Veranstaltung der Energie AG zu Gaspreisen
Am 07.02.2007 hatte die in Braunschweig neu gegründete Energie AG ihre erste Veranstaltung im Stadtparkrestaurant. Etwa 80 Bürger informierten sich.
Zunächst wurde die Energie AG (Arbeitsgemeinschaft) Braunschweig vom Organisator und Diskussionsleiter der Veranstaltung, UWE MEIER, vorgestellt. Die Energie AG ist eine Gemeinschaft von engagierten Bürgern aus Stadt und Region, die es sich u. a. zur Aufgabe gemacht haben, alle Bürger über die Möglichkeiten der Energieeinsparung und Anwendung regenerativer Energiegewinnung zu informieren und Entscheidungsträger im öffentlichen Raum, Industrie, Handwerk und Dienstleistung umfassend zu beraten.
In einer kurzen Einführung wies MEIER auf die nicht vorhandene Klimapolitik der Stadt Braunschweig hin. Nicht nur, dass in den neuen Haushalt keine Gelder für Klimaschutz eingestellt würden, was schon schlimm genug sei, noch nicht einmal 1800 EURO für den Beitritt zum Klimaschutzbündnis wolle die CDU/FDP-Ratsmehrheit und OB Hoffmann bewilligen, um wenigstens Signale zu setzen. Die Verbraucherschutzzentrale sei schon seit Jahren von CDU/FDP und OB Hoffmann gestrichen. Es sei nur zu hoffen, so MEIER, dass Braunschweig hinsichtlich Zukunftsorientierung nicht als Modell betrachtet würde, wie es einige Entscheidungsträger der Stadt gerne sähen. MEIER stellte die Veranstaltung unter folgendes Motto:
Ludwig Erhard (1897 – 1977)
Der Staat hat die Aufgabe, sozial unerwünschte Entwicklungen der Marktwirtschaft rechtzeitig zu korrigieren, den freien Wettbewerb unter anderem vor der Beeinträchtigung durch Kartelle und Monopole zu schützen.
Neue Musterschreiben gegen Abwassergebühren
Gaspreise – Angebote von BS Energy nicht unterschreiben!
BS Energy fordert ihre Kunden mit einem Jahresverbrauch über 2500 kWh auf, Sonderverträge zu unterschreiben.
Sie haben keine Sonderverträge! BS Energy stufte sie automatisch in Tarifzonen ein. Andere Energieversorger definieren diese Tarifzonen nicht als Sonderverträge. Warum macht das BS Energy?
Energiepreise Erdgas – Veranstaltung am 7. Februar
(Spar-)Kasse machen – beiläufige Bemerkungen zum Gutachten von Michael Nierhaus.
"Rechtsprobleme der Gründung einer kommunalen Sparkasse" überschreibt Michael Nierhaus eine Studie, die er "im Auftrag des Oberbürgermeisters der Stadt Braunschweig als Gutachten erstellt hat." (Link - P.S. 14.01.07 Das eigentlich sehr gute Gutachten ist nun leider aus dem Netz genommen worden und über den Link nicht länger verfügbar - aus welchen Gründen auch immer - meine Anmerkungen halte ich nach wie vor für richtig) Gegenstand sei "demgemäß die Durchsetzung der kommunalen Sparkassenhoheit im Geschäftsbereich einer Landesbank", wobei der Titel etwas verfehlt gewählt wurde, denn „Rechtsprobleme“ findet Nierhaus eigentlich keine. Angemessener hätte es „demgemäß“ heißen sollen: "Keine Rechtsprobleme für die Gründung einer kommunalen Sparkasse der Stadt Braunschweig!"
Nierhaus argumentiert wie folgt: So, wie Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz zur kommunalen Selbstverwaltungsgarantie übereinstimmend interpretiert wird, garantiert dieser Absatz auch die so genannte "Organisationshoheit" der Kommunen und Kreise über das Finanzwesen, welche wiederum das Recht umfasst, die Trägerschaft für eine öffentlich-rechtliche Sparkasse zu übernehmen. Das Grundgesetz schreibt also die Möglichkeit der Bildung einer kommunalen Sparkasse vor, und das Land kann per Gesetz lediglich Rahmenbedingungen dafür festlegen. Zwar muss die Gründung vom Land genehmigt werden, aber ein Genehmigungsvorbehalt steht dem Land nur für den rechtlich einwandfreien Vollzug einer kommunalen Sparkassengründung zu, es hat ausschließlich dafür zu sorgen, dass Gründung und Betrieb der Sparkasse im gesetzlichen Rahmen erfolgt. Eine Sonder- oder Fachaufsicht, die politische, insbesondere landespolitische Interessen durchsetzen könnte, stünde dem Land nicht zu. „Die Stadt Braunschweig ist ... berechtigt, im Stadtgebiet eine eigene kommunale Sparkasse zu errichten und zu betreiben“, so das eindeutige Fazit des Gutachtens.
Erst einmal und in der Hauptsache argumentiert Nierhaus erfrischend klar und überzeugend. Zwei Aspekte werden aber so beiläufig zur Seite gewischt, dass hier speziell auf sie eingegangen werden soll:
„Dümmer als die Polizei erlaubt“ oder die Metamorphose von Eigentum zu Schulden (Teil
"Spätere Generationen werden sich an den Kopf fassen, wenn wir das Schloss nicht von innen vernünftig machen." - meinte CDU-Fraktionschef Wolfgang Sehrt - und warb so dafür, weiteres Geld in die vom ECE anzumietenden Räume zu investieren. Es geht vorerst einmal um weitere 1,2 Millionen Euro, die jetzt zusätzlich ausgegeben werden sollen. Die „Vernunft“ des Geschäftes, welches Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann der Stadt Braunschweig mit dem Einzug städtischer Einrichtungen in die Schloss-Arkaden bescheert hat, sei hier noch einmal im Zusammenhang dargestellt.
Im Vorfeld der Entscheidung wurde ein Kostenvergleich zwischen verschiedenen Varianten angestellt, um dem Rat eine Entscheidungsgrundlage zu bieten.
Vergleichen wir zwei Varianten, die Variante,
- mit der die bestehenden städtischen Einrichtungen renoviert und aufgebessert worden wären
- mit der Variante, die gewählt wurde: die Anmietung von Räumen im Einkaufszentrum Schloss-Arkaden.
Wundern Sie sich bitte nicht über die schlechte Lesbarkeit der Zahlen - denn es ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein seltsamer Zufall. Aber es fällt doch auf, dass immer dann, wenn Dr. Gert Hoffmann eine Entscheidung verfolgt, die sich nach Maßgabe der „Vernunft“ kaum rechtfertigen lässt, er gern überhaupt nicht darüber informiert oder die Papiere sind kaum lesbar, so als wolle das verschämte Papier am liebsten gar nicht gelesen werden. So jedenfalls, wie unten, sehen die Zahlen gern aus, die Dr. Hoffmann dem Rat vorlegt - wenn sie denn wichtig genug sind und man ahnt: der Mann strebt wohl doch noch nach Höherem und versucht sich auf diese Weise als Sparkassendirektor zu qualifizieren. Für den Aufsichtsrat heißt es dann wie jetzt für den Rat: Augen zu und durch!
Erlassenes Entgelt oder die Verschiebung von Zahlungspflichten der ECE (Teil 26)
Beim letzten Beitrag ging es um die vergleichsweise sehr niedrigen Entnahmegebühren für Grundwasser bei der "Wasserhaltung" von Baugruben, die ein Investor dem Land Niedersachsen schuldet. Hier geht es nun um vergleichsweise sehr viel höhere Abgaben, wie sie ein Investor für die Nutzung kommunaler Entwässerungsanlagen der Kommune schuldig ist. Festgelegt werden solche Abgaben in der Regel in der städtischen Abwassersatzung.
Als Erwiderung auf eine Dienstaufsichtsbeschwerde, welche die Bürgerin aufgrund einer im ersten Anlauf sehr mangelhaften ausgefallenen Antwort von Stadtbaurat Zwafelink in Sachen Grundwasserabsenkung im ehemaligen Schlosspark in die Wege leitete, meinte der 1. Stadtrat Lehmann in einem zweiten Anlauf unter anderem, dass es sich "bei der Festlegung der Höhe des privatwirtschaftlichen Entgeltes", dass der Bauherr zu leisten habe, "nicht um eine Angelegenheit des Rates der Stadt, sondern um ein Geschäft der laufenden Verwaltung" handele.
Geschäfte der laufenden Verwaltung würden aber in den Zuständigkeitsbereich des Oberbürgermeisters fallen. "In die Rechte des Rates wurde daher nicht eingegriffen." - meint Lehmann.
Erlassene Gebühren oder die Verschiebung von Zahlungspflichten der ECE (Teil 25 )
In der Planungsphase des Einkaufszentrums Schloss-Arkaden erstellte die Firma GEOlogik ein Gutachten zur Bewertung des Baugrundes für das geplante Einkaufszentrum Schloss-Arkaden. Als besonderes Problem wurde die "Wasserhaltung" angesehen, d. h. die Freihaltung der Baugrube von Grundwasser und die Entnahme nachfließenden Grundwassers für die Bauzeit, dies insbesondere, weil eine Absenkung des Grundwassers in der näheren Umgebung voraussichtlich zu starken Schäden an Häuserfundamenten führen würde.
"Ein vollkommener Ausschluss der Gefahr von Setzungen im Umfeld der Maßnahme" sei deshalb "nur mit einer wirklich "wasserdichten" Baugrube zu gewährleisten." schrieben die Gutachter und sahen als taugliche Lösung an: "Bei den im Zuge der Untersuchungen festgestellten Rahmenbedingungen bietet es sich an, die Baugrube seitlich bis in den Verwitterungslehm kreidezeitlicher Tonmergel abzudichten und den Verwitterungslehm gleichzeitig als natürliche Basis Abdichtung zu nutzen."