BI Waggum bittet dringend um Mithilfe für den Erhalt des Querumer Forstes

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Die BI Waggum teilt mit:
Im Erörterungstermin vom 19.-21.12.2005 zum Planfeststellungsverfahren für den Flughafen Braunschweig-Wolfsburg wurde erstmals das ornithologische Gutachten bekannt, das im Auftrag der Flughafengesellschaft Braunschweig-Wolfsburg erstellt wurde und das bereits seit Oktober 2005 vorlag.
Aufgrund dieses Gutachtens, das das betreffende Gebiet sinngemäß für unantastbar einstuft, versucht nach Auffassung der BI Waggum die Stadt Braunschweig nunmehr, das betreffende Gebiet in eigener Regie für eine Landebahnverlängerung herzurichten.

Weiter schreibt die BI Waggum:
Am 10.04.2006 wurde daher ein Entwurf der Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Querumer Holz und angrenzende Landschaftsteile“ einschließlich der Erweiterung des EU-Vogelschutzgebiets V48 „Laubwälder zwischen Braunschweig und Wolfsburg“ öffentlich ausgelegt.
Der Entwurf liegt in Text und Karte bis zum 19.05.2006 bei der Stadt Braunschweig, Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz, Beratungsstelle Planen-Bauen-Umwelt, Zimmer 507, Langer Hof 8, 38100 Braunschweig, Montag bis Freitag 8:30 bis 14:00 Uhr sowie Donnerstag 08:30 bis 18:00 Uhr sowie bei der Abteilung Umweltschutz, Zimmer 7, Petritorwall 8, 38118 Braunschweig, Montag bis Donnerstag 09:00 bis 16:00 Uhr und Freitag 09:00 bis 13:30 Uhr aus.

Lassen Sie sich jedoch nicht täuschen: neben einer weitergehenden als bisher erfolgten Unterschutzstellung des betreffenden Gebiets stellt die Stadt Braunschweig nach unserer Auffassung die Weichen für eine Landebahnverlängerung wie folgt:

Nach unserer Auffassung könnte die Untere Naturschutzbehörde – eine nachgeordnete Abteilung der Stadt Braunschweig – und damit die Stadt Braunschweig sich selbst eine Ausnahmegenehmigung erteilen.
Wenden Sie sich daher bis zum 19.05.2006 mit Eingaben [Muster] an eine der vorstehend genannten, auslegenden Stellen wegen des Verdachts der Aushöhlung des Natur- und Landschaftsschutzes zu Gunsten einer beabsichtigten Verlängerung der Start-/Landebahn des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg gegen diese Verordnung zur Änderung der bestehenden Verordnung. Fordern Sie eine Änderung der §7 und §8 des ausliegenden Entwurfs, so dass ein schwerwiegender Eingriff wie z.B. eine Start-/Landebahnverlängerung in das betreffende Gebiet mit Sicherheit ausgeschlossen wird und dass der in §4 genannte Schutzzweck und die Erhaltungsziele uneingeschränkt und ohne Ausnahmen gewährleistet werden.

Einwendungen
Die Naturschutzverbände werden Einwendungen aus naturschutz-fachlicher Sicht termingerecht einbringen und werden dabei von unserem Rechtsanwalt unterstützt.
Private Einwender können bei Bedarf für ihre Einwendungen die anliegende Einwendung oder Teile daraus verwenden.

Spendenkonto
Die engagierte Vertretung Ihrer Interessen erfordert nicht nur einen erheblichen zeitlichen Aufwand, sondern auch finanzielle Mittel. Die Kosten für Reisen, Korrespondenz, Telefon und Fax etc. werden wie bisher von den Aktiven selbst getragen. Für uns auferlegte (externe) Kosten bitten wir jedoch weiterhin um Ihre Unterstützung. Steuerlich abzugsfähige Spenden richten Sie bitte möglichst großzügig und der Sache angemessen an:

FUN – Arbeitskreis Flughafen
Konto 8373736000
BLZ 269 910 66
Volksbank eG Braunschweig-Wolfsburg
Verwendung: Spende „AK Flughafen“
Name und Adresse für Spendenbescheinigung

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