Gericht: Verordnung eines sinnenfeindlichen, grau-maoistischen Einheitslook ist rechtswidrig

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Vorerst kann auf dem Bohlweg weiter „Pommes rot-weiß“ gegessen werden. Vielfalt obsiegte gegen die Einfalt! Oberbürgermeister Dr. Hoffmann hat  vor Gericht verloren. Er wollte mit seinen Geschmacksberatern, dass die Werbung der Geschäfte nur in weiß vor sich hinleuchtet. Nun wurde der Verwaltung heimgeleuchtet. Das Verwaltungsgericht erklärte heute am 9.2. die 2007 von der Stadtverwaltung verfügte Einheitlichkeit der Leuchtreklamen für rechtswidrig. Nur die Farbe „Weiß“ war seither zulässig gewesen. Siehe den Bericht der Braunschweiger Zeitung.

Bohlweg vom Ritterbrunnen: Rechts haben sich die Linden schon freiwillig dem Dekret der Verwaltung untergeordnet. Es dauert aber noch etwas. Erst wenn die Rinde abfällt werden die Bäume weiß. Links die noch renitenten Bäume, die zeitweilig noch Farbe auf den Bohlweg bringen. Nun dürfen sie bleiben!

Ein Blick zurück: „Per obrigkeitlichem Dekret will jetzt die Spitze der Verwaltung die Farbe zuerst aus dem Bohlweg heraustreiben und in der Folge dann möglichst aus der ganzen Innenstadt.“ Das schrieb Karl Fr. Eckhardt am 30.  Mai 2007. Und weiter „Man merke: Das Kaufhaus mit Schlossfassade hat man angesiedelt mit dem starken Argument, den Bohlweg, ja das ganze Quartier damit grundlegend aufzuwerten. Weil das ganz offensichtlich gründlich misslang, soll die (fragwürdige) Aufwertung jetzt per Dekret verfügt werden.“

Heinz-Peter Brunke schrieb 18.10.2007 in seinem Leserbrief zur Weißwerdung des farbenfrohen Bohlwegs: „Astrein! Die Idee, nur schwarz-weiße Werbung auf dem Bohlweg zu erlauben, ist wirklich die beste städteplanerische Leistung seit Ausmerzung des Schloßparkgrüns! Aber dann bitte dort auch keine Pommes rot-weiß mehr. […] Darf man eigentlich erfahren, wer namentlich für die schwarz-weiß-Idee auf der Westseite des Bohlweges verantwortlich ist? Den Ideengeber für die Ostseite habe ich übrigens herausbekommen: Potemkin.“ Und Inge Gerlach bemühte die „psychologische Farbenlehre“ in ihrem Beitrag am 4.11.2007.

Aber lassen wir die Vergangengheit, wichtig ist das Urteil heute. Vermutlich ging der Prozess für den Oberbürgermeister auch verloren, weil er in der Vorbereitung nicht konsequent genug war. Was soll z. B. auf dem sog. Schlossplatz das Reiterstandbild vom „Schwarzen Herzog“ oder die teilweise noch halbjährlich grünen Deko-Bäume, auch wenn sie langsam wegen des Streusalzes das Grün verlieren. Ist das vielleicht gewollt? Auf jeden Fall ist es inkonsequent und kann einen Richter nur verwirren.

Und überhaupt. In Nord-Korea oder im Albanien von Enver Hoxha gibt oder gab es keine Farbe und im Dritten Reich war alles braun. Wollen wir diese totalitäre Gleichmacherei auch in Braunschweig, obwohl es Farbe an jeder Ecke im Baumarkt gibt? Auch wenn in Braunschweig Richterschelte verpönt ist (anderer Fall), hier hat der Richter für fröhliche Vielfalt entschieden, und gegen Hoffmanns Verwaltungs-Einfalt.

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