Langfristige Vergiftung der Nordsee geplant?

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Ausgediente Ölplattform Brent Delta wird an Land abgewrackt. Foto: Kevin Harris, unsplash.com

Der Ölkonzern Shell hat einen Antrag gestellt, extrem hohe Mengen an ölhaltigem Wasser und Sedimente sowie Rohöl in großen Tanks in der Nordsee belassen zu dürfen. Die britische Regierung hat angekündigt, dem Antrag stattzugegeben. Weil auch internationale Verträge betroffen sind (z.B. OSPAR, s.u.), müssen auch die EU-Nordsee-Anrainerstaaten zustimmen.

Erinnerungen an die Entsorgung ölhaltiger und giftiger Substanzen durch die Shell in der Nordsee werden wach – der Skandal „Brent Spar“ aus 1995 lässt grüßen; doch diesmal handelt es sich nicht „nur“ um ca. 100 Tonnen der giftigen Substanzen, die in der Nordsee verbleiben sollten wie seinerzeit bei der „Brent Spar“, sondern um etwa die hundertfache Menge.

640.000 Kubikmeter ölhaltiges Wasser, 40.000 Kubikmeter ölhaltiges Sediment mit einem Anteil von über 11.000 Tonnen Rohöl, so schätzt die Shell, sollen in der Nordsee verbleiben. In 62 großvolumigen Tanks und Bohrkammern lagern diese hoch umweltschädlichen Rückstände aus den 40 Jahre währenden Ölexplorationen und Ölförderungen.

Es wurde von der britischen Regierung angekündigt, dass dem Antrag von Shell stattgegeben und Ausnahmegenehmigungen auch für den Verbleib der Sockelkonstruktionen der drei Schwerkraftfundamentplattformen Brent Bravo, Brent Charlie und Brent Delta sowie der Stahlgerüst-Plattform Brent Alpha im Meer erteilt werden sollen. „Am 7. Januar 2019 leitete die britische Regierung ein formales Konsultationsverfahren gemäß OSPAR-Beschluss 98/3 ein.

Sollte der Antrag genehmigt werden würde das gegen folgende Seerechts-Normen verstoßen:

  • Die Genfer Konvention über den Festlandssockel von 1958, wonach jegliche Installation vollständig zu entfernen ist
  • das Londoner Abkommen von 1972, das den Unterzeichnerstaaten vorschreibt, alle praktizierbaren Schritte umzusetzen, die dazu führen, dass die Weltmeere nicht durch Verklappung von Abfällen verschmutzt werden,
  • die OSPAR-Konvention von 1992, die Regeln zur Verhinderung von Meeresverschmutzung bei der Stilllegung von Off-shore-Installationen festlegt.

Zu Beginn der Ausbeutung der Ölreserven in der Nordsee vor 40 Jahren hat die britische Regierung der Öffentlichkeit und hauptsächlich der Fischindustrie versichert, dass die Nordsee nach Versiegen der Ölquellen wieder in ihren ursprünglichen Zustand zurückverwandelt werde.

All diese Konventionen hat Großbritannien anerkannt und dokumentiert. Insgesamt gibt es 208 weitere britischen Plattformen in der Nordsee, deren Stilllegung aufgrund der Erschöpfung der Ölfelder zu erwarten sind. Dass es auch anders geht, als diese mit Giftmüll kontaminierten Industrieanlagen im Meer zu belassen, zeigen Beispiele aus den USA, Norwegen und Dänemark. Die Bohrinseln und die Föderrückstände werden an Land unter umweltrechtlichen Rahmenbedingungen entsorgt.

Deutschland muss mitentscheiden

Deutschland hat im April 2019 einen formalen Einwand bezüglich der vorgesehenen Genehmigung des Shell-Antrags an die britische Regierung übermittelt. Dem BMU liegt der Antrag vor. Zur unabhängigen Bewertung des Rückbau-Vorhabens sowie der vorgeschlagenen Ausnahmegenehmigungen hat das BMU ein externes Fachgutachten in Auftrag gegeben.“ Das Fachgutachten (erstellt von Scientia et Sagacitas) liegt seit Mai 2019 vor und ist auf der Seite des BMU verfügbar.

Hintergrund

Der OSPAR – Vertrag regelt das Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordost-Atlantiks. Er besteht seit 1992.

Es ist anzunehmen, dass sich nun die OSPAR-Kommission mit dem Fall beschäftigt. Ausgang und Konsequenzen sind völlig offen. Eine entsprechende Mail-Anfrage vom Braunschweig-Spiegel hierzu an das BMU und eine Woche später per Telefon ist bisher nicht beantwortet worden. Es wurde jedoch eine schriftliche Stellungnahme angekündigt.

Bereits 2017 wurden die Pläne Shells von einigen Umweltgruppen (WWF UK, Greenpeace UK und anderen) stark kritisiert (10.04.2017). Die Kritik bezieht sich in erster Linie darauf, dass Shell nur unzureichende Informationen hierzu geliefert hat. Damit sind die Anträge von Seiten des BMU kaum prüffähig.

Ein aktueller Artikel beschäftigt sich mit der deutschen Reaktion auf die Pläne von Shell (9.5.2019)
Germany makes formal objection to Shell’s Brent decommissioning plans

Wie man sieht, ist die Plattform Brent Delta bereits demontiert und an die Küste gebracht worden (28.4.2017), wie viele andere vorher auch schon. Umso unverständlicher ist, das Shell nun wieder versucht, die je drei Betonsockel von drei Plattformen mit den 62 riesigen Öltanks am Fuss und den Stahlsockel der vierten Plattform einfach in der Nordsee stehen zu lassen und sich selbst zu überlassen.

Zur Erinnerung

Nach großen Protesten und öffentlichen Drucks, einschließlich des boykottierens von Shell-Tankstellen, hatte sich Shell 1995 dazu entschlossen, die Plattform Brent Spar nicht im Meer zu versenken, sondern an Land zu bringen und dort zu entsorgen. Siehe hier: Das Meer ist keine Müllkippe„.

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