OB muss Haushalt überarbeiten

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Der Oberbürgermeister muss seinen Haushalt wegen eines Buchungstricks bei der Privatisierung der Stadtentwässerung überarbeiten. Eine unzulässige, weil rechtswidrige zweifache Einnahmen-Gutschreibung im allgemeinen Verwaltungshaushalt und zusätzlich in der Sonderrechnung Stadtentwässerung wurde von der Kommunalaufsicht nicht genehmigt.

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