Niederdosisbestrahlung: Wissenschaft und Politik in einem kriminalistischen Lehrstück

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Naturwissenschaftliche Erkenntnis gilt gemeinhin als objektiv. Da ist eine „1“ noch eine „1“  und nicht eine „1,01“. Problematischer wird es für die Naturwissenschaftler, wenn sie z.B. gemessene Zahlen zu bewerten haben. Und ganz schwierig wird es, wenn die Bewertung oder die Interpretation von objektiv ermittelten Zahlen wirtschaftliche und damit oft politische Folgen hat. Dann kann der Druck auf Wissenschaftler, die schließlich nur der Wahrheit verpflichtet sind, unerträglich werden. Besonders deutlich wird das bei der Atomforschung oder auch bei der Agrarforschung, also Forschungsgebieten, die wirtschaftlich und politisch von höchster Bedeutung sind. Schwierig sind u.a. diese Forschungsgebiete wegen der Interessengegensätze (Profit/Wachstum versus Gefahren/ Risiken).

Letztendlich muss auch noch die Wissenschaft entscheiden (Zulassung ja oder nein), obwohl die Wissenschaftler Experten in ihrem jeweiligen Wissensgebiet sind (z. B. Biologen oder Chemiker) und nichts verstehen von der sozialen Adäquanz ihrer Entscheidung. Das wäre eine politische Entscheidung.

Der Meinungsstreit, der nach wie vor tobt, ist die biologische Wirkung von gentechnisch veränderter Organismen oder niedriger radioaktiver Strahlung. Mögliche Gefahren bei Nichtnutzung, Disput über Abhängigkeiten in der Forschung, klammheimliche Unterstellungen, Intrigen, monetäre  Interessen von Unternehmen und Politik, verdeckter Ausschluss von Forschungsmitteln oder interessengeleitete Besetzung von Genehmigungsbehörden und Gremien sind die üblichen Kampfmittel.

Ein kriminalistisches Lehrstück“ erzählt die Atomphysikerin Prof. Inge Schmitz-Feuerhake über die Gefahren niedrigdosierter radioaktiver Strahlung und den Kampf gegen Konzerne in der TAZ (Von Gabriele Goettle).

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