Seit 20 Jahren erfolgreicher A-39-Widerstand – nun wohl kurz vor dem Erfolg

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Von Eckehard Niemann

– Die A 39 – von Bundes- und Landespolitikern entgegen eigenen Gutachten in den Bundesverkehrswegeplan gehievt

– A 39-Planung unzulässig – nach Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Einberechnung der Klima-Kosten

– Bundesregierung, Ampelkoalition und Verkehrsministerium gefordert!

Der Landesverband Bürgerinitiativen (LBU) Niedersachsen erinnert zum Jahresende 2021 daran, dass Bürgerinitiativen, Verbände, Landwirte und BürgerInnen seit nunmehr 20 Jahren „klug und erfolgreich“ Widerstand geleistet haben gegen eine zerstörerische „Nonsens-Autobahn“ A 39. Die jetzt fällige Neuberechnung des ohnehin schlechten Nutzen-Kosten-Verhältnisses werde nach dem
Klimaschutz-Urteil des Bundesverfassungsgerichts und der dadurch notwendigen Einberechnung der Klima-Kosten nun endgültig die Unrentabilität und Unzulässigkeit der A 39 beweisen. Laut LBU-Vertreter Eckehard Niemann haben bei der Entscheidung für eine A 39 weder volkswirtschaftliche Rentabilität, Nutzen-Kosten-Verhältnisse noch Verkehrs-Untersuchungen eine Rolle gespielt.

Der LBU erinnert an die Genese dieser „Parteipolitik-A 39″:

„Nach der deutschen Einheit erarbeitete eine vom Bundesverkehrsministerium finanzierte und von allen beteiligten norddeutschen Landesregierungen begleitete Arbeitsgruppe die Verkehrsuntersuchung NordOst (VUNO 95) und danach die aktualisierte VUNO 2002: Diese bewertete einen Autobahn-Bau zwischen Lüneburg und Wolfsburg als weder erforderlich noch effektiv.

Für die im Jahre 2004 trotzdem in den Bundesverkehrswegeplan gedrückte „Hosenträgervariante“ – unsinnigerweise mit zwei parallelen Autobahnen A 39 und A 14 (Schwerin-Magdeburg) im Abstand von nur 70 km und einer Bundesstraßen-Querspange B 190 n – kam die VUNO ausdrücklich nicht zu einer Empfehlung. Ganz im Gegenteil rangierte diese Variante weit im Hinterfeld der Bewertung – sie sei „offensichtlich unsinnig“. Notwendig, so die VUNO, sei vielmehr der Ausbau von schnell
geführten Bundesstraßen zwischen Ost und West.
Aus diesem Grund hatten norddeutsche Politiker zunächst als „Kompromiss“ zwei sich kreuzende Autobahnen befürwortet: nämlich die Strecken Lüneburg – Magdeburg und Schwerin – Wolfsburg (X-Variante) – damals gegen Bürgerinitiativen im Wendland.

Die niedersächsische CDU trat noch 2002 massiv für diese X-Variante ein. Die Handwerkskammer Lüneburg-Stade plädierte sogar dezidiert für eine Autobahn von Ludwigslust nach Celle.

Im Wahlkampf vor den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2002 folgte dann aus wahlkampf-taktischen Erwägungen das SPD-Wahlversprechen einer Autobahn von Schwerin nach Magdeburg (bis heute wird diese Strecke als A 14 geplant und heftig bekämpft).

Um nicht als Verlierer da zu stehen, versprach nun auch der damalige Ministerpräsident von Niedersachsen, Sigmar Gabriel, auf massiven Druck des damaligen Kanzlers Schröder im Landtagswahlkampf 2003 den Bau einer Nord-Süd-A 39. Auch die IHK Lüneburg-Wolfsburg schwenkte damals von der Befürwortung der X-Variante um auf die Nord-Süd-A39 – nicht weil etwa VW die A 39 gebraucht oder massiv eingefordert hätte, sondern aus dem verbandsegoistischen Grund, eine drohende Abwanderung der IHK-Kammer-Region Wolfsburg zur benachbarten IHK Braunschweig zu verhindern.“

Laut LBU müssen deshalb Bundesregierung, Ampel-Koalition und Verkehrsministerium nun Schluss machen mit dieser unsinnigen und teuren „Wahlkampf- und Nonsens-Autobahn-Planung“:

– wegen der nachweislichen Faktenferne der A-39-Polit-Beschlüsse,
– wegen des unzureichenden Nutzen-Kosten-Verhältnisses,
– wegen nachweislicher regionalpolitischer Unsinnigkeit und
– aktuell wegen der bisher nicht einberechneten Klimakosten.

Statt Milliarden für Autobahn-Lobbyisten zu verschleudern, müsse jetzt rasch investiert werden in die Verkehrswende mit dem Ausbau von Bahn, Öffentlichem Nahverkehr und bedarfsgerechtem Ausbau bestehender und wirklich regionaldienlicher Verkehrswege.

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