Gerettete Lebensmittel verteilt

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Von Letzte Generation Braunschweig

Am 21.12. 23 wurden am Ritterbrunnen gerettete Lebensmitteln verteilt. Trotz des dramatisch schlechten Wetters mit einem Gewitter und Hagel war das Interesse am Stand der Klimaschutzbewegung mit gerettetem Essen groß.

Wenige Tage vor Weihnachten nahmen viele Menschen das Geschenk von gerettetem Essen aus dem Müll eines Braunschweiger Supermarktes dankbar an.
Alle stimmten überein, dass die Verschwendung von genießbaren Nahrungsmitteln in Zeiten knapper werdender Lebensmittel in der Klimakrise nicht sein darf.

Die Forderung der Essensretter an die Bundesregierung, endlich wie in Frankreich ein „Essen-Retten-Gesetz“ zu verabschieden, in dem z.B. die Verschwendung von Lebensmitteln in Supermärkten verboten wird, fand breite Zustimmung.

In nur zwei Stunden war der gesamte Stand samt Nachschub leer. Der Inhalt von drei großen grünen Kunststofftonnen, in denen der Supermarkt, aus dem das Essen stammte, regelmäßig seinen „biologischen“ Müll, also genießbares Essen entsorgt, wurde an die Menschen verteilt.

Die Initiatoren der Verschenkaktion waren wie die beschenkten Menschen sehr zufrieden und wünschen allen Menschen schöne Festtage.

1 Kommentar

  1. Gelungene Aktion, die zum Nachdenken anregt!
    Persönlich kritisiere ich gerne die „Letzte Generation“, weil ich es nicht für hilfreich halte, durch Gesetzesverstöße/Nötigung Menschen zum Nachdenken anzuregen. Das führt oft zum Gegenteil dessen, was man eigentlich möchte.
    Bei dieser Aktion wird es spannend.
    Rein rechtlich verstößt die „Letzte Generation“ erneut wissentlich und willentlich gegen das Gesetz.
    Zitat:
    „Wer sich Lebensmittel aus dem Container fischt,
    * begeht zum einen Diebstahl. Im Strafgesetzbuch (StGB) heißt es im Paragraph 242, Absatz 1: „Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Im Absatz 2 des gleichen Paragraphen heißt es: „Auch der Versuch ist strafbar.“
    * begeht zum anderen Hausfriedensbruch. Paragraph 123, Absatz 1 StGB besagt: „Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“
    ***
    Das Gesetz ist hier (noch) eindeutig, und als Vertreter des Rechsstaates müsste ich gegen diese Aktion „Letzten Generation“ sein. Fällt mir jedoch schwer. Ich halte es nicht für Nötigung, dass die „Letzte Generation“ Zuchinis und Karotten einem möglichen „Verrottungsbefürfnis“ vorenthält. Ich sehe da eher ein Verwertungsbedürfnis.
    Und das Grundgesetz Art 14 (2) sagt: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“
    Ich wüsste nicht, wie das Verrotten von Zuchinis und Karotten in Müllcontainern dem Wohl der Allgemeinheit dient.
    Also als Kritiker der „Letzten Generation“ gebe ich gerne zu: Tolle Aktion! Weiter so!
    ***
    Ein Zusatz:
    Aus aktionistischer Sicht wäre jetzt eine Selbstanzeige vielleicht sinnvoll. Also direkt zur Polizei zu gehen und zu sagen: „Hallo! Wir haben nach Paragraph 242, Absatz 1 und nach Paragraph 123, Absatz 1 StGB eine Straftat begangen. Sorry, tut uns Leid! Wir hätten gerne den Prozess, um eine gerechte Strafe zu bekommen! Als Beweise legen wir hier Zeitungsartikel vor und hier mehrere Fotos der Aktion. Wir bekennen uns schuldig!“
    Die Staatsanwaltschaft muss ermitteln, die Beweise sind erdrückend (siehe Artikel!), aber viele Menschen würden sich bei diesem Thema für die Letzte Generation einsetzen. Bei einem solchen Prozess gebe ich gerne 50 Euro für den Anwalt. Und vielleicht schafft man es so, dass zukünftig Lebensmittel nicht mehr weggeschmissen werden.
    Wünsche ein frohes Fest!

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