Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin
Sehr geehrter Herr Kultusminister,
sehr geehrte Mandatsträger,
sehr geehrter Herr Dr. Wagner,
vor allem aber sehr verehrte Angehörige,
meine sehr geehrten Damen und Herren!
Gerne bin ich der Einladung gefolgt, als Vertreterin der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien anlässlich der feierlichen Einweihung des neuen Dokumentationszentrums in der JVA Wolfenbüttel das Wort zu ergreifen. Frau Staatsministerin Grütters bat mich, Ihnen auch ihre persönlichen Grüße auszurichten. Das Bundeskabinett hat sich an diesem Sonntag zur Klausurtagung zurückgezogen, so dass es ihr selber leider nicht möglich ist, heute bei Ihnen zu sein.
Ich freue mich sehr, dass es in einer – wie ich weiß – aufwändigen Kraftanstrengung vieler gelungen ist, dieser Gedenkstätte zur Geschichte von Justiz und zum Strafvollzug im Nationalsozialismus zu der Wahrnehmbarkeit zu verhelfen, die sie verdient.
Die Pervertierung einer rechtstaatlichen Strafrechtsordnung in eine der tragenden Säulen des nationalsozialistischen Verbrechensregimes ist für das Verständnis des Systems der NS-Gewaltherrschaft von zentraler Bedeutung. „Der Dolch des Mörders war unter der Robe des Juristen verborgen“ – mit diesem eindringlichen Bild beschreibt das Urteil des sogenannten Juristenprozesses, einem der zwölf Nachfolgeprozesse des Nürnberger Hauptkriegsverbrecher-Prozesses, den Unrechtscharakter von Justiz, ihrer Organe und der Gesetzgebung im Nationalsozialismus.
Das nationalsozialistische Regime sprach Millionen Menschen ihre Freiheitsrechte, ihr Recht auf Leben und ihre Menschenwürde ab. Die Justiz spielte dabei eine verstörende Schlüsselrolle. Das Recht wurde zu einem Werkzeug des nationalsozialistischen Terrors.
Die gravierendsten Umformungen des Rechts fanden auf dem Gebiet des Strafrechts statt. So wurde beispielsweise der fundamentale Grundsatz „keine Strafe ohne Gesetz“ aufgehoben.
Sah noch das Strafrecht der Weimarer Republik die Todesstrafe nur für Mord vor, hatten bald immer mehr Delikte die Todesstrafe zur Folge – was insbesondere als Mittel zur Unterdrückung jedweder Opposition genutzt wurde. Für zigtausend Todesurteile ist die Justiz unter Hitler, dem „obersten Gerichtsherrn“ im NS-Staat, verantwortlich. Davon abgesehen konnte die Gestapo ohnehin jederzeit eingreifen, wenn Hitler ein Urteil missfiel – was die Einweisung in ein Konzentrationslager oder die sofortige Hinrichtung bedeutete.
Was uns angesichts dieser Geschehnisse besonders bestürzt, ist eine Art Erwartungshaltung, mit der wir dem Berufsstand der Juristen gegenüberstehen. Hätte sich in den Reihen der Rechtsgelehrten, der Richter, der Staatsanwälte und Beamten, nicht erheblicher Widerstand, ja ein kollektives Aufbegehren gegen jene elementaren Umformungen des Rechts formieren müssen – oder zumindest eine dem Recht der Menschlichkeit verpflichtete, entschiedene Abwehrhaltung?
Wir müssen jedoch feststellen, dass es lediglich einzelne Juristen waren, die einem dem Rechtsstaat und der Gerechtigkeit verpflichteten Berufsethos folgten – während sich der weit überwiegende Teil zu willfährigen Helfern der Nationalsozialisten machte.
In der Förderung nach der Gedenkstättenkonzeption des Bundes nehmen die Erinnerungsorte zur NS-Justiz und zum Strafvollzug zu Recht einen breiten Raum ein. Bei der Neukonzeption der Gedenkstätte Wolfenbüttel handelt es sich aber sicherlich um das umfangreichste und größte von der BKM geförderte Projekt zu diesem Themenkomplex. Es gibt aber gewichtige weitere Beispiele, als da sind:
– die Gedenkstätte Münchner Platz in Dresden,
– die Einrichtung einer modernen und frei zugänglichen Gedenkstätte mit einer neuen Dauerausstellung zur Geschichte des Strafvollzuges im ehemaligen Zuchthaus Brandenburg-Görden sowie
– die Erweiterung der Ausstellung im historischen Gebäude des Bautzener Gerichtsgefängnisses um den Aspekt der Funktion als Haftanstalt im Nationalsozialismus.
Aktuell in der Entwicklung befinden sich zudem eine Wanderausstellung der Gedenkstätte „Roter Ochse“ in Halle zum Reichskriegsgericht und die Fokussierung der Dauerausstellung im Dokumentations- und Informationszentrum Torgau auf die Wehrmachtsjustiz.
Im Kultur-Ausschuss des deutschen Bundestages fand vor kurzem eine Anhörung zu den sog. „Asozialen“ und „Berufsverbrechern“ im Nationalsozialismus statt. Auch dieses dunkle Kapitel zeigt einen Aspekt der Verfolgung und Erniedrigung auf der Grundlage vollständiger Ignoranz rechtsstaatlicher Normen. Ohne Urteil, ohne Gerichtsverfahren wurden Menschen alleine aufgrund bereits verbüßter Haftstrafen, aufgrund von Vorurteilen, Unterstellungen ins KZ gebracht, durch Haftbedingungen zu Tode gebracht oder gezielt ermordet.
Die Verbrechen „im Namen des Deutschen Volkes“ führen uns nicht nur die Fragilität von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie vor Augen. Sie zeigen zugleich, dass Juristinnen und Juristen in einem Rechtsstaat, der diese Bezeichnung verdient, ein anderes Selbstverständnis haben müssen als das eines bloßen Rechtstechnikers, der seine Dienste sachlich-nüchtern jedem beliebigen Herrschaftssystem zur Verfügung stellt. Es müssen stets die übergeordneten Grundwerte – Menschenwürde, Gleichheit, Freiheit – das Rechtssystem einer Gesellschaft bestimmen.
In diesem Sinn hat etwa auch Fritz Bauer, der Initiator der Frankfurter Auschwitz-Prozesse, sein Dasein und Wirken als Jurist verstanden. Er selbst steht für ein Rechtsverständnis, das den einzelnen Menschen in den Vordergrund stellt – nicht den Staat.
In einem Interview sagte er einmal:
„Ich litt schon als ganz junger Jurist ungeheuer darunter, dass wir Juristen erzogen waren, einen strafrechtlichen Fall logisch zu behandeln, so wie etwa eine mathematische Aufgabe. Ich sah den Menschen vor mir, ich sah die Zeugen vor mir, die Verletzten, ich sah das menschliche Elend, und ich hatte den Eindruck, ein
Strafrecht muss auf der existentiellen Not der Beteiligten bauen, und man muss helfen und nicht nur logisch denken.“
Orte des Gedenkens und der Bildungsarbeit wie die Gedenkstätte Wolfenbüttel leisten einen wichtigen Beitrag dazu, die Rolle eines Rechtssystems als tragende Säule einer Diktatur begreifbar zu machen – ebenso wie die fatalen Folgen für ihre Opfer und deren Angehörige. Es ist ihr unverzichtbares Verdienst, dieses Bewusstsein bei den Besucherinnen und Besuchern – und damit in der Gesellschaft unserer freiheitlich demokratischen Rechtsordnung – zu verankern. Durch die hiesige gute Zusammenarbeit mit der JVA ergeben sich zudem hervorragende Ansätze für eine berufsgruppenspezifische Bildungsarbeit auch schon in den jeweiligen Ausbildungs- und Studienphasen.
Mein Dank gilt heute allen, die bei dem Bau des Dokumentationszentrums und an der Erarbeitung der neuen Dauerausstellung mitgewirkt haben. Ich wünsche der Ausstellung zahlreiche Besucherinnen und Besucher – nunmehr ganz ohne Anmeldung – und größtmögliche Resonanz.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!