Angsthase NATO: Wer ist denn nun unser Feind: Trump oder Putin?

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Das NATO-Angst-Kaninchen Foto: Sabine Knoblauch Die Angst der NATO vor Trump ist geradezu greifbar. Bettina Gaus überschreibt ihren Kommentar in der TAZ mit...

Mahnungen der Mainkas Solution Group im Umlauf. Verbraucherzentrale rät: nicht zahlen!

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Braunschweig, 10.07.2018 – Zahlreiche Verbraucher in Braunschweig erhalten derzeit Post der Mainkas Solution Group. In dem dubiosen Mahnungsschreiben der Firma werden die Empfänger...

Paritätischer übt scharfe Kritik am „Masterplan Migration“

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Pressemeldung vom 10.7.2018 Der Paritätische kritisiert den von Bundesinnenminister Seehofer vorgestellten „Masterplan Migration“ aufs schärfste. So werde ausschließlich von „Migration“ und „Migranten“...

Endspiel in London – Warnung aus Paris

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Lost in Europe In London hat das Endspiel um den Brexit begonnen. Soft soll er werden und mit einer britisch-europäischen Freihandelszone enden, wünscht...

Privatisierung der Renten

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Riesenblattschrecke Stilpnochlora couloniana Foto: Uwe Meier Sieht harmlos aus, kann aber kräftig zubeißen. Im Grunde müsste ein Aufschrei durch die Republik gehen. Es...

Bürgerrechte fallen nicht vom Himmel

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Ferienjobs – worauf Schülerinnen und Schüler achten sollten

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In Niedersachsen haben die Sommerferien begonnen. Vom 28. Juni bis 8. August heißt es nun für viele Schülerinnenund Schüler: erholen vom Schulalltag, die Welt...

Fake words

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Dass man die Bedeutung von Begriffen völlig in ihr Gegenteil  verkehren kann, wissen wir seit den Hartz IV-Reformen.  Versprach zu Willy Brandts Zeiten eine...

Versammlungsrecht – Verwaltungsgericht bestätigt ver.di bei Klage gegen Stadt Peine

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Zur Entscheidung des Braunschweiger Verwaltungsgerichtes zu überzogenen versammlungsrechtlichen Auflagen der Stadt Peine liegt jetzt das Urteil mit Begründung vor. Es bestätigt ver.di auf ganzer Linie, informiert ver.di-Geschäftsführer Sebastian Wertmüller.

Inhaltlich hatte ver.di gegen Auflagen bezüglich der Anzahl der Ordner bei einer Demonstration von Erzieherinnen im Jahr 2015 in Peine geklagt.

Die zentralen Aussagen aus der Urteilsbegründung stellen darauf ab, dass pauschale Auflagen nicht zulässig sind:

„Die Gefahrenprognose hat auf der Grundlage nachweisbarer Tatsachen zu erfolgen; bloße Vermutungen reichen nicht.“

Neues Reiserecht: Nicht nur Vorteile für Verbraucher

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Was die neuen Regelungen für Urlauber bedeuten

  • Reform macht Reiserecht internettauglich und schafft mehr Klarheit bei der Buchung
  • Deutsche Verbraucherschutzstandards bleiben nicht in allen Bereichen erhalten
  • Größtes Manko: Mehr Spielraum für nachträgliche Leistungsänderungen

Braunschweig, 26.06.2018 – Durch die Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie ändert sich das deutsche Reiserecht zum 1. Juli 2018 – nicht nur zu Gunsten der Verbraucher. Die Buchung von Ferienhäusern und Tagesreisen bis 500 Euro fallen zukünftig nicht mehr unter das Reiserecht. Auch erhalten Anbieter mehr Freiheiten, gebuchte Leistungen nachträglich zu verändern. Positiv: Die Reform schafft mehr Klarheit bei der Buchung, Onlineportale werden Reisebüros gleichgestellt. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen erklärt, was die Änderungen für Urlauber bedeuten.

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