Volksbank kündigt vorzeitig Prämiensparvertrag

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Raiffeisen-Volksbank Aurich kündigt vorzeitig Bonusplan – Verbraucherzentrale fordert Rücknahme der Kündigung

  • Kündigung nach Auffassung der Verbraucherzentrale nicht rechtens
  • Betroffene Bankkunden sollten Widerspruch einlegen
  • Verbraucherzentrale appelliert an Volksbank, Kündigung zurückzunehmen

Nach zahlreichen Kündigungen von Prämiensparverträgen der Sparkassen bundesweit hat nun erstmalig auch eine Volksbank aus Ostfriesland eine Bonusstaffel gekündigt. Die Sonderzinsvereinbarung zu einem im Sommer 2005 geschlossenen „VR-Bonusplan Konto“ wurde vorzeitig beendet. Die Bank begründete diesen Schritt unter anderem mit den Auswirkungen der Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank.

In Niedersachsen hat erstmals eine Raiffeisen-Volksbank einem Kunden mit Schreiben vom 15.11.2019 die Sonderzinsvereinbarung früher als erwartet gekündigt. Im vorliegenden Fall war zum Ratensparvertrag mit variabler Verzinsung zusätzlich eine feste Bonusstaffel bis zum 22. Ansparjahr vereinbart worden. Hiernach beträgt der Bonus nach dem 3. Ansparjahr 3,0 Prozent. Nach dem 15. Sparjahr erreicht der jährlich ansteigende Bonus die höchste Stufe von 45,0 Prozent und war fortlaufend bis nach dem 22. Ansparjahr ausgewiesen. „Diese Kündigung ist ein Skandal, denn Verträge sind für beide Parteien bindend und dürfen nicht einfach von der Bank vorzeitig gekündigt werden“, sagt Andreas Gernt, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Darüber hinaus war vertragsgemäß eine Beendigung der Ratensparvereinbarung erst spätestens nach 25 Ansparjahren zum Jahresende vorgesehen. NachAuffassung der Verbraucherzentrale Niedersachsen durfte die Raiffeisen-Volksbank diesen Vertrag nicht vorzeitig kündigen.

Betroffene Kunden der Raiffeisen-Volksbank eG Aurich sollten in ähnlich gelagerten Fällen schriftlich Widerspruch gegen die Kündigung einlegen. Weigert sich die Bank, kann das außergerichtliche Ombudsmann-Verfahren beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken unter www.bvr.de eingeleitet werden. „Wer rechtsschutzversichert ist, sollte sich eine Deckungszusage für die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung durch einen Rechtsanwalt einholen“, empfiehlt Gernt.

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen appelliert an die Raiffeisen-Volksbank, die bisher getroffenen Kündigungsentscheidungen eingehend zu überprüfen und die ausgesprochenen Kündigungen unverzüglich zurückzunehmen. Nur so kann ein nachhaltiger Vertrauensverlust bei der enttäuschten Kundschaft vermieden werden. Denn gerade diese Verträge wurden vielen auch zur Altersvorsorge empfohlen.

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