Zum Artikel in der BZ heute: „Kassenärzte für Notgebühr„

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Um überflüssige Besuche in der Notaufnahme zu verhindern, will Andreas Gassen von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung eine Gebühr von den Patienten verlangen. Er findet eine finanzielle Steuerung ist genau der richtige Hebel, der helfen werde.

Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen sieht dies ebenso . Vorstandschef Mark Barjenbruch stellt sich 50 Euro pro Patient vor.

Ich sehe dies anders!

Eine finanzielle Steuerung ist aus meiner Sicht nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Im Artikel 2(2) steht: Jede(r) hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrheit. Dies beinhaltet für mich auch, dass jede/jeder unabhängig von der finanziellen Situation Zugang zur medizinischen Versorgung hat. 50 Euro als Hebel einzusetzen, um überflüssige Besuche in der Notaufnahme zu verhindern, diskriminiert Menschen, die finanziell nicht auf der Sonnenseite des Lebens stehen.

Ich wundere mich immer wieder, wie Ärzte auf so eine Idee kommen können. Eindeutig verstößt dieser Vorschlag auch gegen das kommunale Handlungskonzept in Braunschweig gegen Kinder-und Familienarmut. Ich hätte da viele Ideen, wie man Menschen, die sich hilfesuchend an die Notaufnahme wenden, mit Liebe und Mitgefühl begegnet und ihnen hilft.

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