
Aus der Kapsel in einer Messapparatur war radioaktives Krypton ausgetreten und an die Umwelt abgegeben worden, ein Unfall, der nicht hätte passieren dürfen. Denn nach Strahlenschutzgesetz müssen solche umschlossenen Strahlenquellen ständig von einer allseitig dichten, festen, nicht zerstörungsfrei zu öffnenden inaktiven Hülle umschlossen sein, so „dass bei üblicher betriebsmäßiger Beanspruchung ein Austritt radioaktiver Stoffe mit Sicherheit verhindert wird.“ Genau das Gegenteil war nun aber geschehen. Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) beauftragte einen Sachverständigen des TÜV Nord, die Ursache zu ermitteln. Nach einigen Wochen legte der Sachverständige sein Gutachten vor. Ein Anwohner und der Braunschweig-Spiegel beantragten nun bei der PTB, diesen Bericht zur Verfügung gestellt zu bekommen, damit sich Anwohner wie Öffentlichkeit ein Bild davon machen können, wie es zu dem Unfall kam. Auf diese Weise sollte dafür gesorgt werden, dass sich ein solcher Vorfall nicht wiederholen kann.
Aber die PTB weigerte sich hartnäckig, den Bericht zur Verfügung zu stellen
Sie behauptete, die Veröffentlichung sei gesetzlich untersagt. Denn nach § 109 Abs. 3 der Strahlenschutzverordnung dürften Aufzeichnungen des Strahlenschutzbeauftragten in keinem Fall an „Unbefugte“ weitergegeben werden. Obwohl Anwohner und Öffentlichkeit direkt betroffen waren, sollten sie also angeblich unbefugt sein, alles über den Hergang des Unfalls zu erfahren. Dem Anwohner blieb nun nur noch der Rechtsweg. Inzwischen liegt ein erstes Ergebnis vor: Das zuständige Braunschweiger Verwaltungsgericht hat die Rechtsauffassung der PTB verworfen; es hat inzwischen dafür gesorgt, dass das Gutachten (allerdings mit geschwärzten Stellen) zur Verfügung gestellt wird. In diesem Gutachten wird bestätigt, dass die Strahlenquelle undicht war und dass ein Fehler des Herstellers dafür ursächlich war. Als Ergebnis wird festgehalten:
„Die Gesamtheit aller Untersuchungen lassen darauf schließen, dass bereits bei der Fertigung der Kr-85-Strahlenquelle eine unzureichende Verbindung zwischen den einzelnen Komponenten einen späteren Austritt des Kr-85 aus der Umhüllung verursacht haben kann.“
Das wird im Einzelnen erläutert und mit Abbildungen belegt (die allerdings von der PTB geschwärzt wurden): der Edelstahlzylinder sei nicht mittig, wie notwendig, sondern „leicht schief“ in der oberen Kupferkappe befestigt; diese schiefe Verbindung habe dann dafür gesorgt, dass das Lot (also die Lötung) am Beginn der Kupferkappe keinen dichten Abschluss gebildet habe. Bei der unteren Kupferkappe dagegen sei eine gute Passform zwischen Zylinder und Kappe gegeben, so dass dort nichts entweichen konnte.
Es handelt sich also um einen Herstellerfehler, der nicht hätte passieren dürfen (siehe Strahlenschutzgesetz). Die Strahlenquelle mit der Typbezeichnung NER-8275 wurde von der Braunschweiger Firma Eckert und Ziegler geliefert. Natürlich erhebt sich sofort die Frage, ob der Fehler auch bei weiteren Produkten auftrat, eventuell sogar bei einer ganzen Charge. Immerhin werden umschlossene radioaktive Quellen laut PTB in Industrie, Gewerbe, Medizin, Forschung und in der Landwirtschaft in vielfältiger Weise eingesetzt (Presseinformation vom 15. April. 2021); es dürfte sich allein in unserem Land um Hunderte, wenn nicht sogar Tausende handeln. Und sie haben eine lange Nutzungsdauer von über 10 Jahren (das Röhrchen, aus dem das Krypton entwich, wurde 2018 hergestellt). Die Tatsache, dass auch eine Stelle im Gutachten geschwärzt wurde, in der es um die Fehlerquote bei der Produktion der Strahlenquelle geht, stimmt nicht eben vertrauensaufbauend. Denn wenn es eine solche Quote gäbe, was ja nichts anderes bedeutet, als dass es nicht nur um einen einmaligen Fehler ging, wäre es offenbar im starken Interesse der Öffentlichkeit, dass dem ein Riegel vorgeschoben wird.
Warum hat die PTB unbedingt verhindern wollen, dass der Bericht bekannt wird?
Der Gutachter weist darauf hin, dass die PTB noch weitere baugleiche Strahlenquellen betreibt. Er stellt fest, dass es keine Hinweise auf unsachgemäßen Gebrauch der Strahlenquellen durch das Personal der PTB gebe. Er bewertet es positiv, dass die PTB weitere, konkret angegebene Maßnahmen plant, um künftig undichte Strahlenquellen so früh wie möglich zu erkennen.
Die PTB trifft also keine Schuld. Aber warum um alles in der Welt hat sie sich mit Haut und Haaren gegen die Veröffentlichung des Gutachtens gewehrt? Warum hat sie einen derartig hohen Aufwand an Arbeitszeit und Kosten betrieben, wenn ihr selber doch nichts vorgeworfen werden kann?
Tatsache ist allerdings, dass die Firma Eckert und Ziegler ein starkes Interesse an diesem Vorgehen hatte. Denn natürlich ist das Bekanntwerden des festgestellten Fehlers nicht gerade geschäftsfördernd. Deshalb hat die Firma als im Gerichtsverfahren Beigeladene auch einen außergewöhnlich hohen Einsatz gezeigt: ellenlange Schriftsätze und verschiedenste Argumentationen, die alle auf eines hinausliefen: Das Gutachten darf auf keinen Fall in die Öffentlichkeit gelangen! Mehrere Male hat die Rechtsabteilung der PTB sich mit wenigen eigenen Worten den Ausführungen des Firmenanwalts schlicht angeschlossen, so dass man mitunter den Eindruck gewinnen konnte, sie habe ihm die Führung überlassen.
Ist die Fehlerquote des Produktes ein Geschäftsgeheimnis, das geschützt werden muss?
Die Frage nach dem Warum bleibt bestehen. Man kann gespannt sein auf die Antwort der PTB – wenn es denn eine geben wird. Und es kann nur irritieren, wenn die Justiziarin der PTB die Schwärzung der Fehlerquote im Gutachten damit begründet, dass „die Ausfallquote ein Geschäftsgeheimnis“ von Eckert und Ziegler darstelle, das geschützt werden müsse, u. a., weil sie die „statistische Zuverlässigkeit des Produkts“ offenbare. Ja, aber genau daran haben die Öffentlichkeit wie diejenigen, die mit dem Produkt täglich arbeiten, ein äußerst starkes Interesse! Denn sie müssen eine statistische Zuverlässigkeit von 100 Prozent erwarten können. Genau für solche Fälle sind das Informationsfreiheitsgesetz und das Umweltinformationsgesetz da! Sie sollen Bürgern und Öffentlichkeit die Möglichkeit geben, Missstände und Fehler aufzudecken, um sich und die Umwelt zu schützen. Wenn die PTB nun die Fehlerquote vor der Öffentlichkeit geheimzuhalten versucht, setzt sie sich deutlich dem Verdacht aus, die Firma Eckert und Ziegler ein zweites Mal decken zu wollen.
Wichtige Empfehlung des Gutachters an Eckert und Ziegler, aber keine Antwort der Firma auf Presseanfrage
Der Gutachter hat für die Zukunft eine wichtige Maßnahme zur Optimierung des Strahlenschutzes vorgeschlagen; sie richtet sich an die Firma Eckert und Ziegler wie auch die anderen Hersteller des Produkts NER-8275:
„Foto-Dokumentation (idealerweise durch den Hersteller) der Lötstellen am Übergang zwischen Edelstahlzylinder und Kupferkappen mit Fokus auf dem sich auszubildenden Meniskus (..), um frühzeitig fehlerhafte Strahlenquellen zu erkennen.“
„Und gar nicht erst in Umlauf zu bringen“, muss man ergänzen. Eckert und Ziegler hätte jedenfalls allen Grund, diese Maßnahme umzusetzen. Auf die Presseanfrage, ob dies der Fall sei oder ob es für die Zukunft geplant sei, wird allerdings die Auskunft verweigert.


























