Neue Oberschulen verfassungsrechtlich bedenklich

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Rechtsgutachten zur neuen Oberschule hat verfassungsrechtliche Bedenken. Die politische Willkür über die Bevorzugung der neuen Oberschule gegenüber der Gesamtschule, könnte sich als verfassungswidrig erweisen.

Die Hauptschule ist von den Eltern abgewählt. Damit ist das über viel Jahrzehnte von der CDU und FDP geförderte Prinzip der Dreigliedrigkeit (Hauptschule, Realschule, Gymnasium) gescheitert, und damit auch abertausende Kinder, die dieses System mit ihren Eltern durchlitten haben. Nun soll die Oberschule retten, was zu retten ist – Hauptsache das Gymnasium bleibt erhalten und es entstehen keine neuen Gesamtschulen. Nun sollen also neue Oberschulen her. In Braunschweig will man aber erst abwarten (Red.).

Verfassungsrechtliche Bedenken gegen Oberschulgesetz ernst nehmen
Die Landtagsgrünen haben die Landesregierung aufgefordert, die verfassungsrechtlichen Bedenken des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes (GBD) im Niedersächsischen Landtag zur Ungleichbehandlung von Gesamtschulen und Oberschulen „sehr ernst“ zu nehmen. „Die politische Willkür, mit der CDU und FDP die Oberschule der Gesamtschule vorziehen wollen, könnte sich als verfassungswidrig erweisen“, sagte die schulpolitische Sprecherin Ina Korter heute (Donnerstag). Der Hinweis des GBD, dass das von der Landesregierung geplante Schulgesetz mit Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes kollidieren könnte, sei schwerwiegend.

Die Grünen-Politikerin verwies darauf, dass es nicht das erste Mal sei, dass die schwarz-gelbe Landesregierung ein Gesetz beschließt, das von einem Gericht gestoppt wird.

Der Wunsch der Eltern, die ihr Kind auf eine Gesamtschule schicken wollen, müsse genauso berücksichtigt werden wie der Wunsch, das Kind auf ein Gymnasium oder eine andere Schulform zu schicken, sagte  Korter.

Die Grünen Schulexpertin forderte die Landesregierung auf, die Diskriminierung der Gesamtschulen endlich aufzugeben und Neugründungen überall dort zuzulassen, wo es von den Eltern gewünscht werde.

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