„Glücklich der Staat, der sonst keine Probleme hat,“ – Teil II

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Es ein außergewöhnlich umfangreicher Prozess, denn es geht um 17 Fälle, die vor dem Amtsgericht in der ersten Instanz als Straftat verurteilt oder mit Bußgeld belegt waren. Richterin Reupke versuchte, den Verhandlungsstoff soweit wie möglich zu reduzieren, den Prozess zu „verschlanken“, wie der Staatsanwalt es nannte.

Eine einvernehmliche Verständigung kam aber im Vorfeld nicht zu Stande und Richterin Reupke versuchte am zweiten Tag alle die Fälle und Taten auszusortieren, die unstrittig waren. Dabei wirkten sich vor allem die Versammlungsbescheide aus, die Grundlage einer Verurteilung waren. Ihre Rechtmäßigkeit hatte Rosenbaum vorm Verwaltungsgericht angefochten. Nur soweit sie angefochten waren, konnte über ihre Rechtmäßigkeit das Verwaltungsgericht schon vor der Berufungsverhandlung entscheiden.

Eine Auflage der Versammlungsbescheide, das Verbot, ein schallverstärkendes Megaphon im Wald zu benutzen, wenn weniger als 50 Personen demonstrierten, hatte das Verwaltungsgericht angesichts der bei diesen Demonstrationen bestehenden Bedingungen als rechtswidrig eingestuft. Andere Auflagen, wie das Gebot, ausschließlich den Fußweg auf der Grasseler Straße zu benutzen, wenn der Fußweg denn  benutzbar erschien, oder das Verbot für Herrn Rosenbaum, als Leiter einer Versammlung aufzutreten, hatte das Gericht zwar als rechtmäßig gewertet, ein Zuwiderhandeln gegen diese rechtmäßigen Auflagen war aber gemäß Verwaltungsgericht weder eine Straftat noch noch mit Bußgeld zu ahnden. Es ist anzumerken, dass das Versammlungsrecht wesentlich Verwaltungsrecht ist und die Verwaltungsgerichte auch besonders damit befasste Kammern eingerichtet haben. Dagegen haben Zivilrichterinnen und -richter eher selten mit dieser komplexen und auch eigenen Materie zu tun.

Für die verbliebenen Tatvorwürfe versuchte die Richterin dann am zweiten Tag, die Fakten zu ermitteln, die unstreitig sind, um festzustellen, wie weit vielleicht auch auf Zeugenaussagen verzichtet werden konnte. Das erwies sich als schwierig. Es wurde teilweise emotional, der Staatsanwalt sprach sogar von „Schwachsinn“, entschuldigte sich aber umgehend. Richterin Reupke griff einige Mal rügend ein, um die Verhandlung in ihrem Sinne weiter zu führen.

Am Mittwoch den 22. Januar, 9.00 Uhr geht es im Landgericht weiter mit Zeugenvernehmungen.

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