Der „Große Fuchs“ ist Schmetterling des Jahres 2018
"Pressemitteilung"
Foto: R. Manderbach/www.deutschlands-natur.de
Berlin/Düsseldorf: Die Naturschutzstiftung des nordrhein-westfälischen BUND-Landesverbandes und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) haben den „Großen Fuchs“ (Nymphalis polychloros) zum Schmetterling des Jahres 2018 gekürt. „Mit der Auszeichnung möchten wir auf die schlechte Überlebensprognose der Schmetterlingsart aufmerksam machen“, sagte Jochen Behrmann von der BUND NRW Naturschutzstiftung.
In Deutschland steht der „Große Fuchs“ auf der Vorwarnliste der bedrohten Tiere. Seine langfristige Bestandsentwicklung schätzt das Bundesamt für Naturschutz als „sehr stark rückläufig“ ein. Der Große Fuchs kommt nicht häufig vor, ist aber weit verbreitet. Er lebt in trockenwarmen halboffenen Landschaften und an sonnigen Waldrändern, aber auch in naturnahen Gärten und auf Streuobstwiesen in weiten Teilen Europas und Asiens.
Während die meisten der 180 in Deutschland lebenden Tagschmetterlingsarten die kalte Jahreszeit als Raupen verbringen, überwintert der Große Fuchs als ausgewachsener Falter. Daher braucht er schon im zeitigen Frühjahr Nahrung. Die erste Futterquelle sind blühende Weidenkätzchen. „Leider entfernen Förster Salweiden häufig, da ihr Holz nur wenig Geld einbringt. Das ist ein wesentlicher Grund für den Rückgang der Bestände des Großen Fuchses“, sagte Behrmann. „Um dem Großen Fuchs zu helfen, sollten Weichholzarten wie die Salweide nicht mehr unbedacht abgeholzt werden“, so der Naturschutzexperte. Eine weitere Ursache für den Bestandsrückgang des Falters ist der Verlust seines Lebensraumes durch die Intensivierung der Land- und Forstwirtschaft und des Flächenverbrauchs für Siedlungsbau und Verkehr.
Asse II: Info-Veranstaltung zum Thema Umgebungsüberwachung
"Pressemitteilung"
Eine von der Wolfenbütteler AtomAusstiegsGruppe (WAAG) initiierte Analyse der Umgebungsüberwachung des Radioökologen Dr. Gellermann vom Januar 2017 ergab, dass vermutlich zu hohe Messergebnisse ins Netz gestellt wurden, die evtl. auf Datenübertragungsfehlern beruhen. Das Problem war, dass es keinerlei Reaktionen auf diese erhöhten „Messergebnisse“ gab. Außerdem wurden für tatsächliche Auffälligkeiten (z. B. erhöhte Tritiumwerte in Futterpflanzen, erhöhte Uranwerte im Grundwasser) nicht nachvollziehbare Begründungen bzw. Bewertungen angeführt.
Beides waren eindeutige Indizien dafür, dass die Qualitätssicherung nicht funktionierte, was das BfS dann auch zugegeben hat. Außerdem wurden Ergebnisse, die geringe Veränderungen unterhalb von „Grenzwerten“ anzeigen, bisher nicht als Signale gewertet, um den Strahlenschutz zu optimieren.
Die WAAG forderte deshalb eine Informationsveranstaltung zu diesem Thema und ein Messlabor vor Ort, das auch von der Bevölkerung in Anspruch genommen werden kann.
Atommüll in Thune: Für jeden zum Nachrechnen
Für jeden zum nachrechnen: Der Stresstest der BISS für die Atommüll,- schrott verarbeitende Firma Eckert&Ziegler in Braunschweig
Die BISS hat mit dem offiziellen Formelwerk der Strahlenschutzkommission einen Stresstest für die Nuklearfirma Eckert & Ziegler erstellt und diese Woche der Stadt Braunschweig und dem Niedersächsischen Umweltminister übermittelt.
Wir erwarten eine Überprüfung und Berücksichtigung dieses Stresstests.
Der Stresstest zeigt, dass eine Evakuierung der Bevölkerung ist in bis zu 20 km Entfernung notwendig wäre, wenn lediglich ein Tausendstel der am Braunschweiger Standort genehmigten Radioaktivität freigesetzt würde.
Der BISS ist absolute Transparenz ihrer Berechnungen ein wichtiges Anliegen. Deshalb kann unser Stresstest hier nachgelesen und nachgerechnet werden: http://www.biss-braunschweig.de/wp-content/uploads/Stresstest_Langfassung.pdf
Wer es nicht so mit Formeln hat, für den kommt hier das Wichtigste in Worten:
Radioaktives Risiko: Braunschweig müsste evakuiert werden
Glyphosat: „Da staunt der Gift-Minister“
Auch der zweite Versuch ist gescheitert! Die EU-Kommission konnte sich erneut keine Mehrheit für die Weiter-Zulassung von Glyphosat organisieren. Vor wenigen Stunden stimmten Frankreich, Italien und weitere Länder dagegen. Das ist eine gute Nachricht. Wenn sich bloß Deutschland noch anschließen würde – das Ende von Glyphosat wäre definitiv da.
Doch was macht die Bundesregierung? Sie stimmt nicht etwa mit Nein – sie enthält sich nur! Und setzt damit das unwürdige Schauspiel fort. Das Problem ist die CDU: Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) will die Agrarlobby nicht verärgern, die in ihrer Partei gehörigen Einfluss hat. Ein gefährlicher Deal – denn so landet Monsantos Pflanzengift weiter auf unseren Feldern, zerstört selten gewordenen Vögeln und Insekten den Lebensraum.
Mit Gene-Drive Krankheitsüberträger und Agrarschädlinge ausrotten?
LBU erwartet erneutes Scheitern der A-39-Planfeststellungs-Versuche
"Pressemitteilung"
Bürgerinitiativen-Verband LBU erwartet erneutes Scheitern der A-39-Planfeststellungs-Versuche im Bereich Lüneburg
Mit einer abermals hohen Zahl von Einwendungen gegen den Bau der geplanten A 39 rechnet der Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (LBU) Niedersachsen auch bei der zweiten Neuauflage des Planfeststellungsverfahrens für den A-39-Abschnitt Lüneburg. Die Einwendungsfrist für Bürgerinnen und Bürger, der 8.11., gelte zudem nicht für öffentliche Körperschaften wie die Stadt Lüneburg, von der ebenfalls gravierende Einwendungen hinsichtlich des Lärm- und Immissionsschutzes an der Ost-Umgehung zu erwarten seien. Es sei, so LBU-Vertreter Eckehard Niemann, auch bei diesem neuerlichen Planfeststellungs-Versuch mit einem Scheitern der Planer zu rechnen, und danach letztendlich - nach vermutlich weiteren Planfeststellungs-Anläufen - auch mit aussichtsreichen Klagen der A-39-Gegner und evt. auch der Stadt Lüneburg.
Der LBU weist auf folgende gravierende Schwachpunkte der erneut versuchten Planfeststellung hin:
- Das ursprünglich zur Nord-Süd- und zugleich Ost-West-Erschließung des norddeutschen Raums geplante Konzept von zwei parallelen Autobahnen A 14 (Schwerin-Magdeburg) und A 39 (Lüneburg-Wolfsburg) mit einer Querspange B190n (über Salzwedel) sei bereits vor dem Raumordnungsverfahren auch von offiziellen Gutachtern als unsinnig eingeschätzt worden.































