Stadt beauftragt rechtliche Prüfung der Niwo-Bürgerinitiative: Eigentor!

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Die Geschäftsführung (der Niwo-Bau) empfahl, dem Gutachten folgend, zunächst keine Forderung auf Unterlassung an Ratsherrn Rosenbaum bzw. die BIBS-Fraktion zu stellen“

Das Rechtsgutachten kommt außerdem „zu dem Schluss, dass eigene Ansprüche der Stadt Braunschweig auf Unterlassung und Widerruf der im Flugblatt enthaltenen Aussagen nicht bestehen“ (Drucksache 9226/07 v. 16.11.07). Oberbürgermeister Hoffmann hat mal wieder mit Kanonen auf eine Bürgerinitiative geschossen und einen Rohrkrepierer kassiert, kann die Initiative doch jetzt für ihre Broschüre/Flugblätter behaupten, dass die Aussagen rechtsanwaltlich geprüft und deshalb besonders glaubhaft sind.

Die BZ hat übrigens schon reagiert und indirekt die Aussagen der Bürgerinitiative bestätigt. In einer kleinen Notiz wurde mitgeteilt, dass die Niwo-Bau entgegen den Behauptungen des OB Hoffmann sehr wohl Wohnungen privatisiert hat.

Drohung statt Argumente und öffentliche Stellungnahmen, diese Attitüde kennen viele Braunschweiger von ihrem Oberbürgermeister. Die ständige Verweigerung des Braunschweiger Oberbürgermeisters zur öffentlichen Debatte und einem Austausch von Argumenten mit Bürgern seiner Stadt ähnelt der Haltung von Fürsten längst vergangener Zeiten. Scheinbar soll in der Stadt der Wissenschaft die Uhr der Zeit ins Mittelalter zurückgesetzt werden mit „Wissenschaftlern“ die bezeugen sollen, dass Kaufhäuser Schlösser sind und Rechtsanwälten, die Bürgerinitiativen zensieren sollen.

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