12-Punkte-Plan für eine klimaneutrale Landwirtschaft

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Mais-Monokulturen sollten zukünftig nicht mehr angebaut werden. Foto: Pixabay

Die Grüne Jugend hat einen Forderungkatalog für eine klimaneutrale Landwirtschaft vorgelegt, mit dem vor allem zwei Ziele erreicht werden sollen: Reduzierung der Emissionen in der Landwirtschaft bis 2030 um 50 Prozent (Klimaschutz) sowie Vorbereitung der Landwirtschaft auf die klimatischen Veränderungen durch entsprechende Konzepte und Fördermaßnahmen (Klimaanpassung). Die Punkte im einzelnen:

  1. Wir bringen die Wälder auf die Felder: Förderung der Pflanzung von 100.000 ha Agroforst-Flächen in den nächsten 5 Jahren.

2. Wir bringen das CO2 unter die Äcker und unterstützen die Betriebe beim Umbau ihrer Fruchtfolgen: Wir fördern den Humusaufbau in landwirtschaftlichen Böden und von Flächen mit bereits hohem Humusgehalt. Dies gelingt mit der Vorgabe einer standort- und betriebsgerechten Mindestfruchtfolge, die auch humusmehrende Feldfrüchte verwendet. Und der finanziellen Unterstützung bei der Umsetzung

3. Wir bringen das CO2 unter die Weide: Wir fördern den Humusaufbau unter Grünland durch die weidebasierte Tierhaltung und der Erhaltung lebendiger Pflanzen-Wurzel-Netzwerke als Kohlenstoffspeicher und zur Erhöhung der Bodenfruchtbarkeit.

4. Wir beenden die industrielle Tierhaltung mit der flächengebundenen Tierhaltung und sparen dadurch massive Methanemissionen ein: Maximal 2 Großvieheinheiten pro Hektar bis 2025. Bioland-Standard von 1,6 Großvieheinheiten bis 2035.

5. Wir stoppen die Freisetzung von klimaschädlichen Gasen durch Überdüngung und schützen damit auch das Grundwasser: Reduzierung des Stickstoffüberschusses im Boden. Verpflichtung zum vorrangigen Einsatz von Wirtschaftsdüngern (z.B. Gülle) in der Ausbringung mit anschließendem, gezielten und geregelten Mineraldüngereinsatz (Kunstdünger) bis zu einer von den Landwirtschaftsämtern bodenabhängig festgelegten und jährlich kontrollierten maximalen Stickstoffmenge in kg je Hektar und Jahr bis 2025.

6. Wir besteuern Treibhausgasemissionen in der Landwirtschaft und fördern kurze Transportwege: Anwendung der CO2-Bepreisung auch auf den Transport in der Landwirtschaft.

7. Wir dämmen die Lebensmittelverschwendung ein und beurteilen nach Qualität, nicht nach Optik der Lebensmittel: Abgabe abgelaufener Lebensmittel in gekennzeichneten Regalen (französisches Modell) und Mindeshaltbarkeitsdatum durch Verzehrdatum ersetzen. Sofortige Novellierung der Handelsklassenordnung.

8. Wir machen aus Mist Energie und stoppen Maismonokulturen. Wir bauen die Biogasanlagen um, sodass bis 2030 100% der energetischen Leistung durch die Vergärung von Wirtschaftsdüngern (z.B. Gülle) bzw. Reststoffen gewonnen wird. Dies dient der Förderung der ressourceneffizienten Kaskadennutzung zur Energiegewinnung in Biogasanlagen. Ausnahmen: humusmehrende Pflanzen wie Kleegras, die in der Fruchtfolge benötigt werden, aber keine andere Verwertung im Ackerbau zulassen.

9. Wir retten die Moore als natürliche Klimaschützer: Renaturierung und Wiedervernässung der Moore als einer der größten Kohlenstoffspeicher der Erde und Beendung der landwirtschaftlichen Nutzung von Mooren bis 2030 mit entsprechenden Entschädigungszahlungen an die Landwirt/-innen. Ausgenommen ist die CO2-neutrale Nutzung, z.B. durch Paludikulturen.

10. Wir fördern Klimaschutz statt Hektar und entlasten die Landwirt/-innen bei der Beantragung von Fördermitteln: Wir ersetzen die Flächenprämien durch eine 2-leistungsgebundene Förderung von Umwelt- und Naturschutzleistungen mit langfristig wirkenden Maßnahmen wie Agroforstpflanzung, Mischwald-Aufforstung, Pflanzung und Pflege von Hecken und anderen Landschaftselementen. Wir unterstützen Landwirt/-innen, die den Klimaschutz voranbringen wollen und bauen die Förder-Bürokratie um hin zu den Bedürfnissen engagierter Landwirt/-innen. Das muss mit der Einführung der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) 2020 geschehen.

11. Wir bringen den Klimaschutz in die Ausbildung: Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung in die landwirtschaftliche Aus- und Weiterbildung aufnehmen, z.B. durch vertiefende Lehre in der Bodenbiologie. Ökolandbau in vollem Umfang in die Lehre an Hochschulen und in die landwirtschaftliche Ausbildung aufnehmen und Forschung an klimapositiver Landwirtschaft fördern.

12. Wir bringen die Landwirtschaft in die Lehrpläne: Aufnahme landwirtschaftlicher Bildung in die Lehrpläne der Sekundarstufe I bis 2025 im Rahmen einer umfassenden Klima- und Umweltbildung.

Zu allen diesen Forderungen gibt es ausführliche Erläuterungen und Begründungen: Weiter

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