Von Bernadette Gottschalk
Am 02. Dezember 2020 hatte ich Strafantrag zum Verhalten der Partei DIE RECHTE gestellt, die mit dem Text „Freiheit für Palästina – Menschlichkeit ist nicht verhandelbar. Zionismus stoppen!“ für den Zeitraum 19.33 bis 19.45 am 24.11.2020 für eine Versammlung unmittelbar vor einer jüdischen Gemeinde und vor einer Synagoge angemeldet hatte.
Insbesondere die Angabe 19.33 bis 19.45 empfand ich bedrohlich menschenverachtend.
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig, Frau Erste Staatsanwältin Cording, hat mir unter dem Az. NZS 701 UJs 68919/20 zweimal – am 19.12.2020 und am 06.01.2021 mitgeteilt, dass mangels tatsächlicher Anhaltspunkte keine Ermittlungen aufgenommen werden.
Aufgrund meiner Beschwerden hat nun die Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig mir mit Bescheid vom 24.02.2021 mitgeteilt, dass sie die Staatsanwaltschaft Braunschweig gebeten hat, die Ermittlungen aufzunehmen.
Dieses ist ein Hinweis darauf, dass die Staatsanwaltschaften Braunschweig sensibler gegenüber antisemitischen Handlungen geworden sind.
Meine Beschwerdeschrift vom 13.01.2021 ist beigefügt. Ebenso das Schreiben der GenStA.