Endlich kommt doch etwas Klarheit in die Sache. Der Oberbürgermeister verkündet: „Für die !Bauschutt-Deponie! (Hervorhebung K.E.) fehlt eine ordnungsgemäße Genehmigung.“ – Wie das? Wo es doch bisher immer nur um die Baugenehmigung für ein Jahrtausendprojekt ging, um ein Amphitheater, würdig einer Weltkulturhauptstadt …
Nur sind das leider zwei völlig verschiedene Dinge. Das eine, das Bauwerk, braucht ein Genehmigungsverfahren nach dem Baugesetzbuch und der Niedersächsichen Bauordnung, das andere, die Deponie, braucht ein Genehmigungsverfahren nach dem Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz sowie nach der Deponieverordnung.
Wenn ich das aber nun so genial verbinde, dass ich mir eine Mülldeponie als Bauwerk genehmigen lasse, das dann auch noch unvorstellbar größer ausfällt als geplant, dann habe ich da wieder so eine riesige Geschichte, nach dem Strickmuster der berühmten „Wunder von Braunschweig“.
Der Wunder nicht genug: wenn es dann in der Folge auch einer (?oder mehreren?) Partei(en) so richtig gut geht, weil etwas von diesen Müllionen auch noch ihre Parteikasse füllt, dann: … Seid umschlungen, Müllionen!