Ukrainehilfe unter Aufsicht der USA?

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DRK-Kaufbar koordiniert Wohnraum für Geflüchtete aus der Ukraine

Um Ukraineflüchtlingen helfen zu können, ist es erforderlich den USA Zugriff zu persönlichen Daten zu gewähren.

Von Ursula Rende

Mit Schrecken und Fassungslosigkeit verfolge ich den Krieg in der Ukraine. Unsere Einflussnahme darauf ist begrenzt. Aber wir können Menschen, die vor diesem Krieg flüchten, unterstützen, indem wir unsere Hilfe beim Freiwilligendienst und beim Roten Kreuz in Braunschweig anbieten. Das habe ich getan und Wohnraum in meinem Haus für Flüchtende angeboten. Das Netzwerk Ukrainehilfe38 hat sich daraufhin mit einer Einverständniserklärung an mich gewandt. Mit der Unterschrift unter diese Erklärung würde ich als Helfender registriert werden:

Einverständniserklärung (Im Folgenden sind Auszüge aus der 9-seitigen Datenschutzerklärung aufgeführt)

„… Ich bin insbesondere damit einverstanden, dass eine Datenverarbeitung über den Online Dienst Airtable.com mit Sitz in den USA und damit außerhalb der EU stattfindet …

… Wir weisen darauf hin, dass in den USA kein mit der EU vergleichbares Datenschutzniveau garantiert werden kann. Beispielsweise sind US-Unternehmen dazu verpflichtet, personenbezogene Daten an Sicherheitsbehörden herauszugeben, ohne dass Sie als Betroffener hiergegen gerichtlich vorgehen könnten. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass US-Behörden (z. B. Geheimdienste) Ihre auf US-Servern befindlichen Daten zu Überwachungszwecken verarbeiten, auswerten und dauerhaft speichern…“ Die Snowden-Enthüllungen, verdeutlichten das Ausmaß der Überwachungsmaßnahmen seitens der USA. Rechtlich ist die Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Drittland nicht zulässig, wenn dort kein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet ist. Der US-Datenschutz gilt als unzureichend. Auf der Grundlage eines Verfahrens des US-Handelsministeriums hat die EU mit den USA das Safe Harbor Abkommen mit dem Ziel der Rechtssicherheit abgeschlossen. Unternehmen müssen sich verpflichten Datenschutz-Grundsätze (Safe Harbor: Abkommen mit den USA | Datenschutz 2022) umzusetzen. Es handelt sich dabei um Selbstverpflichtungen, die nicht kontrolliert werden. 2015 erklärte der EuGH das Safe-Harbor-Abkommen für ungültig. In Reaktion auf das Urteil wurde das EU-US Privacy Shield erschaffen. Datenschützer kritisieren, dass weiterhin kein ausreichendes Schutzniveau für die personenbezogenen Daten von EU-Bürgern gewährleistet sei. Insbesondere die umfangreichen Zugriffsrechte staatlicher Stellen bleiben problematisch.

… Wir haben auf diese Verarbeitungstätigkeiten keinen Einfluss… … wir halten das Risiko auf Grund einer schnellen Hilfestellung in dieser Ausnahmesituation für vertretbar…“

Vor dem Hintergrund der Datenüberwachung in den USA haben ich und meine Freunde die sozialen Netzwerke bisher weitgehend gemieden. Sollten wir jetzt im Angesicht des Krieges diese Überwachung unserer persönlichen Daten akzeptieren? Sollten wir nun unsere über Jahrzehnte gewachsenen Überzeugungen von Fairness und Sicherheit aufgeben?

Es ist mir ein Bedürfnis, den Flüchtlingen aus der Ukraine zu helfen. Meine Unterschrift unter die Einverständniserklärung kann ich nicht geben.

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