STERBEHILFE – was Bundesminister Jens Spahn und sein bestellter Gutachter Udo de Fabio aus...
FOLGE 1: Wenn Politiker sich einen Sachverständigen selbst aussuchen – Udo Di Fabio und das Problem der Sterbehilfe von Helmut Kramer
Dr. Helmut Kramer hält am 8.12.2017 einen Vortrag vor der Juristischen Fakultät der Leibniz-Universität Hannover Foto Uwe Meier
Ausgangspunkt des nachfolgenden Aufsatzes des Wolfenbütteler ehemaligen Richters am OLG Dr. Helmut Kramer, ist der inzwischen bundesweit bekannte Fall der Braunschweiger Tierpflegerin Bettina Koch. Sie ist nur eine der vielen von einem ähnlich schweren Schicksal betroffene Patienten.
Als Folge eines Unfalls war Bettina Koch querschnittgelähmt und bis zum Hals bewegungs- und sprachunfähig. Das Schlimmste, was einem Menschen passieren kann: Bei vollem Bewusstsein wie ein lebender Leichnam zu liegen, bewegungsunfähig, ohne sich rühren oder sprechen, nicht einmal jammern und sich ausweinen zu können. Wer würde sich da nicht eine schmerzlose Medizin wünschen, um aus dem Leben zu scheiden?
Um ihren Entschluss umzusetzen, hat Bettina Koch bei dem hier zuständigen Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) mit Hilfe ihres Ehemannes die Erlaubnis beantragt, fünfzehn Gramm des Präparats Natrium-Pentobarbital zu erwerben. Die Bundesbehörde verweigerte die Genehmigung. Als die Behörde auch ihren Widerspruch ablehnte, ließ die Todkranke, die eigentlich kaum noch transportfähig war, sich unter unsäglichen Schmerzen und Schwierigkeiten in die Schweiz bringen, wo sie sich mithilfe der Sterbehilfeorganisation Dignitas das Leben nahm.
Vorher ließ sie sich von ihrem Ehemann versprechen, ihren Fall weiter zu betreiben, im Interesse auch anderer Leidensgefährten. So hat der Grundsatzfall in einer 12-jährigen Prozessdauer, mit vielem Hin und Her die Gerichte beschäftigt, bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und zum Bundesverwaltungsgericht. Beide Gerichte bejahten das Recht von unheilbar schwerkranken Menschen in „extremen Notlagen“ die todbringende Arznei zu erhalten.
`real`- Mitarbeiter müssen sich wehren
„Braunschweig als sicherer Hafen“ und der Beitrag des Friedenszentrums
Steigende Strompreise ab Januar? Noch bleibt Zeit für eine Kündigung
Durch einen Wechsel des Energieversorgers können Kunden viel Geld sparen – die Verbraucherzentrale erklärt, worauf man achten sollte:
Braunschweig, 19.12.2018 Viele Strom- und Gasanbieter haben angekündigt, im nächsten Jahr die Preise zu erhöhen. Um den steigenden Kosten zu entge-hen, ist es sinnvoll, über einen Wechsel des Energieversorgers nachzudenken. Wer dazu vor Weihnachten nicht mehr die Zeit findet, kann auch nach den Fei-ertagen noch aktiv werden. Allerdings sollten Verbraucher bei einer so kurz-fristigen Kündigung ein paar Punkte beachten. Der Marktwächter Energie für Niedersachsen beantwortet die wichtigsten Fragen.
Tiere sind keine Geschenke
Echsen, egal welche Art (wie hier im Bild Wasserschildkröten), sind für die private Haltung völlig ungeeignet. Als wechselwarmes Tier passen Echsen die Körpertemperatur der Umgebungstemperatur an. Dadurch braucht eine Echse ganzjährig besondere Haltungsbedingungen. Der Haltungsaufwand ist extrem hoch. Außerdem ist es schwierig zu erkennen, wenn sie leiden. Eine wichtige Frage: Sind Sie sicher, dass ihre Erben auch ihre Echse pflegen wollen?
Tiere sind Lebewesen und damit keine geeigneten Geschenke! Deshalb sollen sie weder zu Weihnachten noch zu anderen Anlässen verschenkt werden. Nicht an Kinder und auch nicht an Erwachsene. Wir sollten sie nicht verschenken, weil Tiere keine Gegenstände sind, die mal eben bei Nichtgefallen umgetauscht oder entsorgt werden können. Oft müssen sie jahrelang betreut werden, auch wenn man die Lust zur Pflege verloren hat. Schließlich hat man Verantwortung für ein leidensfähiges Lebewesen übernommen.
Alle Jahre wieder landen nach den Feiertagen Tiere auf der Straße und wenn sie Glück haben im Tierheim. Und die sind übervoll!
Aktion in Siegfrieds Bürgerzentrum – ein Löwe bunt gemalt
70 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Keine Elektro-Raser auf dem Gehweg
Pressemitteilung von FUSS e.V., Fachverband Fußverkehr Deutschland vom 11. Dezember 2018
Zur geplanten Demonstrationsfahrt der Elektro-Fahrzeug-Lobby lädt FUSS e.V. zu einer Gegenveranstaltung gegenüber dem Bundes-Verkehrsministerium. Wenn kurz nach 12 Uhr die E-Fahrzeuge durchrollen, soll ihnen symbolisch der Zugang zum Bürgersteig versperrt werden, mit fröhlich-farbigen Schwimmnudeln als Sperren. Auch Vertreter von Senioren und Sehbehinderten wollen sich beteiligen.
Dazu gibt FUSS e.V. das folgende Medien-Statement: *Keine Elektro-Raser auf dem Gehweg!*
Wer zu Fuß unterwegs ist, wird nach dem Willen von Verkehrsminister Scheuer künftig überall von Fahrzeugen bedroht. Der aktuelle Referentenentwurf seines Hauses plant die Zulassung von Elektrofahrzeugen auf Gehwegen, die bis zu 12 Stundenkilometer fahren – etwa dreimal schneller als Fußgänger. Im Visier sind eine zweijährige Testphase für sogenannten Hoverboards auf allen
Gehwegen, Sonderrechte für Gruppenfahrten sowie für Städte das Recht, Gehwege für weitere Elektro-Fahrzeuge freizugeben.







































