Kein Golf in Mascherode – oder irgendwann doch?

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Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft muss bleiben!

Die „Bürgerinitiative Mascheroder Feldmark“ hat gewichtige Argumente gegen die Errichtung einer Golfanlage. Das umstrittene Areal hatte schon in den 90er Jahren Begehrlichkeiten geweckt. Wegen einer Quelle zur Trinkwassernotversorgung und hoher Grundwasserstände ist es als unbebaubar klassifiziert worden. Ein umfassendes hydrogeologisches Gutachten aus 1993 liegt vor.

Unter anderem sorgt das laufende Raumordnungsverfahren mit seiner Plangrafik zur Erörterung der zukünftigen Flächennutzung für Empörung. Es ignoriert, dass Landwirte aus Gründen der Existenzsicherung ihren Boden weder verkaufen noch tauschen wollen. Sie verdeutlichen mit einem die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse berücksichtigenden Lageplan: Die absehbar hochgradige Zersplitterung der Flächennutzung wirkt sich negativ auf betriebliche Abläufe bei der Bewirtschaftung von Feldern aus und schränkt zugleich die Gestaltungsmöglichkeiten für die Golfanlage sowie das Golfvergnügen ein.

Unverständlich ist, dass der Zweckverband Großraum Braunschweig, ZGB, eine aufwändige öffentlich-rechtliche Raumverträglichkeitsprüfung eröffnet hat, die den zentralen raumordnungsrelevanten Konflikt als nicht existent behandelt. Mit hohem Verwaltungsaufwand werden bei einer Vielzahl von Trägern öffentlicher Belange Stellungnahmen zu Unterlagen eingeholt, in denen der Sachverhalt der zukünftig tatsächlich möglichen Raumnutzung fehlt.  

Am 26.02.2010 erklärt Oberbürgermeister Dr. Hoffmann die Golfanlage zum Phantomprojekt, weil der interessierte Investor das Ultimatum zur Vorlage des Finanzierungskonzeptes verstreichen ließ. Im Planungsausschuss am 10.03. lehnen die Ratsmitglieder von CDU und FDP mit ihrer Mehrheit einen Antrag zur formellen Einstellung der Planungen ab. Dazu wird in der BZ vom 12.03. der Ausschussvorsitzende, CDU-Ratsherr Manlik, zitiert: „ Wenn der Initiator eines Tages mit einer sauberen Finanzierung ankommt, mit der Zustimmung des Zweckverbandes, mit einer überarbeiteten Folge seiner Planung für Golfplatz, Hotel und Wohnbebauung, dann müssen wir ideologiefrei neu nachdenken“.

Den zwangsläufigen Irritationen in der Bevölkerung will nun der Oberbürgermeister mit einem erneuten, gegenteiligen Gremiumsbeschluss begegnen. Er stellt definitiv die Aufhebung der Beschlüsse zur Aufstellung von Bebauungsplänen und zur Änderung des Flächennutzungsplanes in Aussicht. (Pressemeldung).    

Trotz dieser Zusicherung können die Bürgerinitiative und die sie tragenden Bürger nicht wirklich aufatmen. Dass die Verwaltung bereits intensiv am Flächennutzungs- und Bebauungsplan gearbeitet hat, verweist darauf, dass die CDU/FDP-Ratsmehrheit sich eines Raumordnungsbeschlusses zugunsten des Golf-Resorts sicher war. Der ZGB setzt das Verfahren fort; es heißt, der Antragsteller habe Anspruch darauf; nur er könne es zurückziehen.

Die Gefahr ist, dass der ZGB die bisherige Sicherung der landwirtschaftlichen Nutzung in der Mascheroder Feldmark fallen lässt. Obwohl die Flächen sich durch höchst fruchtbare und damit schützenswerte Böden auszeichnen, bleibt sie – wie die Sicht von Herrn Manlik offenbart – für bestehende und zukünftige Ratsmehrheiten ein potentieller Manövrier- bzw. Verfügungsraum für stadtkonzeptionelle Entwicklungsüberlegungen.

Der beste Schutz gegen unverantwortbare Eingriffe ist, das laufende Raumordnungsverfahren begründet abzulehnen und mit Nachdruck eine Beibehaltung des „Vorbehaltsgebietes für Landwirtschaft“ im Regionalen Raumordnungsprogramm einzufordern. Eine solche rechtliche Vorgabe ist im Falle von zukünftigen Änderungswünschen im Flächennutzungsplan nicht ganz so schnell vom Tisch zu wischen.

Golf-Resort: Wunsch und Wirklichkeit

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