AfD-Bundesparteitag in Braunschweig: Gibt die Stadt Falschinformationen?

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Der Streit zwischen der BIBS und der Stadt spitzt sich zu je näher der Bundesparteitag der AfD in der Braunschweiger Volkswagenhalle kommt. Für die Stadtverwaltung hat sich auch nach dem bewaffneten Anschlag von Halle keine neue entscheidungsbedürftige Lage ergeben. Die Stadt flüchtet sich in Rechtspositionen, die laut BIBS, schlicht falsch sind. Der Mietvertrag kann, entsprechend des BIBS-Fraktionsvorsitzenden Peter Rosenbaum, durchaus gekündigt werden.

Es fehle der politische Wille“ gegen RECHTS aktiv vorzugehen. Das träfe vor allem für die Stadtverwaltung zu. Aber auch die im Rat vertretenen Parteien, also SPD, CDU, Grüne, Die Linke und FDP, wollen der rechtsradikalen AfD eine Bühne für ihre nationalistischen und rassistischen Positionen in unserer Stadt nicht verwehren und Schaden von der ohnehin nazi-geschichtlich gebeutelten Stadt abwenden, so Rosenbaum bei einer Rückfrage des B-S. (red)

Pressemitteilung der BIBS

Der Aufsichtsrat der Stadthallen-Betriebsgesellschaft mbH tagt am 6.11.2019. Bezüglich der Vermietung der Volkswagenhalle an die AfD, habe ich am 16.10. im Rahmen meines Mandates als AR (Aufsichtsrat)-Mitglied, den AR-Vorsitzenden Wendroth um Aufnahme folgenden Punktes zur Tagesordnung gebeten:

„Rückendeckung des AR für den Geschäftsführer zur Kündigung des Mietvertrages AFD-Bundesparteitag 30.11/1.12.2019 aus besonderem Grunde“.

Begründung: Anders, als seitens des Rathaussprechers Keunecke gestern in der Braunschweiger Zeitung verlautbart wurde, unterliegt das Vermietgeschäft nicht dem öffentlichen und speziell Parteienrecht, sondern dem Privatrecht, gemäß BGB, GmbH-Gesetz und Handelsgesetzbuch. Für das operative Geschäft ist demnach ausschließlich der Geschäftsführer der GmbH zuständig und nicht das Rathaus.

Zur Klarstellung: Parteirechtliche Gleichbehandlung, wie von Herrn Keunecke vorgebracht, kennt das Privatrecht nicht.

Eine Stornierung des Mietvertrages ist daher möglich und sowieso aus besonderem Grunde, wenn die besondere Sicherheitslage oder das Ansehen der Stadtgesellschaft auf dem Spiel steht. Niemandem würde dadurch das Recht genommen. Ganz normal, wie im Zivilrecht vorgesehen, stünde der AfD der Rechtsweg offen, ihrerseits z.B. auf Vertragserfüllung zu klagen.

Der Aufsichtsrat kann dazu den Geschäftsführer gemäß seiner Befugnisse laut Handels-gesetzbuch beraten und für die jetzt nötigen Schritte Rückendeckung geben. Einem gere-gelten Abstand vom Mietvertrag drei Wochen vor dem Bundesparteitag stünde so nichts mehr im Wege.

Die Petition zum AFD-Parteitag in der Volkswagen-Halle am 30.11./1.12.2019 ist soeben (11:08) bei 20.585 angekommen – mit rd. 500 weiteren Unterschriften unter die Petition auf Papier wurden demnach die 21.000 überschritten.

Braunschweig, 18.10.2019 – 11:08 Uhr

Peter Rosenbaum, Aufsichtratsmitglied in der Stadthallen-Betriebsgesellschaft mbH Fraktionsvorsitzender der BIBS-Fraktion im Rat der Stadt Braunschweig

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