Sieg gegen Amazon

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Von foodwatch-Team

Wir melden uns mit einer brandaktuellen und sehr guten Nachricht: Wir haben gegen Amazon geklagt – und heute Vormittag den Gerichtsprozess gewonnen! Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass sich auch Online-Lebensmittelhändler an die Kennzeichnungsregeln halten müssen.

Ist doch selbstverständlich, denken Sie vielleicht – doch Amazon war wohl der Meinung, für Online-Riesen müsse es eine Extrawurst geben. Nein, urteilte das Gericht heute ganz klar – auch der Megakonzern aus dem Silicon Valley, der mit seinem Online-Shop „Amazon Fresh“ auf dem Lebensmittelmarkt mitspielt, ist an die gesetzlichen Kennzeichnungsvorgaben gebunden – genauso wie jeder kleine Supermarkt um die Ecke.

Das ist eine sehr gute Nachricht für uns Verbraucher*innen. Denn der Online-Handel ist auf dem Vormarsch, die Corona-Krise hat die Nachfrage nach gelieferten Lebensmitteln deutlich erhöht. Es ist deshalb wichtig, dass auch auf virtuellen Marktplätzen die Gesetze eingehalten werden. Im konkreten Fall hatte Amazon für Obst und Gemüse die Vorgaben für die Herkunftskennzeichnung missachtet. Anstatt konkret zu benennen, woher angebotene Früchte und Gemüse stammen, hatte Amazon bis zu 13 (!) mögliche Herkunftsländer angegeben. Dabei sind Lebensmittelhändler dazu verpflichtet, bei den meisten frischen Obst- und Gemüsesorten das genaue Herkunftsland anzugeben. Und Umfragen zeigen immer wieder, dass die Herkunft von Lebensmitteln vielen Verbraucher*innen besonders wichtig ist. Amazon argumentierte zunächst, eine eindeutige Herkunftsangabe sei im Online-Handel „nahezu oder ganz unmöglich“. Die Gerichte stellten aber klar, dass diese faule Ausrede nicht gilt!

Das Urteil ist ein Erfolg für die Verbraucherrechte! Und ein Signal an die Politik, die Lebensmittelüberwachung endlich zeitgemäß zu organisieren. Denn der Fall Amazon Fresh hat gezeigt, dass auch die Lebensmittelkontrolle endlich im Onlinezeitalter ankommen muss. Wir bleiben dran – und werden es auch in Zukunft nicht scheuen, uns mit den Großen anzulegen!

Herzliche Grüße

Ihr foodwatch-Team
P.S.: Wir treten vehement für Verbraucherrechte ein. Und wenn es drauf ankommt, klagen wir. Sei es, um einen Großkonzern wie Amazon zur Einhaltung des Rechts zu zwingen oder – wie kürzlich – Ernährungsministerin Julia Klöckner dazu zu bringen, ihre Lobbytermine offenzulegen. Doch für Verbraucherrechte vor Gericht zu ziehen kostet Geld. Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit mit einem regelmäßigen Beitrag – egal wie klein.

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