Stoppt die AfD – Proteste am 30.11.2019: Bündnis kündigt Gang zum Oberverwaltungsgericht an

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Das Bündnis gegen Rechts kündigt nach der wenig erfreulichen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Braunschweig mit Blick auf die Auflagen der Stadt an, vor das Oberverwaltungsgericht Lüneburg zu ziehen.

Dabei solle nicht gegen alle einschränkenden Auflagen vorgegangen werden, informiert Versammlungsleiter Udo Sommerfeld, sondern lediglich gegen zwei mit besonderer Bedeutung für die Protestveranstaltungen:

  • Platzbegrenzung auf dem Europaplatz: Die Kundgebungsfläche wird beschränkt auf zwei Fahrbahnspuren auf der Theodor-Heuss-Straße stadtauswärts. Das erschwert die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung enorm. Im Interesse der Sicherheit der Teilnehmer*innen und im Interesse der Durchführung einer Versammlung mit mehreren tausend Menschen erwartet das Bündnis eine Erweiterung der Fläche.
  • Untersagte Kundgebung Adenauerstraße: Hier setzt das Bündnis darauf, dass die aktuell komplett untersagte Teilveranstaltung doch noch ermöglicht wird.

Im Übrigen kündigt das Bündnis an, gegen Teile der Verfügung ggfls. in Form einer Feststellungsklage vorzugehen, damit keine weiteren Präzedenzfälle für Einschränkungen im Versammlungsrecht bestehen bleiben.

Sebastian Wertmüller stellt für das Bündnis gegen Rechts fest: „So ärgerlich die Auflagen im Detail auch sind, die Durchführung unserer Veranstaltungen steht natürlich nicht in Frage! Wir laden alle ein, die der AfD die Meinung geigen wollen, dies am Sonnabend massenhaft friedlich und mit uns gemeinsam zu tun.“

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