„Die Staatstrojaner kommen“

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„Dieser Verfassungsschutz hätte für sein brutales Versagen die Höchststrafe verdient“ (Heribert Prantl)

So lautet die Überschrift in der Süddeutschen Zeitung vom 10.06.2021 von Mike Szymanski. Der Verfassungsschutz darf zukünftig auch auf alle Ihre Rechner. Heribert Prantl schreibt dazu:

Nun ist „es passiert. Der Bundestag hat soeben das getan, was ich in diesem Newsletter schon vor drei Wochen kritisiert habe: Er hat neue Wanzen genehmigt. Nicht nur die Strafverfolgungsbehörden, sondern auch die deutschen Geheimdienste dürfen künftig Smartphones und Rechner hacken, um dort die Telekommunikation abzugreifen; davor schützt keine Verschlüsselung. Die Geheimdienste dürfen nämlich zugreifen, bevor Messenger wie Whatsapp, Signal oder Threema die Kommunikation verschlüsseln können.

Quellen-TKÜ heißt das, Quellen-Telekommunikationsüberwachung. Zu diesem Zweck darf Spionage-Software auf die privaten Computer gespielt werden. Von Staatstrojanern und von elektronischen Wanzen ist umgangssprachlich die Rede. Wie gesagt: Solchen Zugriff haben künftig nicht nur, rechtsstaatlich gut kontrolliert, die Staatsanwaltschaften, sondern alle deutschen Geheimdienste – es sind in Bund und Ländern insgesamt 19.“

Prantl führt in seinem „Prantls Blick-Newsletter“ zahlreiche Verfehlungen des Verfassungsschutz auf. Am Ende dieses Textes können Sie in Prantls Text einsehen, indem Sie auf HIER klicken.

„Die Verfehlungen, Versäumnisse und Vertuschungen, die Pflichtverletzungen und Pflichtvergessenheiten addierten sich zum GAU des Verfassungsschutzes in Deutschland. GAU? Es ging mehr als nur um einen Unfall. Es ging um ein Morden, das durch das Neben- und Gegeneinander zumal von Geheimdienstbehörden des Bundes und der Länder erleichtert wurde.  

Gäbe es ein Strafrecht für Behörden – dieser Verfassungsschutz hätte für sein brutales Versagen die Höchststrafe verdient: „Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil: 1. Der Verfassungsschutz wird aufgelöst. 2. Es wird seine komplette Neuorganisation binnen Jahresfrist angeordnet.“

Wer schützt vor den Schützern?

Die Frage, wer die Verfassung vor ihren Schützern schützt, ist zwar bissig, aber wichtig und richtig.“

Hier können Sie den Prantls Blick-Newsletter weiterempfehlen. 
Haben Sie Anregungen? 
Kontaktieren Sie mich unter heribert.prantl@sueddeutsche.de

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