Braunschweig muss „Sicherer Hafen“ bleiben!

1

Von BIBS, Die Linke. und ART

CDU-Antrag ablehnen!

Kundgebung am Dienstag, 19.12.2023 um 12:30 Uhr vor der Stadthalle

(14:00 Uhr Beginn der Ratssitzung)

In der letzten Zeit kam es vermehrt zu migrationsfeindlichen Äußerungen von den vermeintlichen Christdemokraten auf Bundesebene. Doch nun hat auch die Braunschweiger CDU einen erschreckend menschenfeindlichen Kurs eingeschlagen und fordert von der Stadt Braunschweig die Aufkündigung der Deklaration als „Sicherer Hafen“.

Mit einem Antrag fordert die CDU-Ratsfraktion den Austritt aus der Allianz der „Sicheren Häfen“ und die Beendigung der Unterstützung eines Schiffs im Mittelmeer, welches eingesetzt wird, um Menschenleben zu retten.

In einer Zeit wachsenden Flüchtlingselends verursacht durch Klimakrise, Kriege, Hunger und Perspektivlosigkeit biedert sich die CDU damit einmal mehr rechtspopulistischen Forderungen an.

Wir werden uns diesem Rechtsruck konsequent entgegenstellen und verurteilen einen derart billigen und menschenverachtenden Populismus gegen Schutzsuchende.

Einem offenen Brief der Seebrücke Braunschweig ist zu entnehmen, dass die Belegungsquote der Braunschweiger Unterkünfte für Geflüchtete aktuell 75% beträgt. Diese Information klingt nicht nach einer akuten Überforderung, von der die CDU Braunschweig in ihrem Antrag spricht. Auch im vergangenen Ausschuss für Vielfalt und Integration wurde berichtetet, dass in den Unterkünften für Geflüchtete in unserer Stadt derzeit mehr Auszüge als Zuzüge stattfinden. Diese Fakten widersprechen eindeutig den populistischen Thesen der CDU.

Wir fordern vom Rat der Stadt die Ablehnung dieses Antrages sowie eine eindeutige Zurückweisung der populistischen Rhetorik der CDU; im Ausschuss für Integration und Vielfalt ist dieser Antrag bereits mit großer Mehrheit abgelehnt worden.

1 Kommentar

  1. Gibt es ein Recht auf den sicheren Hafen?

    Auch das gilt aber nicht uneingeschränkt. [Der angelaufene Staat] ist zunächst erneut bloß zur Sorgfalt verpflichtet, einen sicheren Ort für die Geretteten zu finden. Nur wenn es so schnell nicht möglich ist, „nach vernünftigem Ermessen“ einen sicheren Ort zu finden, besteht das Recht auf Ausschiffung im Einsatzstaat. Also erst, wenn keine andere Lösung mehr möglich wäre, hätten die Menschen an Bord subsidiär das Recht, in [der angelaufener Staat] an Land zu gehen.

    Nach geltendem Seerecht müsste sich die Lage auf der [Rettungsschiff] also dramatisch verschlechtern, damit sie zunächst in Seenot gerät. Nur wenn zudem keine andere Möglichkeit besteht, einen anderen sicheren Hafen anzulaufen, muss [der angelaufene Staat] die Passagiere an Land lassen. Hoffen wir also, dass sich die Staaten schnellstmöglich einigen und eine Lösung zur Sicherheit der Menschen im Mittelmeer finden.

    Quelle : https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/aquarius-seenotrettung-fluechtlinge-ausschiffung-nothafenrecht-frontex-verordnung/

Möchten Sie den Artikel kommentieren

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.