Angsthase NATO: Wer ist denn nun unser Feind: Trump oder Putin?
Mahnungen der Mainkas Solution Group im Umlauf. Verbraucherzentrale rät: nicht zahlen!
Paritätischer übt scharfe Kritik am „Masterplan Migration“
Endspiel in London – Warnung aus Paris
Privatisierung der Renten
Ferienjobs – worauf Schülerinnen und Schüler achten sollten
Fake words
Versammlungsrecht – Verwaltungsgericht bestätigt ver.di bei Klage gegen Stadt Peine
Zur Entscheidung des Braunschweiger Verwaltungsgerichtes zu überzogenen versammlungsrechtlichen Auflagen der Stadt Peine liegt jetzt das Urteil mit Begründung vor. Es bestätigt ver.di auf ganzer Linie, informiert ver.di-Geschäftsführer Sebastian Wertmüller.
Inhaltlich hatte ver.di gegen Auflagen bezüglich der Anzahl der Ordner bei einer Demonstration von Erzieherinnen im Jahr 2015 in Peine geklagt.
Die zentralen Aussagen aus der Urteilsbegründung stellen darauf ab, dass pauschale Auflagen nicht zulässig sind:
„Die Gefahrenprognose hat auf der Grundlage nachweisbarer Tatsachen zu erfolgen; bloße Vermutungen reichen nicht.“
Neues Reiserecht: Nicht nur Vorteile für Verbraucher
Was die neuen Regelungen für Urlauber bedeuten
- Reform macht Reiserecht internettauglich und schafft mehr Klarheit bei der Buchung
- Deutsche Verbraucherschutzstandards bleiben nicht in allen Bereichen erhalten
- Größtes Manko: Mehr Spielraum für nachträgliche Leistungsänderungen
Braunschweig, 26.06.2018 – Durch die Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie ändert sich das deutsche Reiserecht zum 1. Juli 2018 – nicht nur zu Gunsten der Verbraucher. Die Buchung von Ferienhäusern und Tagesreisen bis 500 Euro fallen zukünftig nicht mehr unter das Reiserecht. Auch erhalten Anbieter mehr Freiheiten, gebuchte Leistungen nachträglich zu verändern. Positiv: Die Reform schafft mehr Klarheit bei der Buchung, Onlineportale werden Reisebüros gleichgestellt. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen erklärt, was die Änderungen für Urlauber bedeuten.


































