Zahlreiche Patientenverfügungen zu ungenau. Verbraucherzentrale überprüft Dokumente

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„Pressemitteilung“

In ihrer Patientenverfügung müssen Verbraucher Behandlungssituationen mit den jeweils vorzunehmenden oder zu unterlassenden Maßnahmen genau beschreiben. Sonst sind die Verfügungen nicht bindend. Wenn Verbraucher lediglich festlegen, dass „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ gewünscht sind, reicht dies nicht aus. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) kürzlich entschieden.
„Dies gilt beispielsweise für die künstliche Ernährung. Wer darauf in bestimmten Situationen verzichten möchte, sollte diese Situationen genau benennen und den Verzicht auf künstliche Ernährung ausdrücklich erwähnen“, sagt Kai Kirchner, Gesundheitsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Zudem ist der niedergeschriebene Wunsch würdevoll zu sterben, wenn ein Heilungserfolg nicht mehr zu erwarten ist, zu ungenau. „Die Patientenverfügung ist nur bindend, wenn sie konkrete Entscheidungen zu bestimmten Behandlungssituationen enthält“, sagt Kirchner.
Verbraucher die prüfen lassen möchten, ob ihre Patientenverfügung diese Anforderungen erfüllt, können sich in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Niedersachsen beraten lassen. Außerdem erstellen Rechtsanwälte in der „Rechtsberatung zur Patientenverfügung“ gemeinsam mit Verbrauchern, die noch keine entsprechenden Dokumente verfasst haben, Patientenverfügungen, Betreuungsverfügungen und Vorsorgevollmachten. Termine gibt es unter
www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/rechtsberatung-patientenverfuegung
sowie am zentralen Service-Telefon (05 11) 9 11 96-0.

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