Kein Highway zur Asse!

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Von Andreas Riekeberg

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) will die Kreisstraße (K 513) zwischen Remlingen und der Schachtanlage Asse II von 5,40 Meter auf 17,50 Meter für kontinuierlichen Schwerlastverkehr verbreitern. Das sieht ein Vertragsentwurf zwischen Kreisverwaltung und BGE vor, der im Umweltausschuss des Kreistages am Montag, den 18. September, zur Debatte stand. Die Kreisverwaltung will sich vom Kreistag ermächtigen lassen, eine Vereinbarung mit der BGE zu treffen; die BGE will diese Straße mit der Begründung der Atommüll-Rückholung ausbauen.

Anmerkung Red.: Der Umweltausschuss des Kreistages hatte am Montag, den 18. September, den Antrag beraten, aber keine weiteren Empfehlungen ausgesprochen. Letztendlich wird der Antrag vom Kreistag am 6.11.23 entschieden.

Der Asse II-Koordinationskreis fordert den Umweltausschuss des Kreistages Wolfenbüttel dringend auf, gegen diese Ermächtigung zu stimmen. Drei sehr gute Gründe sprechen gegen einen derartigen überdimensionierten Ausbau der K 513.

1. Grund: Der überdimensionierte Ausbau der Straße würde sowohl das FFH-Gebiet als auch das Landschaftsschutzgebiet an der Asse in Mitleidenschaft ziehen. Schwertransporte von Salzgrus, Erdreich und Atommüll gehören schon aus Sicherheitsgründen auf die vorhandene Bahn! Da bereits Bahngleise zwischen Wendessen und der Schachtanlage Asse II liegen, ist ein derart naturzerstörender Straßenbau nicht notwendig. Eine Prüfung, welche Transporte möglicherweise zwingend über die Straße geführt werden müssen, muss durchgeführt werden, bevor ein Ausbau der Straße in Betracht gezogen wird.

2. Grund: Ein Fahrradweg sollte keinesfalls an einer Straße für Schwerlastverkehr neu errichtet werden, bei der 150 LKW pro Tag Abgase, Lärm, Reifen- und Bremsabrieb produzieren und die Radfahrenden unmittelbar beeinträchtigen würden. Eine alternative Streckenführung des Radwegs vom Schulzentrum Remlingen über zwei Feldwege zur Schachtanlage wäre machbar und nutzerfreundlicher; sie wurde auch im Rahmen des Raumordnungsverfahrens bereits dargestellt.

3. Grund: Nach wie vor würde die K 513 am südlichen Ende unten vor Remlingen auf die K20 einmünden, also auf die Umgehungstraße für Remlingen auftreffen und den Schwerlastverkehr direkt am Wohngebiet entlangführen. Wenn denn schon – trotz des vorhandenen umwelt- und anwohnerfreundlicheren Bahnanschlusses – ein derartiger Ausbau vorgenommen werden sollte, sollte er auf halber Höhe auf einem heutigen Feldweg nach Westen und dann nach Süden geführt werden und unmittelbar in die Bundesstraße 79 einmünden, ohne 150 LKW pro Tag direkt an der Remlinger Wohnbebauung vorbeizuführen.

Der Asse II-Koordinationskreis stellt fest: Mittels Salamitaktik will sich die BGE immer weitere Ermächtigungen geben lassen, dazu zählt auch der Bau einer Atommüll-Konditionierungsanlage und eines Atommüll-Zwischenlagers auf ungeeignetem Baugrund.

Dabei ist die Rückholung des Atommülls aus der Schachtanlage Asse II bislang nicht einmal beantragt, geschweige denn gar genehmigt.

An der Asse droht die Errichtung eines nationalen „Entsorgungszentrums“ für Atommüll. Die Gelder aus dem Asse-Fonds von drei Millionen Euro pro Jahr dürfen keine Gefügigkeit der lokalen Gremien wie dem Kreistag und der lokalen Behörden wie der Kreisverwaltung gegenüber dem Betreiber und dem vorgesetzten Bundesumweltministerium zur Folge haben!

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