Bußgeld gegen drei Ratsmitglieder – Verfahren vor dem Amtsgericht am 26. Oktober

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Eine weibliche Mitarbeiterin der Stadtverwaltung wurde von ihrem Vorgesetzten schwerstens diskriminiert. Durch Zahlung einer Geldbuße von 750 Euro kam dieser um ein Strafverfahren herum. Das Verhalten der Stadtverwaltung in diesem Fall war teilweise fragwürdig und teilweise klar kritikwürdig.

Nun wurde die Verwaltung aktiv – gegen drei Mitglieder der BIBS-Fraktion, denen im Zusammenhang mit dem Verfahren ein Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht vorgeworfen wird. Sie sollen mit je 200 Euro Buße gestraft werden. Zwei der drei Ratsmitglieder legten Widerspruch ein. Das Verfahren von einem der beiden wird nun vor dem Amtsgericht behandelt.

Es ist zu erwarten, dass die Vorgänge in der Stadtverwaltung im Gerichtsverfahren so gut aufgearbeitet werden, dass sich jeder Zuhörer selber ein Bild machen kann – und sich dann auch selber eine Meinung bilden kann, ob ein Bußgeld hier angemessen ist.

Termin: 26.10.2023, 14.30 Uhr, Amtsgericht (An der Martinikirche 8), Raum E 07

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