Heißes Eisen: Straßenausbausatzung Braunschweig
Soll die Wallringsatzung ausgehebelt werden?
Dieser Leserbrief wurde in der BZ nicht veröffentlicht.
Braunschweig ist die einzige deutsche Stadt, in der die alten Wallanlagen um die Innenstadt herum noch gut erkennbar sind, da durch eine Satzung nur offene Villen-Bebauung zugelassen ist. Nun soll eine verdichtete Bauweise mit weiter gefasster Nutzung ermöglicht werden.
Seit über einem Jahr versucht der Bezirksrat Innenstadt Licht ins Dunkel zu bringen, es wurden zahlreiche Anfragen an die Verwaltung gestellt. Die Gründung des Bürgerforums Wallring zeigt, dass die Bürger sich nicht besänftigen lassen. Im Kern geht es um verdichtetes Bauen, zahlreiche Gebäude am Wallring widersprechen schon heute der Wallringsatzung und wurden per Ausnahmegenehmigung errichtet. Wie viele Gewerbeeinheiten der Wallring verträgt, wird nicht beantwortet.
Heißes Eisen: Straßenausbausatzung Braunschweig
Die Planung eines neuen Baugebietes „Am Buchenberg“ verschleudert Steuergelder!
Offener Brief an die Ratsmitglieder. (Leserbrief)
Lesen sie die BZ? Wenn ja, finden sie die Meldungen über den Bedarf an Einfamilienhäusern in Braunschweig beschrieben: er sinkt und das zunehmend schneller. (Aktuellste Meldung Samstag 16.5. Seite 7).
Was macht die Stadt Braunschweig? Das Angebot an Bauland ist sehr gut! Wenn man mal vom Bereich Innenstadt absieht. Der Verkauf der Grundstücke ist aber zunehmend schwieriger. Siehe Ratsbeschluss 2009 zur finanziellen Unterstützung der Grundstücksgesellschaft, weil diese in Geldnot ist wegen der unverkäuflichen Grundstücke. Auch die Preise mussten drastisch gesenkt werden.
Nicht einmal 3 km Luftlinie liegen die freien und inzwischen recht preiswerten Baugrundstücke im Lammer Busch entfernt.
Zur Diskussion über das Waggumer Schwimmbad
Der Sportdezernent der Stadt Braunschweig, Laczny, meint zum kontrovers diskutierten Konzept für die Braunschweiger Schwimmbäder: "Schon jetzt ist durch das Bürgerbegehren viel Zeit verloren gegangen. Das hat die Preise schon um zehn Prozent in die Höhe getrieben".
"Nennt man das seriöse Kostenrechnung im Rathaus? Oder soll hier nur Stimmung gegen das demokratische Instrument Bürgerbegehren gemacht werden?" fragt ein Teilnehmer im BIBS-Forum.
Politik will das Spaßbad
„Altstadt will sich gegen Schloss behaupten“
Bürgerbegehren „Schwimmen in Braunschweig“: Klage gegen Nichtzulassung abgewiesen.
Fassen wir hier den entscheidenden Punkt nach den Ausführungen des Vorsitzenden Richters zusammen, ohne weiter zu kommentieren. Zwei Positionen hätten einander klar gegenüber gestanden.
- Die Kläger argumentierten, dass es dem Begehren darum ginge, die Verwaltung zu beauftragen, ein Bäderkonzept zu entwickeln, das statt eines großen Spaßbades die Renovierung der bestehenden Bäder und den Bau eines kleineren Bades in der Weststadt vorsehe. Für den Bürgerauftrag zur Entwicklung eines Konzeptes seien aber keine strengen Anforderungen an einen Kostendeckungsvorschlag zu stellen, da die Kosten ja gerade von dem Konzept abhingen, das es zu entwickeln galt.
- Die Vertreter des beklagten Verwaltungsausschusses argumentierten dagegen, der Verwaltungsausschuss habe das Bürgerbegehren schon als sehr konkreten Auftrag gelesen, der auch die Durchführung des vorgelegten und eben doch schon sehr konkreten "Rahmenkonzeptes" verlangte, wie das aus der Begründung zum Bürgerbegehren hervorginge. Deshalb könne und müsse der Verwaltungsrat auch einen entsprechend genauen Kostendeckungsvorschlag verlangen.