PM: Berufungsverhandlung Peter Rosenbaum 14.1. 9h

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2010 wurde der BIBS-Ratsherr Peter Rosenbaum vor dem Amtsgericht Braunschweig wegen Aktionen gegen die Abholzung des Querumer Forstes zur Flughafenerweiterung in Braunschweig zu rd. 20.000 Euro verurteilt. Vor dem Verwaltungsgericht wurden danach aber einige Auflagen, für die Peter Rosenbaum verurteilt werden soll, als unzulässig erklärt:  http://www.taz.de/Urteil-zum-Demonstrationsrecht/!79482/

Morgen erfolgt nun die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Braunschweig, Münzstraße 17, 38100 Braunschweig

Als weiteren Hintergrund finden Sie noch einige damalige Artikel zum Thema. 

Berichte des Braunschweig-Spiegel von den Prozessen:

Mit Rosenbaums Rosen vor Richterin Genius

Gerichtsverfahren gegen Rosenbaum: Tausend Mal protestiert – tausendmal ist nichts passiert …

Am 6. Oktober entscheidet das Verwaltungsgericht Braunschweig über die Rechtmäßigkeit der Auflagen zur Einschränkung der Demonstrationsfreiheit von Ratsherr Peter Rosenbaum

Der „Rosenbaum-Prozess“ – Erster Akt!

Acht Straftaten und „Blaues Wunder in Braunschweig“

 

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