Neues Reiserecht: Nicht nur Vorteile für Verbraucher
Was die neuen Regelungen für Urlauber bedeuten
- Reform macht Reiserecht internettauglich und schafft mehr Klarheit bei der Buchung
- Deutsche Verbraucherschutzstandards bleiben nicht in allen Bereichen erhalten
- Größtes Manko: Mehr Spielraum für nachträgliche Leistungsänderungen
Braunschweig, 26.06.2018 – Durch die Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie ändert sich das deutsche Reiserecht zum 1. Juli 2018 – nicht nur zu Gunsten der Verbraucher. Die Buchung von Ferienhäusern und Tagesreisen bis 500 Euro fallen zukünftig nicht mehr unter das Reiserecht. Auch erhalten Anbieter mehr Freiheiten, gebuchte Leistungen nachträglich zu verändern. Positiv: Die Reform schafft mehr Klarheit bei der Buchung, Onlineportale werden Reisebüros gleichgestellt. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen erklärt, was die Änderungen für Urlauber bedeuten.
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BIBS-Fraktion fordert kostenlose Tickets für SchülerInnen
Die BIBS-Fraktion unterstützt das Anliegen von Jugendring und StadtschülerInnenrat zur Einführung kostenloser SchülerInnenfahrkarten in Braunschweig seit Jahren (siehe auch Ausgabe Nr. 14 von unser-braunschweig). In der heutigen Sitzung des Schulausschusses wurde das zu diesem Zweck vor zwei Jahren in Auftrag gegebene Gutachten vorgestellt. Die BIBS-Fraktion nun, dass alle SchülerInnen den Braunschweiger ÖPNV gratis nutzen dürfen.
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Versichertenentlastungsgesetz: Verbraucherzentrale fordert Anpassung bei Höchstbeitragsregelung
Höchstbeitrag soll künftig auch rückwirkend angepasst werden, wenn Versicherte innerhalb eines Jahres Unterlagen nachreichen
Problem: Altfälle profitieren nicht von Anpassung
Verbraucherzentrale fordert auch Korrektur früherer Bescheide
Hannover, 18.06.2018 – Das Bundeskabinett hat kürzlich den Gesetzesentwurf zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung be-schlossen. Keine Frage: Die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung und die ver-ringerten Mindestbeiträge für Selbstständige sind sinnvolle Vorhaben. Bedauerlich ist hingegen, dass bei der Anpassung der Höchstbeitragsregelung ein wichtiger Baustein fehlt: die rückwirkende Anwendung auf Altfälle. Versicherte, die nachweislich zu viel gezahlt haben, erhalten keine Chance, ihr Geld zurückzubekommen. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen fordert hier Nachbesserung – zumal eine entsprechende Regelung im Referentenentwurf noch enthalten war.
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Jugendring und StadtschülerInnenrat mobilisieren zum Thema „SchülerInnenfahrkarten“
Azubis und SchülerInnen fordern mit dem JURB vor dem Rathaus kostenlose Fahrscheine Foto JURB
Der StadtschülerInnenrat und der Jugendring Braunschweig mobilisieren alle SchülerInnen, Eltern und UnterstützerInnen kostenloser und kostengünstigerer SchülerInnenfahrkarten zur Sondersitzung des Schulausschusses, die am Freitag, den 22.06.2018, um 16:00 Uhr im großen Sitzungsaal des Rathauses stattfinden wird. Treffen ist um 15:30 Uhr vor dem Rathaus, um dann gemeinsam in die Sitzung zu gehen.
Bei der öffentlichen Sitzung sollen die Ergebnisse der Untersuchung vorgestellt werden, was die Einführung kostenloser Fahrkarten für alle Braunschweiger SchülerInnen und Auszubildende die Stadt voraussichtlich zusätzlich kosten würde. Außerdem sollen Kostenkalkulationen für diverse weitere Fahrkartenmodelle präsentiert werden, die ebenfalls für SchülerInnen vorteilhaft wären.
In dem nun seit 2011 andauernden Engagement der Braunschweiger SchülerInnen für kostenlose bzw. kostengünstigere SchülerInnenfahrkarten kommt dieser Sitzung eine wichtige Rolle zu, da bei dieser auch beraten werden wird, wie es mit dem Thema nun weiter geht.
„Wir hoffen auf ein klares Signal der Ausschussmitglieder, dass sie sich in ihren Fraktionen für kostenlose oder wenigstens deutlich kostengünstigere SchülerInnenfahrkarten einsetzen werden“, sagt Simon Parker vom StadtschülerInnenrat Braunschweig.




































