Unglaubliche Abschiebung „Die Würde des Menschen ist unantastbar“

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– Der Fall Elvira Gashi –

Am 19.06.2009 erschien in der Wolfenbütteler Zeitung ein Bericht, in dem beschrieben wurde, dass Elivra Gashi (21) mit ihren beiden kleinen Kindern (3 und 4) in der Nacht um 3 Uhr abgeholt und in den Kosovo abgeschoben wurde.

Der Fall ist ungewöhnlich, obwohl er durch die geltenden Gesetze abgedeckt ist. Dabei spielt auch die besondere Form der Abschiebepraxis in Niedersachsen eine Rolle, da es zwar hier – wie in anderen Bundesländern auch – Härtefallregelungen für besonders schwierwiegende Fälle gibt, die jedoch so gut wie nie in Anspruch genommen werden, quasi nur auf dem Papier stehen.

Innenminister Schünemann (CDU) steht hier nicht nur als „Hardliner“ da, sondern er repräsentiert den Staat in seiner düsteren Seite. Menschlichkeit und die „Würde des Menschen“ scheinen ihm fremd zu sein – Abschiebungen sind insgesamt nicht angenehm, aber sie sind das Recht des Staates. Wenn es jedoch in dieser Form wie in diesem Fall von Frau Gashi geschieht, stimmt etwas nicht mehr. Das grenzt an Polizeistaatmethoden, die zwar irgendwie noch legal sind, aber ein normales menschliches Empfinden sprengen.

Auch Landesbischof Prof. Weber zeigte sich sehr besorgt und äußerte massive Kritik am Umgang mit diesem Fall in seiner Ansprache zum Sommerempfang des Klosterforums in der Brüdernkirche. Und im Kreistag Wolfenbüttel wurde – nach Bekanntwerden der Abschiebung – Bestürzung geäußert und es wurde ein Rückholungsbeschluss verabschiedet. In verschiedenen Bundesländern ist dies auch schon umgesetzt worden; Niedersachsen könnte mit Herrn Schünemann auch hier wieder eine unrühmliche Ausnahme sein.

Selbst in der eigenen Partei von ihm gibt es Kritik an dem Vorgehen. Die Vorsitzende des Sozialausschusses in WF, Elke Großer (CDU) zeigte Verständnis für Frau Gashi, und auch der Landtagsabgeordnete Frank Oesterberg (CDU) ging in dieser Frage auf Distanz zu Schünemann und plädierte für eine „humanitäre Lösung“ (siehe „Ein Minister hebt ab“ ).

Inzwischen setzen sich auch die Grünen im Landtag für eine Rückkehr von Elvira Gashi ein. Ihre migrationsplitische Sprecherin im Landtag, Filiz Polat, forderte dort die Rückholung von Frau Gashi und kündigte eine „parlamentarische Initiative“ an, mit der sie klären will, wer für das entstandene Unrecht verantwortlich ist und in welcher Form Wiedergutmachung erfolgen kann.“

Ausführliche Informationen zu dem Fall findet man im Internet auf der Webseite des Niedersächsischen Flüchtlingsrates.
Im Weiteren noch ein Leserbrief aus der Wolfenbütteler Zeitung, in dem die Empörung zu diesem Fall zum Ausdruck kommt (siehe unten).

Abschließen möchte ich mit dem Leitmotiv eines Vereines mit dem Art.1 des Grundgesetzes:
Die Würde des Menschen ist unantastbar
– solange Menschen bereit sind, sie zu schützen.

Wer noch mehr zu dem Fall wissen oder sich auch einbringen möchte, kann sich gern an mich wenden: udo.dittmann@t-online.de

Die 30 Artikel der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.

 

Leserbrief zum Fall von Frau Gashi
 
Mitten in der Nacht abgeholt, im gleichen Flugzeug mit dem gewalttätigen ehemaligen Partner abgeschoben in eine Heimat, die keine ist, weil die Sozialisierung seit ihrer Babyzeit in Deutschland stattgefunden hat, als Frau allein mit zwei Kleinkindern und als Angehörige einer Minderheit in eine nicht sorgende Umgebung gestoßen – wie soll da eine junge Mutter ihren Kindern Ernährung, Halt  und Geborgenheit geben können, ganz zu schweigen von ihrer eigenen, vermutlichen Traumatisierung durch den Schock und die schreckliche Wende in ihrem Leben?
Solche Gedanken haben sich mir beim Lesen Ihres Artikels „Landkreis schiebt junge Frau mit zwei kleinen Kindern ab“ (BZ vom 19.06.09) aufgedrängt.
Ich kenne die betroffene alleinerziehende Mutter nicht. Aber wenn diese Abschiebung nach dem Gesetz seine Richtigkeit gehabt haben soll, dann erlaube ich mir, an der Humanität des zur Zeit bei uns geltenden Rechts zu zweifeln.
Wenn die Gesetze in diesem Fall keine menschlichere Lösung zulassen, sind Ausnahmeregelungen dringend erforderlich, – oder möglicherweise eine stärker flüchtlingszugewandte Auslegung der bestehenden Bestimmungen.
Ich bin aufgewühlt, empört und beschämt über die Grausamkeit dieser Abschiebung. Eine solche Politik hat meine Zustimmung nicht.
Ich würde es von ganzem Herzen begrüßen, wenn diese Frau mit ihren Kindern zurückgeholt würde.
Gudrun Kynaß

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