittelradioaktiven Atommüll” herauszuholen, wäre sicherlich fahrlässig. Andererseits muss davon ausgegangen werden, dass mit jedem Fass, das geborgen wird, das Risiko minimiert wird. Wenn sich im Rahmen der Rückholung Tatsachen ergeben sollten, die eine vollständige Bergung des Atommülls und der Giftstoffe objektiv und unbestreitbar unmöglich machen, müsste zumindest der rückholbare Atom- und Giftmüll im Sinne dieser Risikominimierung entfernt werden.

Wenn das Bundesumweltministerium für die Rückholung ein K.O.-Kriterium aufstellt, setzt es sich dem Verdacht aus, den Konsens zwischen BfS und Asse II -Begleitgruppe torpedieren zu wollen.

Die nicht einmal viertelherzige Unterstützung durch das Landes- und Bundesumweltministerium (BMU) erschwert die Arbeit des BfS bei diesem weltweit einmaligen Projekt der  Rückholung und führt zu einer Verschwendung von Zeit, die aufgrund der mangelnden Standfestigkeit des Schachtes nicht vorhanden ist.

Dazu passt, dass das BMU dem “Oeko-Institut” in Freiburg den Auftrag erteilte, eine Fortschreibung der Bewertung des Atommülls vorzunehmen, es jedoch offenbar nicht als notwendig erachtete, die Asse II-Begleitgruppe bzw. die Arbeitsgruppe Optionenvergleich (AGO) als Bestandteil des hochgelobten Begleitprozesses, darüber zu informieren. Transparenz und vertrauensvolle Zusammenarbeit sieht anders aus. Die AGO stellt wiederum – wenn auch vorsichtig formuliert – dar, dass diese Fortschreibung auch als Vorarbeit für einen Langzeitsicherheits“nachweis“ für die Vollverfüllung bzw. Flutung, die andere Variante der Schließung, genommen werden könnte (Quelle für beide Papiere: http://www.oeko.de/).

Es stellt sich die Frage, ob es einen Zusammenhang gibt zwischen der vom BMU eingebauten Hürde für die Rückholung und der Verweigerung der Asse II-Akten durch das Bundeskanzleramt.

Es stellt sich die Frage, ob es einen Zusammenhang gibt zwischen dem jetzt bekannt gewordenen zusätzlichen mittelradioaktivem Atommüll von 105.500 Kubikmetern, der nach Gorleben soll  und  den „Bemühungen“ des BMU die Hürde für die Rückholung des Atommülls aus Asse II zu erhöhen. Denn durch die Rückholung käme noch mehr Atommüll zu Tage, der gelagert werden muss.  Der mittelradioaktive Atommüll, der nach Gorleben soll und dort die Menge vom Volumen her vervierfachen könnte, entstand und entsteht u.a. in der Urananreicherungsanlage in Gronau. Die fand im sogenannten Atomausstieg überhaupt keine Erwähnung und wird z. Zt. sogar noch ausgebaut, damit sie 10 % des Weltbedarfs an angereichertem Uran liefern kann, z. Zt. sind es schon 7 %.

Parallelen zum Atommülllager in Morsleben sind offensichtlich. Dort weigert sich das BfS sogar ein ohne Genehmigung „zwischengelagertes“ Radium-Fass, das den Großteil der Strahlung ausmacht und leicht zu bergen wäre, vor einer Vollverfüllung bzw.Flutung herauszuholen.

Die Anhörung zur beantragten Vollverfüllung bzw. Flutung des Atommülllagers Morsleben beginnt am 13. Oktober. Für den 15. Oktober ruft die dortige Bürgerinitiative und der BUND zu einer Demonstration nach Magdeburg auf – bezeichnender Weise beginnt sie um fünf nach zwölf. Sollte es nicht gelingen, die Vollverfüllung/Flutung dort zu verhindern, ist zu befürchten, dass sie als Präzedenzfall für Asse II genommen wird.

Unter Berücksichtigung dieser Punkte stellt sich bei der Aussage des BMU, der Begleitprozess habe sich bewährt, die Frage: „Für wen?“

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