Bürger- und Mieterversammlung zur NiWo am Donnerst. 28.06.07

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Bürger- und Mieterversammlung.
Donnerstag 28.06.07, 19 Uhr
TuRa-Vereinsheim, Bienroder Weg 53
gegenüber vom Nordbad

Das von der Stadt in die Nibelungen-Wohnungs-Gesellschaft eingezahlte Stammkapital beträgt 15 Mio. DM = 7,6 Mio.€.

Bis 2002 durften – sowieso nur ausnahmsweise – bis maximal 4% auf das eingezahlte Stammkapital als „Gewinn“ an die Eigentümerin Stadt ausgeschüttet werden. Das waren demnach maximal 300.000 €.

Das änderte sich mit dem Amtsantritt von Herrn Hoffmann in der Ratssitzung vom 12. Februar 2002. Bewerkstelligt mit der unten beschriebenen kleinen – von den Ratsparteien unbemerkten – Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 18 werden jährlich rund 5 Mio.€ Gewinn von der Stadt entnommen (das bezeichnet Hoffmann als „Portfolio-Management“)

Seither wird aus dieser kleinen „Kapitalanlage“ der Stadt eine exorbitante Gewinn-Rendite von sage und schreibe über 60 % herausgepresst, aus einer Gesellschaft, die für die unvermögenden „breiten Bevölkerungsschichten“ Sorge tragen sollte (siehe § 3 des Gesellschaftsvertrages). Da staunen die Mieterinnen und Mieter der Niwo nicht schlecht … – oder auch wieder nicht, wenn sie sich ihre sanierungsbedürftigen Wohnungen so anschauen…

Schon im normalen bürgerlichen Geschäftsverkehr gelten solche Gewinn-Raten schlicht als sittenwidrig. Wir haben hier ein anschauliches Beispiel Hoffmannscher Sozialpolitik als Baustein seines gar nicht mehr so laut geäußerten „Haushaltswunders“.

Zielsetzung laut Gesellschaftsvertrag: (Auszüge aus dem Gesellschaftsvertrag der Nibelungen Wohnbau GmbH):
„§3 (1) Zweck der Gesellschaft ist vorrangig eine sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der breiten Schichten der Bevölkerung. …
(4) Die Gesellschaft führt ihre Geschäfte nach den Grundsätzen der Wohnungsgemeinnützigkeit.

(5) Die Preisbildung für die überlassung von Mietwohnungen und die Veräußerung von Wohnungsbauten soll angemessen sein, d.h. eine Kostendeckung einschließlich angemessener Verzinsung des Eigenkapitals sowie die Bildung ausreichender Rücklagen unter Berücksichtigung einer Gesamtrentabilität des Unternehmens ermöglichen.“

Am 12.02.2002, also kurz nach Dienstantritt von Hoffmann, wurde durch den Rat folgende Passage auf Betreiben der Verwaltung gestrichen:
§18(2) Der ausgeschüttete Gewinnanteil darf 4% der Einzahlungen der Gesellschafter auf die Stammeinlage nicht übersteigen.

Durften also bis zum Jahre 2002 – wenn überhaupt – bis zu 300 Tsd. € als „Gewinn“ von Seiten der Stadt entnommen werden, so wurden mit obiger Streichung der 4%-Begrenzung alle Schleusen der Ausplünderung geöffnet. Bis auf ein einziges Ratsmitglied haben dieser ganz entscheidenden Weichenstellung zum Aderlaß städtischer Wohnungspolitik alle übrigen 53 Ratsmitglieder am 12.02.2002 zugestimmt.

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