EU-Kommission verklagt Bundesregierung wegen Tatenlosigkeit bei Natura 2000

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Artenreicher Feldrain mit reichlich blühenden Pflanzen (Insektennahrung) aufgrund unterschiedlicher Böden, Nährstoffeintrag und Wasserkapazität. Foto: Uwe Meier

Waldbrief 18.02.2021

Nach Jahrzehnten des Rechtsbruchs durch Deutschland ist es nun so weit gekommen: Die Skandalgeschichte der Verschleppung und Bekämpfung des Netzes Natura 2000 durch die vereinigte Interessen-Lobby, von der Bundes- über die Landes- bis in die kommunale Ebene, dürfte nun ebenso ein Ende finden, wie die Phraseologie der Nebelwerfer.

Nicht genug EU-kon­forme Natur­schutz­ge­biete

Artenreiche, ökologisch wertvolle Wiese mit dominantem Scharfer Hahnenfuß (Ranunculus acris) mit einer Knabenkrautart (Orchidea)) Lila Blüte Foto: Uwe Meier

Niedersachsen bildet nicht den „einzigartigen Meilenstein“ eines so benannten Niedersächsischen Weges für einen zukunftsgerichteten Naturschutz, sondern das bundesweite Schlusslicht in diesem unrühmlichen Spiel der Behinderung und Blockierung rechtkonformer Schutzverordnungen.

Die Situation war seit vielen Jahren klar: Der Rechtsstaat wurde ad absurdum geführt – von Ministerinnen und Ministern, Ministerialbeamten über die Landräte bis hin zu Beamten des Landes, die sich in ihrer Eigenschaft als politische Mandatsträger so lange an der Verwässerung der Schutzgebietsverordnungen beteiligten, bis deren Inhalte nicht mehr schützten.

Wenn staatliche Organe die Verfassung brechen, bleibt nur der Gang vor die zuständigen Gerichte. Diesen alternativlosen Weg hat die EU-Kommission nun beschritten. Wir können wieder Hoffnung in die Wiederherstellung von verloren gegangener Rechtsstaatlichkeit schöpfen.

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