Urteil: Lina E. muss fünf Jahre ins Gefängnis

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Die Neonazijägerin Lina E. kommt nun doch vorerst frei. Der Haftbefehl wurde gegen Auflagen ausgesetzt.

Nach fast 100 Verhandlungstagen ist am Mittwochvormittag am Oberlandesgericht Dresden (OLG) das Urteil gegen die Linksextremistin Lina E. gefallen. Das Gericht verurteilte die 28-Jährige zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten.

Nach Überzeugung der Staatsschutzkammer sind die 28 Jahre alte Studentin Lina E sowie ein gleichaltriger Mitangeklagter der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung schuldig; ein 37-Jähriger und ein weiterer 28-Jähriger wegen deren Unterstützung. Für die Mitangeklagten verhängte das Gericht Freiheitsstrafen zwischen zwei und drei Jahren. Die Staatsschutzkammer blieb damit unter den Strafanträgen der Bundesanwaltschaft, die acht Jahre Haft für Lina E. sowie zwischen zwei Jahren neun Monaten und drei Jahren neun Monaten für die drei Männer gefordert hatte. Die Verteidigung kritisierte das Verfahren als „politischen Prozess“ und verlangte Freisprüche.

Nach der Urteilsverkündung kam es im Gerichtssaal zu lautstarken Protesten und Tumulten. Zuschauer skandierten „Faschofreunde“ und „Scheiß Klassenjustiz“. Die Sitzung musste deswegen unterbrochen werden.

Die zu fünf Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilte Lina E. kommt nach zweieinhalb Jahren in Untersuchungshaft vorerst frei. Der Haftbefehl gegen sie werde gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt, sagte Hans Schlüter-Staats, Vorsitzender Richter der Staatsschutzkammer am Oberlandesgericht Dresden, am Mittwochabend zum Abschluss der Urteilsbegründung. Die Reststrafe muss sie erst verbüßen, falls das Urteil rechtskräftig wird.

Bericht zur Urteilsverkündung

Das Urteil gegen Lina E. durch das OLG Dresden hat zwischen Grünen und Union einen politischen Streit ausgelöst. So stellte der Vorsitzende der Grünen Jugend, Timon Dzienus, den Richterspruch infrage. „Mit einem völlig übertriebenem und auf fragwürdigen Indizien beruhenden Prozess wird mit aller Härte gegen Lina E. und andere Linke vorgegangen“, kritisierte Dzienus auf Twitter und fügte hinzu. „Was für ein Quatsch – deshalb FreeLina!“

Kommentar zum Urteil

Bei der CDU löste Dzienus damit umgehend Empörung aus. „Keine Distanz zur Gewalt und linksextremistischen Straftätern. Ich denke, die Grüne Jugend hat ein echtes Extremismusproblem“, entgegnete der CDU-Bundestagsabgeordnete Christoph de Vries ebenfalls auf Twitter und rief die Grünen zum Handeln auf. Die Position der Grünen Jugend wird aber nicht in allen Teilen der Bundesregierung geteilt.

1 Kommentar

  1. Aus der Pressestelle der Bundeszentrale für politische Bildung zum NSU Prozess:
    „André E. wurde zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt – wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Die Staatsanwaltschaft hatte zwölf Jahre Haft gefordert. Sie hatte beantragt, den 38-Jährigen wegen Beihilfe zu der Mordserie zu verurteilen. Der Haftbefehl gegen E., der bereits seit September in Untersuchungshaft saß, wurde außer Kraft gesetzt.

    Kritiker des NSU-Verfahrens, darunter Angehörige der Opfer des NSU, beurteilen nicht nur einige der Haftstrafen als zu milde, sondern sehen weiterhin massiven Aufklärungsbedarf über die Hintergründe der Morde. Vor allem die Rolle des Verfassungsschutzes müsse in Augenschein genommen werden. Auch gelte es zu prüfen, ob am Ende nicht doch mehr als drei Täter die Morde gemeinschaftlich begingen. „Wenn das Gericht ehrlich ist, wird es auch noch sagen, dass Lücken geblieben sind. Solange diese Lücken bleiben, können meine Familie und ich nicht abschließen“, sagte Gamze Kubasik, die Tochter des in Dortmund ermordeten Mehmet Kubasik. Der Generalbundesanwalt Peter Frank kündigte an, die Ermittlungen fortzusetzen, um weitere offene Fragen zu beantworten, etwa zu weiteren Unterstützern neben den bisher Verurteilten.“
    Und was dann? Hier wird doch offensichtlich mit unterschiedlichem Maß gemessen! Und im Artikel zum Urteil, Lina E. als „Nazijägerin“ zu bezeichnen ohne irgendwelche Beweise dafür zu präsentieren, ist schlechter Journalismus! Ich fühle mich mitangeklagt als Antifaschistin, halte das Urteil gegen die jungen Antifaschisten für skandalös! Nazischläger werden freigesprochen wegen angeblicher guter Sozialprognosen, zu geringen Bewährungsstrafen verurteilt und können weiter Morddrohungen ausrufen und Angriffe auf Antifaschisten tätigen.
    Die Polizei schaut zu oft weg, die Gerichte sind auf dem rechten Auge offensichtlich blind oder gehen wir einer neuen rechtsextremen Zeitenwende entgegen? Es macht mir Angst!

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